Stellplatz in der Nebenkosten-Abrechnung als unzulässig?

  • Hallo!
    Unser Vermieter ist heute mit der Nebenkostenabrechnung gekommen.
    Bei einer Position sind uns schier die Augen rausgefallen.
    Da stand geschrieben, dass wir für 2 Stellplätze à 15 € für 12 Monate Nebenkosten zahlen sollen (das wären dann ganze 360 €!!!!)
    Es wurde aber weder bei der Wohnungsbesichtigung darauf hingewiesen noch im Mietvertrag schriftlich dieser Posten aufgeführt.
    Sind wir verpflichtet diesen zu zahlen?
    Ist der Stellplatz eigentlich ein klassischer Nebenkosten-Posten?
    Die Betriebskostenverordnung ist da leider hinsichtlich dessen auch nicht sehr ausführlich/schlüssig.

    Vielen Dank vorab für Eure Rückantworten!!

    Grüße, Haudegen

  • Zitat

    Ist der Stellplatz eigentlich ein klassischer Nebenkosten-Posten?

    Nö, ist er nicht. Höre und erlebe ich zum ersten Mal in 46 Jahren Mieterdasein.

    Stellplätze und deren Kosten müssen im Mietvertrag vereinbart sein. Durch die Hintertüre über die Betriebskostenabrechnung ist klar gegen Mietrecht/Betriebskostenverordnung.

  • Im übrigen dürfte es dem Vermieter schwer fallen Ihnen anhand von Belgen die entstandenen Kosten nachzuweisen.
    Als Nebenkosten könnte man das unter Punkt 17 der Verordnung verbuchen; das müsste aber dann explizit vereinbart worden sein.

  • Zitat

    Als Nebenkosten könnte man das unter Punkt 17 der Verordnung verbuchen; das müsste aber dann explizit vereinbart worden sein.

    Selbst das halte ich für fragwürdig, da Stellplatzkosten nichts mit dem "Erhalt" oder "Betrieb" des Gebäudes zu tun haben. Stellpatzkosten gehören zur Miete und sind entweder in der Miete zu kalkulieren oder aber explizit im Vertrag auszuweisen.

  • Stellplätze sind imho auch kein Bestandteil der "Nebenkosten" sondern Mietsache die ggf. im Wohnungsmietvertrag vereinbart worden sein muss oder in vielen Fällen auch separat mit eigenem Vertrag gemietet wird.

    Nebenkosten geht garnicht.

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