Brauche eure hilfe,wohnungstür läst sich nicht öffnen...

  • Hallo Liebe Forum mitglieder.

    Möchte mich zunächst kurz vorstellen:
    Thomas 27 aus dem schönen Erfurt (Thüringen)
    Lebe mit meiner frau und unserer Tochter in einer 3 Raum Wohnung.

    So nun zum Problem, unsere Wohnungstür lässt sich nur sehr schlecht öffnen mann muss den schlüssel' soweit umdrehen und drücken das dieser fast abbricht... hatten wir damals beim VM angerufen und ihn über diesen mangel informiert, daraufhin kamen 2 Handwerker und machten sich an der tür zu schaffen und meinten sie könnten sie nur provesorich machen aber um es richtig zu machen brauchen wir eine neue tür.

    Nun gestern der total ausfall des Schlosses, man kann jetzt die tür nicht mehr öffnen! nur wenn ich den beschlag abschraube und den 4 kant vom drücker mit ner Zange drehe!!!
    nun erreichen wir dort keinen, will dem VM ne Mail schicken das er sich da schleunigst drum kümmern soll den normaler weise komme ich ja nicht rein und er kennt den mangel nun schon seit 1 Jahr...

    Kann ich die Miete Kürzen?

    Was mache ich wenn er mir zum Montag keinen Handwerker schickt der das repariert???

    Hoffe ist jetzt nicht zu viel auf einmal ;) würde mich über schnelle Tipps und Ideen sehr freuen

  • Wenn in Ihrem Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel vorhanden ist, müssen Sie Reparaturen bis zu deren Höhe selbst vornehmen.
    Anscheinend ist hier das Schloß kaputt und müsste ausgetauscht werden. Gibt es schon für wenige Euro im Baumarkt.
    Als 27-jähriger Jüngling sollten Sie eigentlich sowas wie einen Schloßtausch beherrschen.

  • Hallo und danke für die schnelle antwort, mit einen neuen schloss is das nicht getan ist so eine komische tür mit mehrfach verrieglung...wie gesagt es waren 2 handwerker "Tischler" da und konnten es nur notdürftig reparieren und meinten es muss eine komplett neue tür werden Schlieszylinder ist IO... hmm

  • Da bin ich mit meinen Latein auch am Ende.
    Aber: Von einer Mietminderung allein funktioniert das Schloß auch noch nicht.

    BGB § 536 a Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
    (1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.
    (2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn
    1. der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder
    2. die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.

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