Hallöchen!
Mein Fall schildert sich wie folgt:
Ich bin im Oktober 2009 in meine Wohnung gezogen und habe seither
leider keine Nebenkostenabrechnung von meinem Vermieter erhalten!
Letztes Jahr bekam ich nur die Auskunft, dass er die erste mit der zweiten
Nebenkostenabrechnung verrechnen wird! Sie wäre so hoch, weil ich ja nicht volle 12 Monate die NK gezahlt habe!
Nun bin ich im dritten Mietjahr
und weiß immer noch nicht wieviel ich verbrauche, da ich immer noch nicht eine Abrechnung erhalten hab.
Wenn aus dem ersten Mietjahr eine Nachforderung seitens des Vermieters
entstanden wäre, ist die doch mittlerweile nicht mehr gültig und von mir nicht
mehr zu zahlen, oder? Aber wie sieht es aus, wenn ich eine Rücketstattung
erhalten würde? Gibt es auch dort eine Verjährungsfrist? Wenn ja, ab wann
tritt sie in Kraft und wie viele Jahre beträgt sie?
Noch einige Details:
- Man teilte mir nur mündlich mit, dass die Abrechnung immer im Sommer erfolgt
- Kaltmiete und Vorauszahlung der NK sind getrennt im Mietvertrag festgehalten
Vielen dank für eine schnelle Antwort!