Beiträge von knipser

    die Antwort ist ganz einfach: es gibt definitiv keinen anderen Anbieter, der das Netz weiter betreibt. Was DVB-T angeht, auch das ist nicht so einfach. Es wird zwar ausgestrahlt, doch keineswegs überall empfangen - so, z.B. bei mir.
    Insofern stehe ich ganz auf dem Standpunkt von Kolinum, nämlich dass eine beim Einzug vorhandene Anschlußmöglichkeit vom Vermieter in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten ist.

    Guten Tag,
    folgende Situation: in der von mir gemieteten Wohnung (ca 25 Jahre) empfange ich seit dieser Zeit das Fernsehprogramm über Kabel. Nun hat der Betreiber des Kabelnetzes den Betrieb zum 31.12. gekündigt, d.h. meine bisherige Versorgung endet zu diesem Zeitpunkt, so dass zum 1.1. des nächsten Jahres kein TV-, noch Radiobetrieb möglich ist. Meine Frage: ist der Vermieter verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass auch künftig das TV-Signal in meine Wohnung geschickt wird (z.B. durch Installation einer Satellitenschüssel), so dass ich auch in Zukunft in etwa das TV- und Radioprogramm empfangen kann. Die dazu erforderlichen SAT-Receiver müssten m.E. von mir gestellt werden. Mit derr Bitte um Antwort
    Gruß Knipser
    PS: das Problem betrifft auch auf 4 weitere Mietparteien im Haus

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