Hallo zusammen,
im Dezember hat unser Vermieter uns ein saftiges Mieterhöhungsverlangen geschickt, das unwirksam war (formelle Fehler und fehlende Begründung). Das Verlangen wurde von uns zurückgewiesen. Dann hat der Vermieter in einem persönlichen Gespräch unter Zeugen erklärt, dass er das von uns gemietete Haus verkaufen muss, da er in unsere Stadt ganz umziehen wird (er hat hier bereits eine Wohnung im elterlichen Haus, wo er sich an den WE immer aufhält) und er sich ein Baugrundstück gekauft habe, das er dringend bezahlen müsse- sein Problem sei aber, dass er das Haus mit Mietern nicht verkauft bekäme. Er drohte eine Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung an. Das Haus hat er uns zu einem massiv überhöhten Preis zum Kauf angeboten, was von uns abgelehnt wurde.
Einige Wochen später eröffneter der Vermieter uns dann, dass er jetzt wegen Eigenbedarf kündigen werde, die Kündigung ist dann auch wenige Tage später eingetroffen. Wir haben der Kündigung jetzt widersprochen, da vorgeschobener EB auf der Hand liegt, der Vermieter also „unliebsame Mieter“ loswerden will, um dann das Haus veräußern zu können. Wie sind unsere Chancen, dass wir im Haus bleiben können und den hohen Kosten und dem Stress eines Umzugs entgehen? Wie ist Eure Einschätzung?
Kündigung wegen vorgeschobenem Eigenbedarf
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bibbes67 -
21. Mai 2012 um 11:34 -
Erledigt
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Schaun wir doch mal in die Glaskugel... :O)
Vor Gericht und auf hoher See ...
Hat er die Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung schriftlich formuliert? Können Sie irgendwas schriftlich beweisen?
Sonst sieht es so aus, dass erst im Nachhinein, wenn sich dann beweisbar herausstellt, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben war, sich ggf. Schadensersatzansprüche ergeben. (Umzugskosten / höhere Miete auf einige Zeit)
Natürlich kann man versuchen die Kündigung möglichst lange hinauszuzögern, dafür sollte man einen Anwalt aufsuchen, was ich in dem Fall sowieso empfehlen würde, damit alles richtig gemacht wird um ggf. später den vorgeschobenen Eigenbedarf beweisen zu können.Aber vielleicht möchte der Eigentümer ja wirklich einziehen und Ihr tut ihm Unrecht.
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Erst einmal danke für Ihre Antwort!
Schaun wir doch mal in die Glaskugel... :O)
Vor Gericht und auf hoher See ...
Hat er die Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung schriftlich formuliert? Können Sie irgendwas schriftlich beweisen?
Nein, die Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung hat er zeugenschaftlich mündlich angedroht.
Für den Kauf des Baugrundstücks gibt es Zeugen, das wird auch nicht bestritten.Sonst sieht es so aus, dass erst im Nachhinein, wenn sich dann beweisbar herausstellt, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben war, sich ggf. Schadensersatzansprüche ergeben. (Umzugskosten / höhere Miete auf einige Zeit)
Natürlich kann man versuchen die Kündigung möglichst lange hinauszuzögern, dafür sollte man einen Anwalt aufsuchen, was ich in dem Fall sowieso empfehlen würde, damit alles richtig gemacht wird um ggf. später den vorgeschobenen Eigenbedarf beweisen zu können.OK, werden wir dann machen.
Aber vielleicht möchte der Eigentümer ja wirklich einziehen und Ihr tut ihm Unrecht.
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