Hallo liebe Forengemeinde,
ich wohne nun seid ca. 2 Jahren in einer Dachgeschosswohnung mit Balkon.
Als ich damals meinen Mietvertrag unterschrieben habe, wurde ich ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ich alle 4 Jahre für das Streichen des Balkongeländers zuständig sei.
Im Mietvertrag steht: "Das Streichen des Balkongeländers wird vom Mieter übernommen und muss im vierjährigen Rhythmus erledigt werden, erstmalig 2011. Die Materialkosten trägt der Vermieter."
Damals habe ich das leider ohne zu murren so akzeptiert.
Ich habe es 2011 allerdings nicht gestrichen, denn im Nachhinein, kommt mir das Ganze doch etwas gefährlich vor.
Ich wohne im zweiten Stock und das Balkongeländer besteht aus breiten Holzbrettern, die sich nur von außen lösen lassen. Zwischen den Bretter hindurch zu fassen ist nur schwer möglich (aber machbar), von oben, sind die unteren Schrauben nicht erreichbar.
Meine Frage ist jetzt, ob man denn wirklich vom Mieter verlangen kann, im zweiten Stock alle Holzbretter zu entfernen, zu streichen und dann wieder anzuschrauben. Ein bisschen gefährlich ist das ganze schließlich schon...
Falls ja, sollte ich es diesen Sommer wohl doch mal machen 
Liebe Grüße Moe