Fehlendes Datum zu Mietbeginn

  • Hallo,

    ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, ich werde nämlich nicht wirklich fündig, weder bei Google.de noch hier im Forum.

    Mir stellt sich die Frage, ob ein Mietvertrag, der für die Mindestdauer von einem Jahr geschlossen wurde, aber noch kein Bezugsdatum (weder auf dem Exemplar des Vermieters noch auf unserem) eingetragen wurde, überhaupt gültig ist, oder nun hinfällig.

    Es wurde lediglich mündlich mit dem Vermieter vereinbart, dass er uns informiert, sobald er ein neues Haus für sich gefunden hat, ausgezogen ist und wir einziehen können....
    Aber kein Mensch weiß, wann das eintritt. Er sagte natürlich "schnellstmöglich".

    Was heißt das nun für uns,...

    1. ist dieser Vertrag überhaupt gültig?
    2. kann der VM irgendwann (z.B. nach einem Jahr) noch auf Vertragserfüllung bestehen?
    3. können wir irgendwann (z.B. nach einem Jahr) noch auf Vertragserfüllung bestehen?


    Es könnte ja sein, dass wir in einem halben Jahr z.B. keine Lust mehr haben, zu warten, weil es uns zu lange dauert und somit diese Wohnung nicht mehr beziehen möchten.

    Oder andersherum, der VM plötzlich doch nicht mehr ausziehen will...

    Ich danke im Voraus schon mal herzlichst für eure Hilfe.
    Mit freundlichen Grüßen,

    Patrick Tils

    2 Mal editiert, zuletzt von Patrick.Tils (10. April 2012 um 13:49)

  • Hallo Patrick,

    der VM scheint ein ganz Raffinierter zu sein, denn er will sich wohl alle Möglichkeiten offen halten (meint er zumindest).
    Eine zielführendere Antwort kann ich Dir leider nicht geben; ich weiss noch nicht mal, ob sowas irgendwo gesetzlich geregelt ist. Käme dann womöglich auf eine gerichtliche Einzelentscheidung an...

  • Hallo Patrik.Tils,
    in der Regel ist erst dann ein Mietvertrag abgeschlossen ( muendlich / schriftlich ) wenn sich die Parteien ueber die wichtigsten Punkte eines Mietvertrags einig sind. Darunter fallen dann insbesodere die "Punkte" die geregelt sein sollten bevor ein Mietvertrag gueltig ist. Ein fehlendes nach Kalender bestimmbares Datum ist bestimmt nicht unbedingt bedeutungslos.
    Siehe auch BGH ZMR 63, 83.
    Tipp: Werden Sie aktiv und fragen Sie nach ein verbindliches Einzugsdatum bzw. das Datum fuer den Mietvertragsbeginn.( Damit beginnen die Pflicht fuer den Vermieter ) Das ist am besten schriftlich mit Nachweis an der Vermieter zurichten. Dazu koennen Sie noch eine Fristsetzung fuer die Rueckantwort mit angeben.
    Sollte das Datum nicht in Ihren Interesse sein, so haben Sie wenigsten Klarheit und koennen dementsprechend reagieren ( event. Rechtsanwalt )
    Ist Ihnen das Datum nicht von Bedeutung, so koenne Sie event. mit den Vermieter handeln. Sie warten und er kommt Ihnen entgegen, da er mit Ihnen ja schon ein Mieter hat. Bsp. Mietrabatt, Renovierung usw.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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