Hallo,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, ich werde nämlich nicht wirklich fündig, weder bei Google.de noch hier im Forum.
Mir stellt sich die Frage, ob ein Mietvertrag, der für die Mindestdauer von einem Jahr geschlossen wurde, aber noch kein Bezugsdatum (weder auf dem Exemplar des Vermieters noch auf unserem) eingetragen wurde, überhaupt gültig ist, oder nun hinfällig.
Es wurde lediglich mündlich mit dem Vermieter vereinbart, dass er uns informiert, sobald er ein neues Haus für sich gefunden hat, ausgezogen ist und wir einziehen können....
Aber kein Mensch weiß, wann das eintritt. Er sagte natürlich "schnellstmöglich".
Was heißt das nun für uns,...
1. ist dieser Vertrag überhaupt gültig?
2. kann der VM irgendwann (z.B. nach einem Jahr) noch auf Vertragserfüllung bestehen?
3. können wir irgendwann (z.B. nach einem Jahr) noch auf Vertragserfüllung bestehen?
Es könnte ja sein, dass wir in einem halben Jahr z.B. keine Lust mehr haben, zu warten, weil es uns zu lange dauert und somit diese Wohnung nicht mehr beziehen möchten.
Oder andersherum, der VM plötzlich doch nicht mehr ausziehen will...
Ich danke im Voraus schon mal herzlichst für eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Patrick Tils