Mieterhöhung und Widerspruch

  • Hallo zusammen,

    könnt Ihr mir bei folgendem Problem ein paar Tipps geben:

    Kurz erzählt:
    Wir sind eine Dreier-WG mit 135 qm.
    Unser Vermieter hat vor ca. 1,5 Jahren gewechselt.
    Der neue Vermieter hat die Frist abgewartet und nun die
    Miete um 20% erhöht. Bislang haben wir 460 € Nettomiete
    bezahlt, sollen nun aber über 550 € blechen.

    Es ist eine Altbauwohnung aus dem Jahre 1923.
    An der Wohnung wurde seit über 10 Jahren vermieterseitig nichts gemacht.
    Die Heizung ist defekt und mehrmals im Winter ausgefallen. Der Monteur meinte,
    der Schadstoffausstoß sei sehr hoch. Allerdings hatten wir diese Mängel immer
    wieder selbst in den Griff bekommen. Unser Keller hat noch nie
    Strom besessen, also ohne Licht ist er nur als Rumpelkammer
    nutzbar. Der Vermieter hat die Wohnung nie besichtigt,
    trotzdem wurden 16 Punkte (mittlere Bauweise mit guter Ausstattung) vergeben?!
    Wir haben Widerspruch eingelegt und wollten verhandeln. Stattdessen hat der
    Vermieter uns eine fristlose Kündigung angedroht. Etwas könnte ihm dabei in die Hand
    spielen, wir haben des öfteren die Miete nicht pünktlich am 3. überwiesen sondern
    manchmal erst am 5. oder 6.?! :eek:

    Ist es sinnvoll die Mieterhöhung unter Vorbehalt zu bezahlen und
    dann Mietminderungen geltend zu machen? Die anderen Wohnungen
    im Haus haben die gleiche Miete und alle akzeptierten die Erhöhung unter Vorbehalt.
    Jedoch sind diese Wohnungen in den letzten 5 Jahren vom Vermieter renoviert
    worden. Außerdem haben alle diese Wohnungen eine Gartenparzelle, nur unsere nicht! :(

    Könnt Ihr mir da einen Rat geben?

    Vielen Dank im Voraus
    Schöne Grüße aus der Pfalz
    Thomas

    Einmal editiert, zuletzt von Landacher (4. Mai 2012 um 18:15)

  • Zitat

    Könnt Ihr mir da einen Rat geben?

    Wenn der Istzustand des Hauses/der Wohnung mit den Kriterien im Mietpreisspiegel nicht zusammen passt, dann widerspricht man der Mieterhöhung und überlässt die weiteren Schritte dem Vermieter.

    Für Mängel an der Wohnung hat der Mieter das Instrument der Mietminderung zur Hand.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!