Keine Nebenkostenabrechnung/Frist bei Rückerstattung?

  • Hallöchen!

    Mein Fall schildert sich wie folgt:

    Ich bin im Oktober 2009 in meine Wohnung gezogen und habe seither
    leider keine Nebenkostenabrechnung von meinem Vermieter erhalten!
    Letztes Jahr bekam ich nur die Auskunft, dass er die erste mit der zweiten
    Nebenkostenabrechnung verrechnen wird! Sie wäre so hoch, weil ich ja nicht volle 12 Monate die NK gezahlt habe!
    Nun bin ich im dritten Mietjahr
    und weiß immer noch nicht wieviel ich verbrauche, da ich immer noch nicht eine Abrechnung erhalten hab.
    Wenn aus dem ersten Mietjahr eine Nachforderung seitens des Vermieters
    entstanden wäre, ist die doch mittlerweile nicht mehr gültig und von mir nicht
    mehr zu zahlen, oder? Aber wie sieht es aus, wenn ich eine Rücketstattung
    erhalten würde? Gibt es auch dort eine Verjährungsfrist? Wenn ja, ab wann
    tritt sie in Kraft und wie viele Jahre beträgt sie?

    Noch einige Details:
    - Man teilte mir nur mündlich mit, dass die Abrechnung immer im Sommer erfolgt
    - Kaltmiete und Vorauszahlung der NK sind getrennt im Mietvertrag festgehalten

    Vielen dank für eine schnelle Antwort!

  • 1. Wieviel bezahlst du für Heizung und Nebenkosten im Monat voraus, wie groß ist die Wohnung?

    2. Betriebskosten müssen jährlich abgerechnet werden. Und zwar für den Zeitraum, der im Mietvertrag angeben ist. Das kann, aber muss nicht das Kalenderjahr sein.

    3. Der Vermieter hat dann Zeit innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums eine Abrechnung zu erstellen und dem Mieter zu geben. Versäumt er diese Frist, muss der Mieter in der Regel keine Nachzahlung leisten. Hat der Mieter aber ein Guthaben, dann muss das ausgezahlt werden, das verjährt erst in 3 Jahren.

    4. Für das Jahr 2009 kann der Vermieter garantiert keine Forderung mehr stellen. Für 2010 nur, wenn er die Verspätung nicht zu vertreten hat.

    5. Fordere den Vermieter schriftlich (am besten per Einwurfeinschreiben) auf, die Abrechnungen vorzulegen. Du hast das Recht auf Auszahlung des Guthabens, musst aber eine Nachzahlung nicht leisten.

    6. Wenn du dann die Abrechnungen hast, am besten wieder hier melden.

  • Zu 1.:
    Die Wohnung hat eine Größe von 88 qm. Ich zahle warm 504 €, NK sind davon 130 €.

    Zu 2:
    Im Vertrag steht quasi nur das Einzugsdatum, aber kein Abrechnungszeitraum. Da ich im Oktober 2009 eingezogen bin und laut Aussage des Vermieters die Abrechnung immer im Sommer erfolgen sollte, könnten das ja dann die Monate Juni, Juli oder August sein! Daher auch die angebliche Nachforderung, weil ich dann im Jahr 2009 keine vollen Monate die NK gezahlt habe! Aber die brauche ich dann ja nicht mehr zu zahlen, oder? Eine Verrechnung von 2009 und 2010, wie der Vermieter es vorgeschlagen hat, wäre rechtens?!

    Zu 3.:
    Wenn ich eine Rückerstattung von 2009 bekäme, was für mich nur Sinn machen würde (auf eine Nachforderung hätte er doch sonst bestanden, gerade wenn sie angeblich hoch ausfällt), wäre also nach 3 Jahren auch ohne jemals eine Abrechnung erhalten zu haben, verjährt?! Ab wann gelten die 3 Jahre?! Nach dem Mietjahr oder nach der eigentlichen Zustellungsfrist der Abrechnung?

  • Zu 1. Bei dieser Wohnungsgröße sind 130,- € reichlich wenig. Da wird es wohl kein Guthaben geben.

    Zu 2. Ich denke, dass der VM nach Kalenderjahr abrechnet. Da wären für dich dann nur die Monate Oktober bis Dezember abzurechnen. Aber eine Nachzahlung für 2009 musst du nicht leisten. Und wenn das mit dem Abrechnungszeitraum Kalenderjahr zutrifft, ist auch für 2010 der Drops gelutscht.

    Zu 3. Deine Forderungen auf eine mögliche Gutschrift aus 2009 ist am 01.01.2013 verjährt.

  • So, ich habe gerade meine Nebenkostenabrechnungeb für 2009/2010 und 2010/2011 bekommen! Die erste Nebenkostenabrechnung beinhaltet eine Nachzahlung von über 400 €, die zweite eine Nachzahlung von ca. 110 €! Vermieter fordert mich nun auf beide, also 510€, zu überweisen! Die erste wäre ja nun hinfällig und muss ich nicht mehr zahlen, richtig?!
    Wie kann ich denn überprüfen, ob das alles so stimmt, was der Vermieter mit in Rechnung stellt?!

  • Zitat

    Erste Abrechnung erfolgte vom 16.10.2009-31.05.2010;

    Diese hätte Ihnen bis 31.5.2011 zugehen müssen. Also keine Nachzahlung!


    Zitat

    zweite vom 01.06.2010-31.05.2011

    Die Rechnung wurde fristgemäß erstellt.
    Prüfen können Sie nur anhand der Belege.

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