Hallo!
Unser Vermieter ist heute mit der Nebenkostenabrechnung gekommen.
Bei einer Position sind uns schier die Augen rausgefallen.
Da stand geschrieben, dass wir für 2 Stellplätze à 15 € für 12 Monate Nebenkosten zahlen sollen (das wären dann ganze 360 €!!!!)
Es wurde aber weder bei der Wohnungsbesichtigung darauf hingewiesen noch im Mietvertrag schriftlich dieser Posten aufgeführt.
Sind wir verpflichtet diesen zu zahlen?
Ist der Stellplatz eigentlich ein klassischer Nebenkosten-Posten?
Die Betriebskostenverordnung ist da leider hinsichtlich dessen auch nicht sehr ausführlich/schlüssig.
Vielen Dank vorab für Eure Rückantworten!!
Grüße, Haudegen