Hallo,
in meinem noch zu unterschreibenden Mietvertrag steht unter "weitere Vereinbarungen",
dass der vorhandene Durchlauferhitzer alle 2 Jahre und beim Auszug auf Kosten des Mieters gewartet werden muss.
Ist das zulässig? Sollte ich auf Streichung dieses Zusatzes bestehen?
Danke für eure Antworten!