Beiträge von Nyssa

    Ich will ja nicht sehr viel Sagen. Aber den Text haben Sie sich scheinbar nicht richtig durchgelesen.

    Miete wurde sein Januar 2012 nicht bezahlt. Nicht 11/2011!!! Inwzischen liegt sogar ein Schriftstück seitens der Mutter vor, das sie die Minderung per Einschreiben sogar angekündigt hat und dieser nicht wiedersprochen wurde.

    Wie wärs mit § 535 BGB Abs. 1

    Zitat

    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    Dies wurde auf Grund mangels Heizung während der Wintermonate nicht eingehalten, weder noch die Reperatur der Heizung durchgeführt, was im Mietvertrag festgehalten wurde.

    Inzwischen ist sogar herrausgekommen, das unter Zeugen letzte Woche mit dem Vermieter gesprochen wurde und man ihm zugesichter hat, das er nicht aus der Wohnung ausziehen muss und Ihm zugesichert hat, die Umstände der Wohnung nun endlich zu beheben.
    Der Briefumschlag lag am 07. Mai unter Zeugen nicht im Briefkasten.

    Auch ist inzwischen klarer, das sogar das Gesundheitamt dem Vermieter unter Androhung der Strafe die Beseitigung der Freuchtraumwäne innerhalb eines Monats zu beheben ist. Brief liegt auch hier vor mir.

    Es gibt Rechte und Pflichten eines Mieters, aber genauso die des Vermieters.

    Hallo an allen,

    ich hoffe erst mal, das ich hier soweit vom Therad richtig gelandet bin. Das Sonstige habe ich ausgewählt, weil viele Faktoren zusammen hängen.

    Ich helfe einen 20 Jährigen Jungen, der ganz dolle in der Klemme steckt.

    Folgendes ist abgelaufen.

    Zum 01. Febr. 2011 habe seine Mutter einen Mietvertrag unterschrieben, wo er als Sohn mit eingetragen worden ist. Beide zogen auch folglich zum 01. Februar 2011 ein.
    Im Mietvertrag steht folgendes unter Invidiuelle Vereinbarungen (die Satzführung habe ich 1:1 abgeschrieben):

    Zitat

    Im Frühjahr 2011 werden 3 Vl. Schlafzimmerfenster Renoviert o. evt. ganz Neu installiert.
    Küche bek neuen Wasserhahn + Bad das fehlende Rädchen. Küche bek, 1 Elektro-Herd.
    Außerdem soll die Heizungsfirma die die Anlage gemacht hat, das Kaputte Rädchen bzw. den Heizkörper wieder in Betrieb setzen.
    Ansonsten folgt ein Einbau v. einem Kaminofen.

    Soweit so gut ... bis dahin, sprich, Dezember 2011 haben die immer die Mieten bezahlt. Nach dem bis dahin aber auch von der Seite der Vermieterin nichts passierte, weder die Reperaturarbeiten durchführte, gar an die Vereinbarungen hielte, beschlossen sich die Mieter, die Miete ganz einzustellen. Nun weiß ich allerdings nicht, ob dies je Schriftlich angekündigt war. Der Junge hat gar keine Ahnung, auch gar keine Unterlagen.
    Zu dem ist die Mutter mitte Januar 2012 ausgezogen, ohne je eine Kündigung an die Vermieterin zu hinterlassen.

    Der Junge glaubte an die Wörter der Mutter, das er nichts bezahlen bräuchte und das mit der Vermieterin alles so vereinbart wurde.

    Nun kam aber für den "gläubigen" Jungen gestern das Schrecken im Hause. Es lag ein Umschlag (ohne Poststempel) mit einer fristlosen Kündigung der Wohnung. Ausgeschrieben an die Mutter und dem Jungen. Geschrieben wurde am 27. April 2012, lag aber gestern am 08.05.2012 im Briefkasten. Desweiteren flatterte eine Mahnung von der Stromgesellschaft auf dem Namen des Jungen.

    Gestern war ich mit Ihm auch gleich erst mal zur Stromgesellschaft hin gegangen, weil ich bei seinem Besuch und ablesen aller 5 Stromzähler ungereimtheiten festgestellt hatte.
    Bei einem Stromzähler war eindeutig sehr schnell der Stromzähler gelaufen. Bei den anderen 3 war regulärer Stillstand zu verzeichnen und bei dem letzten bewegter es sich im normalen Bereich. Ich schrieb die Nummern plus den Stand auf.
    Nach dem Besuch bei der Stromgesellschaft, waren der Junge und ich erst mal richtig geschockt.
    1. Die Vermieterin habe Ihren Strom zum Feb. 2011 auf Ihrer Wohnung komplett abgemeldet. Sie wohnt allerdings im 1. Stock und benutzt die Kellerwohnung sowie Ihre Werkstatt.
    2. Die Mutter des Jungen meldete den Strom einfach mitte Januar 2012 auf seinen Namen an.
    3. hatte angeblich der Junge seit Januar 2012 bis gestern 9.000 Kilowattstunden verbraucht gehabt.
    Die Stromgesellschaft beschloss erst mal einen Mahnstopp zu verrichten und beauftragte eine Prüfung aller Zähler mit dem Verdacht, das irgendwo Strom gezogen wird.
    Soweit so gut.

    Nun muss ich es mit der Kündigung für den Jungen abklären können. Wie können wir da vor gehen? Denn es sind wirklich marode Zustände in der Wohnung. Undichte Fenster. 3 von 4 Heizungen sind tot. Alle Außenwände sind regelrecht feucht.
    Er will nicht unbedingt aussziehen. Er würde sogar die Wohnung selbst renovieren, wenn da eine Einigung erzielt werden kann.
    Was muss ich beachten, wie kann ich die Vermieterin umstimmen etc.? Hat jemand nen guten Rat, bzw. kennt jemand die §§?
    Ich will ihn gerne helfen, so gut es geht, aber auch nichts falsches machen. Nen Anwalt kann er sich nicht leisten.

    Um Antworten bin ich dankbar. Fragen beantworte ich gerne Zeitnah.

    LG Nyssa

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