Räumungsfrist im Studentenwerk

  • Guten Morgen


    Ich habe ein Problem mit meinem Vermieter. Dem Studentenwerk.*


    Ich wohne in einem Studentenwohnheim und habe mich gegen Ende des letzten Jahres um eine Verlängerung meines Vertrages um 6 Monate bemüht.


    Das hat das Studentenwerk mit Blick auf meine Wohndauer abgelehnt, mir aber aus Kulanz eine Räumungsfristverlängerung eingeräumt.


    Ich habe also keinen neuen Vertrag mit dem Studentenwerk unterschrieben. Das Studentenwerk schreib mir nur einen Brief, dass mir die Räumungsfristverlängerung bis zum 30.9 gewährt wird.


    Nun habe ich wieder Erwarten eine neue Wohnung gefunden. Habe dies am Montag dem Studentenwerk mitgeteilt. Von dort bekam ich aber die Aussage, dass*es auf der Raumungsfrist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten gibt.

    Stimmt das ? Gibt es auf eine Raumungsfrist eine Kündigungsfrist ?

    Danke für eure Hilfe
    Dorfnkb

  • Studentenwohnheime unterliegen in einigen Punkten (Mieterschutz, Kündigungsfristen) nicht dem Mietrecht.

    Aber: Wenn man dir eine längere Frist eingeräumt hat, dann kannst du die nur durch eine fristgerechte (3 Monate, zum 31. August) Frist umgehen. Ausziehen, wann du willst geht nicht.

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Ich bin nur sehr irritirt von dem Begriff Räumungsfristverlängerung. Welchen Status habe ich den dann gegenüber dem Studentenwerk. Mündliche Miefverträge oder mündliche Verlängerungen schließen Sie aus. Bin ich jetzt nen "normaler" Mieter nur ohne Mietvertrag ? Wie gesagt , ich habe nie was unterschrieben.

    Gruß Dorfnkb

  • Hallo Dorfnkb,
    meines Wissen nach ist die Person ein Mieter die sich von einen Vermieter eine Wohnung mietet. Das bei ist es unabhaengig ob Student, Arbeiter, Kuenstler usw ist.
    Es gibt sowohl "Ausnahmeregelungen" bei Studenten im Bezug auf Kuendigungsfristen oder bei Arbeitern, Angestellte bei Werkswohnungen usw.
    Desweiteren kann ein Mietvertrag auch muendlich zustande kommen. Dabei sind die "gleiche" Rechten und Pflichten wie bei einen schriftlich fixierten Mietvertrag zu beachten.
    Wenn es keinen schriftlichen Mietvertrag besteht, dann ist das nicht unbedingt zum Nachteil fuer den Mieter !
    Ihre geschilderte Raeumungsfristverlaengerung kann auch als Verlaengerung der Kuendigungszeit gedeutet werden. Und wenn Sie somit eine Verlaengerung erhalten, dann setzt sich das vormals bestehende Mietverhaeltnis fort. Wenn das Mietverhaeltnis dann endlich beendet wird, tretet somit in der Regel die 3 Monate Kuendigungsfrist ein.
    Achtung: Mietvertraege muessen in der Regel aber schriftlich gekuendigt werden !

    In Ihren Fall muessen aber andere Punkte beruecksichtigt werden wie z.B die Bedingungen der Mietvertraege fuer Studenten so wie deren Verlaengerung.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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