Hallo Leute,
ich brauche einen Tipp. Ich habe ganz Internet durchgesucht und viele interessante infos gefunden, aber leider keine die genau zum meinem Fall passen. Ebenfalls habe im Forum nicht gesucht, da ich denke es ist ein ganz spezieller Fall.
Ich habe momentan Stress mit meinem Vermieter wegen der Nebenkostennachzahlung. Ich war auch bei der Verbraucherschutzzentrale, bei einer Anwältin dort, und habe mich beraten lassen. Doch ihr ist ein Punkt nicht aufgefallen bzw. sie hat damals nichts dazu gesagt. Deswegen wollte zweite Meinung einholen. Und zwar:
In meinem Mietvetrag gibt es eine Klausel wie die Heiz- und warmwasser und Betriebskosten bezahlt werden müssen und zwar in folgender Aufstellung:
1. Heiz- und Warmwasserkosten als Vorauszahlung
2. Heiz- und Warmwasserkosten als Pauschale
3. Betriebskosten als Vorauszahlung
4. Betriebskosten als Pauschale
Nun sind nur Punkt 1. und 2. in meinem Vertrag angekreuzt.
Was mich auch jetzt im Nachhinein irritiert. Da hat der Vermieter sicherlich was falsch angekreuzt bzw. angekreuzt. Da man die Heiz- und Warmwasserkosten entweder als Vorauszahlung oder als Pauschale bezahlt, nicht beides gleichzeitig.
Was meint Ihr was ist gültig? Wie verhält es sich jetzt bei der angeforderten Nachzahlung?
Die Anwältin hat damals gesagt, dass die Betriebskosten gar nicht angekreuzt sind und daher nicht zu zahlen sind.
Vielen dank im Voraus
Gruss
BS