Guten Tag,
folgende Situation: in der von mir gemieteten Wohnung (ca 25 Jahre) empfange ich seit dieser Zeit das Fernsehprogramm über Kabel. Nun hat der Betreiber des Kabelnetzes den Betrieb zum 31.12. gekündigt, d.h. meine bisherige Versorgung endet zu diesem Zeitpunkt, so dass zum 1.1. des nächsten Jahres kein TV-, noch Radiobetrieb möglich ist. Meine Frage: ist der Vermieter verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass auch künftig das TV-Signal in meine Wohnung geschickt wird (z.B. durch Installation einer Satellitenschüssel), so dass ich auch in Zukunft in etwa das TV- und Radioprogramm empfangen kann. Die dazu erforderlichen SAT-Receiver müssten m.E. von mir gestellt werden. Mit derr Bitte um Antwort
Gruß Knipser
PS: das Problem betrifft auch auf 4 weitere Mietparteien im Haus
Pflicht zur TV-Versorgung
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knipser -
15. Mai 2012 um 19:01 -
Erledigt
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Aus: Mietrechtslexikon:
Das Mietrecht (§ 535 BGB) verpflichtet den Vermieter nur zur Erhaltung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geschuldet gewesenen (oder während des Vertragsverhältnisses verbesserten) Gebrauchstauglichkeit der Mietsache. Eine vorhandene Anschlußmöglichkeit an eine Gemeinschaftsantenne oder ein Breitbandkabel ist deshalb vom Vermieter in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Gab es im Haus zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages derartige Einrichtungen nicht, so kann vom Vermieter die Herstellung eines Kabelanschlusses oder der Anbau einer Gemeinschaftsantenne nicht verlangt werden. -
In Zeiten von DVB-T ist dass mit der Grundversorgung so eine Sache.
Ich sehe keine Verpflichtung des Vermieters.
Warum wechseln Sie nicht einfach zu einem anderen Kabelanbieter oder nutzen DVB-T? Zudem ist die Installation von Satelittenschüsseln eine bauliche Änderung, der ich als Vermieter keine Zustimmung geben muss.Sie hatten Kabel, was spricht dagegen weiter Kabel zu nutzen, wenns auch ggf. teurer ist oder von einem anderen Anbieter kommt.
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die Antwort ist ganz einfach: es gibt definitiv keinen anderen Anbieter, der das Netz weiter betreibt. Was DVB-T angeht, auch das ist nicht so einfach. Es wird zwar ausgestrahlt, doch keineswegs überall empfangen - so, z.B. bei mir.
Insofern stehe ich ganz auf dem Standpunkt von Kolinum, nämlich dass eine beim Einzug vorhandene Anschlußmöglichkeit vom Vermieter in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten ist. -
Da hoffe ich mal dass Sie Kolinum richtig verstanden haben.

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