Hallo,
bei meiner Freundin in der Wohnung haben wir bei Umzugsvorbereitungen einen Schaden an der Tür zwischen Küche und Schlafzimmer verursacht. Ich habe sie beim Tragen eines Sofas gestoßen, sodass diese gegen die geschlossene Tür prallte.
Dabei prallte die Tür auf und das Schlossblech brach aus dem Rahmen heraus, an der Tür entstand kein Schaden.
Da ich Haftpflicht versichert bin, meldete ich den Schaden bei meiner Versicherung. Ein Angebot zur Reparatur der "Tür" über 330 € netto liegt vor.
In einem Gespräch teilte mir die Versicherung mit, dass sie den Schaden nicht übernehmen würde und wir das auch nicht bräuchten, da es ein Schaden ist, der nicht zu erwarten war. Das Material des Türrahmens hätte ein Dagegenprallen aushalten müssen.
Wir möchten nun ein Schreiben an den Vermieter machen und dies entsprechend aufführen, im Internet habe ich aber nichts dazu gefunden. Wir befürchten, dass der Vermieter dann die hinterlegte Kaution einbehält.
Hat jemand eine Idee, wonach man dies begründen könnte oder einen Link zum BGB?
Danke vorab für die Hilfe!!!