Beiträge von Dorfnkb

    Danke für die schnelle Antwort.

    Ich bin nur sehr irritirt von dem Begriff Räumungsfristverlängerung. Welchen Status habe ich den dann gegenüber dem Studentenwerk. Mündliche Miefverträge oder mündliche Verlängerungen schließen Sie aus. Bin ich jetzt nen "normaler" Mieter nur ohne Mietvertrag ? Wie gesagt , ich habe nie was unterschrieben.

    Gruß Dorfnkb

    Guten Morgen


    Ich habe ein Problem mit meinem Vermieter. Dem Studentenwerk.*


    Ich wohne in einem Studentenwohnheim und habe mich gegen Ende des letzten Jahres um eine Verlängerung meines Vertrages um 6 Monate bemüht.


    Das hat das Studentenwerk mit Blick auf meine Wohndauer abgelehnt, mir aber aus Kulanz eine Räumungsfristverlängerung eingeräumt.


    Ich habe also keinen neuen Vertrag mit dem Studentenwerk unterschrieben. Das Studentenwerk schreib mir nur einen Brief, dass mir die Räumungsfristverlängerung bis zum 30.9 gewährt wird.


    Nun habe ich wieder Erwarten eine neue Wohnung gefunden. Habe dies am Montag dem Studentenwerk mitgeteilt. Von dort bekam ich aber die Aussage, dass*es auf der Raumungsfrist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten gibt.

    Stimmt das ? Gibt es auf eine Raumungsfrist eine Kündigungsfrist ?

    Danke für eure Hilfe
    Dorfnkb

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