Jahresabrechnung 3 Monate

  • Okay, zusammenfassend kann man sagen: ich beanstande erneut die Posten Reparatur/Sonstiges sowie Haushaltsnahe Dienstleistungen. Außerdem bitte ich um Zahlen für das gesamte Abrechnungsjahr sowie eine Belegeinsicht. Was vergessen?

  • Nun, der vom Vermieter/Verwalter erstellte Abrechnungszettel erfüllt eigentlich die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Abrechnung in keiner Weise.

    Die Abrechnung muss für den Mieter nachvollziehbar sein und folgende Bestandteile enthalten:

    Kostenart, Gesamtkosten des Objekts, Umlageschlüssel mit Gesamtanteilen des Objekts u. Anteil des Mieters), anteilige Kosten des Mieters.

  • Guten Morgen!

    Es nimmt kein Ende, nun habe ich zum dritten mal eine korrigierte Jahresabrechnung bekommen und m.M.n. ist die Abrechnung immer noch nicht korrekt. Zum Beispiel taucht der Posten "Hecke schneiden" wieder auf?? Bitte nochmals um eure Meinung. Danke!

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  • Zitat


    zum beispiel taucht der posten "hecke schneiden" wieder auf??



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    Hierbei handelt es sich um die Lohnanteile, welche Sie bei der Einkommensteuerklärung als haushaltnahe Dienstleistungen absetzen können.

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  • Ansonsten ist die Abrechnung in Ordnung für einen Zeitraum von Oktober-Dezember 2011?

    Ich habe nicht alles gelesen, aber besonders in Hinsicht auf die Heizkosten muß es, wenn man zu Beginn der Heizperiode einzieht, zwangsläufig zu einer Nachzahlung kommen. Denn in diesen Monaten sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 mal so hoch wie die gezahlten. Und diese tatsächlichen Heizkosten haben Sie, die Sie kein Guthaben aus den heizfreien Monaten "ansparen" konnten, voll erwischt.

    Außerden habe ich beim überfliegen der Abrechnung gelesen das die Wohnung knapp 61 m² hat und die monatlichen Vorauszahlungen "nur" 100 €. Das ist etwas knapp. 2 € pro m² ist so das Minimum.

    Kosten die im Abrechnungszeitraum entstehen können anteilig auf die Mieter umgelegt werden. Ob sie nun vor oder nach seinem Ein- oder Auszug entstehen ist völlig irrelevant. Stellen Sie sich mal vor Sie wohnen nur im Winter dort und müßten die vollen Kosten des Winterdienstes tragen und der Mieter der nur im Frühjahr bis Herbst dort wohnt gar keine.

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