Balkon streichen

  • Hallo liebe Forengemeinde,

    ich wohne nun seid ca. 2 Jahren in einer Dachgeschosswohnung mit Balkon.
    Als ich damals meinen Mietvertrag unterschrieben habe, wurde ich ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ich alle 4 Jahre für das Streichen des Balkongeländers zuständig sei.

    Im Mietvertrag steht: "Das Streichen des Balkongeländers wird vom Mieter übernommen und muss im vierjährigen Rhythmus erledigt werden, erstmalig 2011. Die Materialkosten trägt der Vermieter."

    Damals habe ich das leider ohne zu murren so akzeptiert.

    Ich habe es 2011 allerdings nicht gestrichen, denn im Nachhinein, kommt mir das Ganze doch etwas gefährlich vor.

    Ich wohne im zweiten Stock und das Balkongeländer besteht aus breiten Holzbrettern, die sich nur von außen lösen lassen. Zwischen den Bretter hindurch zu fassen ist nur schwer möglich (aber machbar), von oben, sind die unteren Schrauben nicht erreichbar.

    Meine Frage ist jetzt, ob man denn wirklich vom Mieter verlangen kann, im zweiten Stock alle Holzbretter zu entfernen, zu streichen und dann wieder anzuschrauben. Ein bisschen gefährlich ist das ganze schließlich schon...

    Falls ja, sollte ich es diesen Sommer wohl doch mal machen ;)

    Liebe Grüße Moe

  • Zitat


    Im Mietvertrag steht: "Das Streichen des Balkongeländers wird vom Mieter übernommen und muss im vierjährigen Rhythmus erledigt werden, erstmalig 2011. Die Materialkosten trägt der Vermieter."

    Hierbei handelt es sich um eine starre Fristenregelung und diese wurde vom BGH gekippt und wäre somit gegenstandslos geworden.

  • Ich würde in solch einem Fall nicht auf die starren Fristen abzielen, denn diese Regelung lässt sich durchaus durch eine Individualvereinbarung mietvertraglich durchsetzen. Der BGH beanstandet die formularmäßige starre Regelung.

    Wichtiger scheint mir, dass ein Mieter mit der Renovierung und Instandhaltung von Balkonverkleidungen, Fassaden, usw. nichts, rein garnichts zu tun hat. Das ist immer noch alleinige Aufgabe des Vermieters.

  • Zitat

    Ok, das heißt, auch wenn es im Vertrag steht ist es nicht bindend?!

    Hallo, das ist meine Meinung! Aber ich denke, dass ein Gericht auch so sehen wird, wenn dein Vermieter Probleme machen will.

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