Beiträge von Patrick.Tils

    Hallo,

    ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, ich werde nämlich nicht wirklich fündig, weder bei Google.de noch hier im Forum.

    Mir stellt sich die Frage, ob ein Mietvertrag, der für die Mindestdauer von einem Jahr geschlossen wurde, aber noch kein Bezugsdatum (weder auf dem Exemplar des Vermieters noch auf unserem) eingetragen wurde, überhaupt gültig ist, oder nun hinfällig.

    Es wurde lediglich mündlich mit dem Vermieter vereinbart, dass er uns informiert, sobald er ein neues Haus für sich gefunden hat, ausgezogen ist und wir einziehen können....
    Aber kein Mensch weiß, wann das eintritt. Er sagte natürlich "schnellstmöglich".

    Was heißt das nun für uns,...

    1. ist dieser Vertrag überhaupt gültig?
    2. kann der VM irgendwann (z.B. nach einem Jahr) noch auf Vertragserfüllung bestehen?
    3. können wir irgendwann (z.B. nach einem Jahr) noch auf Vertragserfüllung bestehen?


    Es könnte ja sein, dass wir in einem halben Jahr z.B. keine Lust mehr haben, zu warten, weil es uns zu lange dauert und somit diese Wohnung nicht mehr beziehen möchten.

    Oder andersherum, der VM plötzlich doch nicht mehr ausziehen will...

    Ich danke im Voraus schon mal herzlichst für eure Hilfe.
    Mit freundlichen Grüßen,

    Patrick Tils

    Hi, schonmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Klar ist kein Einzelverursacher feststellbar, es hat ja auch keine Einzelperson etwas in die Toilette geworfen oder so, was dort nicht hineingehört, sondern, wie auch der "nette Herr" :) sagte "Ablagerungen". Er sagte ausserdem noch, dass das Abwassersystem nicht genug gefälle hätte. Das könnte wohl damit zusammenhängen.

    Bin ich als Mieter für die Instandhaltung des Hauses und der dazugehörigen Versorgungs- bzw. Entsorgungsanschlüsse verantwortlich?

    Müssen wir bezahlen, was sich 15 Jahre vor uns in den Abwasserrohren abgelagert hat ?

    Mir scheint das ein wenig suspekt.

    Wäre jetzt ein Tampon o.Ä. dafür verantwortlich gewesen, dann könnte ich das nachvollziehen, da auch keiner sagen kann, wo dieses herkommt, bzw. es keiner zugeben würde.

    Übrigens, ich bin kein Paragrahpenreiter und es geht zwar nur um rund 23 €, aber da unsere Vermieterin äußerst exzellente Nehmerqualitäten hat, geht es mir rein um das Prinzip.

    Ja, ich weiß, Thread ist schon ein bisschen älter, aber kommt mir gerade gelegen. ;)

    Also, gleiches Problem, aber um auf die frage (Wer hat die Verstopfung verursacht?) zu antworten:

    Das Haus ist in etwa 15 Jahre alt und laut Aussage der Vermieterin ist noch nie etwas an dem Abwassersystem gewesen, geschweige denn eine Reinigung fällig gewesen. Es sind also, auch wie der nette Herr mit dem Hochdruckspülwagen sagt, Fettablagerungen, welche völlig normal sind nach 15 Jahren, die das verursacht haben.

    Wir wohnen erst sein einem guten 3/4 Jahr dort.

    Darf diese Rechnung von ca 70 € jetzt, da es ein Haus mit drei Mietparteien ist, jeweils zu 33,333% auf die Nebenkosten aller Mieter umgelegt werden?

    Ich denke nicht, weil keiner von uns Mietern es grob fahrlässig oder gar mutwillig verstopft hat. Sehe ich das richtig? :confused:

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