Kündigung wegen angeblichen Mietrückstand

  • hallo
    ich habe mich heute hier angemeldet,da ich so einige fragen habe
    im oktober 2010 zogen mein mann und ich in eine kleine 2 zimmer wohnung mit angeblich 50qm..
    die erste miete haben wir bar bezahlt und uns auch gottseidank schriftlich bestätigen lassen danach haben wir einen dauerauftrag eingericht und die miete wird da immer zum 4ten des monats überwiesen.
    nach diversen problemen mit den mietern über uns welches auch der vermieter ist haben wir ab sofort eine gekürzte miete angekündigt
    wir haben vorher schon zig mal über den extremen lärm dem fehlenden warmwasser in der küche und der alten abgenutzen badewanne gesprochen und es wurde von denen ihrer seite her immer nur versprochen ...gemacht wurde aber nichts
    nun kam der vermieter heute wieder zu uns,da es gestern bis heute früh um halb 1 lärm ohne ende war,und meinte ob er nochmal mit uns reden kann..wir lehnten es ab, da wir heute viel zu tun hatten und daher komplett fertig waren
    nun meinte er das wir die miete nie pünktlich gezahlt hätten und wir daher gekündigt würden mit 2 monatiger kündigungsfrist..
    die miete wurde aber immer gezahlt das können wir über die kontoauszüge nachweisen
    die kündigung hat er uns grad gebracht und dort steht keinerlei kündigungsgrund drin.

    wir suchen ja eh schon die ganze zeit eine neue wohnung
    aber mit schwerbehinderung von 80% bzw 70% ist es nicht einfach eine geeignete wohnung zu finden
    nur was sollen wir jetzt so auf die schnelle machen
    darf er überhaupt mit so einem grund, der ja nachweislich nicht ganz stimmt und kündigen .. denn angeblich haben wir einmal die miete erst zum 6ten gezahlt(buchungstechnisch, da ein wochenende dazwischen lang )
    mieterschutzbund haben wir uns gestern schon angemeldet

    danke für alle ratschläge im vorraus

    lg

  • Hallo Fam.Kröner:

    "eine kleine 2 zimmer wohnung mit angeblich 50qm.."
    Wv. m² sind es denn wirklich?

    "haben wir einen dauerauftrag eingericht und die miete wird da immer zum 4ten des monats überwiesen."
    Lt. § 556 (1) BGB (und einem ergänzenden Urteil) hat die Miete spätestens am 3. Bankenarbeitstag d.M. wertstellungsmässig auf dem Konto des VM zu sein.

    "nach diversen problemen mit den mietern über uns welches auch der vermieter ist"
    Die Mieter über Euch sind auch gleichzeitig Eure Vermieter...?

    "haben wir ab sofort eine gekürzte miete angekündigt"
    Das könnte rechtswidrig sein.

    "wir haben vorher schon zig mal über den extremen lärm"
    Wer lärmt zu welchen Zeiten und wie laut?

    "dem fehlenden warmwasser in der küche"
    Was heisst "fehlt"? Überhaupt keine Leitung vorhanden? Luft in der Leitung? Leitung abgesperrt?

    "alten abgenutzen badewanne gesprochen"
    Die war doch schon so, als Ihr eingezogen seid?

    "es wurde von denen ihrer seite her immer nur versprochen"
    Rechtsverbindliche beweisbare Zusage?

    "nun kam der vermieter heute wieder zu uns,da es gestern bis heute früh um halb 1 lärm ohne ende war,und meinte ob er nochmal mit uns reden kann.."
    Vielleicht wollte er sich entschuldigen?

    "nun meinte er das wir die miete nie pünktlich gezahlt hätten und wir daher gekündigt würden mit 2 monatiger kündigungsfrist.."
    Wurdet Ihr von ihm diesbzgl. bereits nachweislich abgemahnt?

    "die miete wurde aber immer gezahlt das können wir über die kontoauszüge nachweisen"
    Wurden die Daten der Wertstellung (wie beschrieben) eingehalten?

    "die kündigung hat er uns grad gebracht und dort steht keinerlei kündigungsgrund drin."
    Somit ist sie m.E. rechtsunwirksam.

    "was sollen wir jetzt so auf die schnelle machen"
    Ich würde nichts machen. Denn auch ohne Widerspruch wird eine rechtsunwirksame Kündigung nicht rechtswirksam.

    "darf er überhaupt mit so einem grund, der ja nachweislich nicht ganz stimmt und kündigen"
    Eben hast Du noch geschrieben, dass kein Kündigungsgrund angegeben wurde.

    "angeblich haben wir einmal die miete erst zum 6ten gezahlt(buchungstechnisch, da ein wochenende dazwischen lang )"
    Es gibt ja sehr lange Wochenenden...

    "mieterschutzbund haben wir uns gestern schon angemeldet"
    Schon oder erst? Es ist möglich, dass sie eine extra Gebühr verlangen, da Ihr direkt mit einem Problem kommt.

  • Hallo Fam.Kröner,
    ein paar Infos zum Thema Kuendigung von Seiten des Vermieters.
    Der Vermieter kann nicht so ohne weiteres den Mieter kuendigen. Er benoetigt unter der Beachtung von Ausnahmen ein berechtigtes Interesse daran das Mietverhaeltnis mit den Mieter zu beenden.
    Zu den berechtigten Interessen gehoert z.B.
    > Schuldhafte und nachweisbare Vertragsverletzungen durch den Mieter
    > Eigenbedarf des Vermieters an der Wohnung des Mieters
    > das Verhindern der wirtschaftlichen Aufwertung der Wohnung durch den Mieter
    Dabei besteht aber auch noch die Kuendigung durch ausserordentliche Gruende ( Tod des Mieters ) und durch Gruende wie unpuenkliche und unvollstaendige Zahlung der vereinbarten Miete. ( Fristlose Kuendigung )

    Tipp. Unabhaengig davon ob die Kuendigung durch Ihren Vermieter rechtens ist, besteht gemaess Ihrer Darstellung der Koeperbehinderung der Bezug auf die Sozial- und Haerteklausel. Paragraf 574 BGB Sozial- und Haerteklausel. Diese ist aber nur bei unbefristete Mietvertraegen gueltig.


    >

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • hallo

    erstmal vielen dank für die antwort

    er hat uns den kündigungsgrund mündlich mitgeteilt
    und in der schriftlichen kündigung steht nichts davon

    die wanne war vorher schon abgenutzt wurde aber auch direkt beanstandet und dem sozialdienst da wir beide ja auch pflegestufe haben wurde auch versichert,leider immer nur mündlich, das man eine dusche einbauen würde


    abgemahnt wurden wir nie, das die miete angeblich nie pünktlich wäre

    der lärm geht meistens abends los so gegen 17.30 bis weit nach 22 uhr..
    der vermieter meinte auch schon nachts um 3 uhr das hämmern anfangen zu müssen weil ja am nächsten tag die handwerker kamen und er beim fernschauen eingeschlafen sei

    der vermieter wohnt direkt über uns
    habe ich vielleicht etwas komisch alles ausgedrückt
    ziemlich verwirrend alles.. sorry

    die warmwasserleitung in der küche fehlt komplett... fehlte die ganze zeit.... wurde aber auch versprochen das zumindestens ein boiler hinkommt...


    die miete steht bei uns im mietvertrag immer am 5ten auf dem konto sein.... das war bisher auch nie ein problem, da wir ja auf der gleichen bank auch noch sind.... nur halt das einmal wo das wochenende dazwischen lag ..da kam die miete zum 6ten


    das versprochene war immer nur mündlich bzw bei einem gespräch im dezember hat er sich ziemlich viel notiert aber uns keine abschrift gegeben

  • hallo

    kann er wenn noch 2 andere parteien im haus mit wohnen
    trotzdem für die wohnung die wir angemietet haben
    eigenbedarf anmelden ???.. ist jetzt nur so mal eine frage

    wir haben einen unbefristesten mietvertrag

  • Zitat

    die warmwasserleitung in der küche fehlt komplett... fehlte die ganze zeit.... wurde aber auch versprochen das zumindestens ein boiler hinkommt...

    Das z.B. ist kein Mangel, der zur Minderung der Miete berechtigt. Es gibt nun mal immer noch Wohnungen, in denen der Komfort an fließendem Wasser in der Küche fehlt, dafür dürfte dann auch die die Miete am unteren Bereich des Mietspiegels sein, richtig?

  • Hallo...also es ist eine kellerwohnug in dem haus dann unsere im erdgeschoss....vermieter mit familie im ersten stock und noch im zweiten stock und zusätzlich noch eine kleine wohnung oben im zweiten stock die ebenfalls vermietet ist .........wäre in dem moment dann die kündigung doch rechtens ????

  • Fam.Kröner:

    "er hat uns den kündigungsgrund mündlich mitgeteilt und in der schriftlichen kündigung steht nichts davon"
    Es bleibt dabei: Die Kündigung ist unwirksam.

    "die wanne war vorher schon abgenutzt wurde aber auch direkt beanstandet und dem sozialdienst da wir beide ja auch pflegestufe haben wurde auch versichert,leider immer nur mündlich, das man eine dusche einbauen würde"
    Hier sehe ich keine Chance für Euch, denn das hätte im MV bzw. Übergabeprotokoll erscheinen müssen (zumindest: sollen).

    "abgemahnt wurden wir nie, das die miete angeblich nie pünktlich wäre"
    Gut für Euch.

    "der lärm geht meistens abends los so gegen 17.30 bis weit nach 22 uhr.."
    Hier wäre das Führen eines Lärmprotokolls und Abmahnungen an den Lärmverursacher sinnvoll gewesen.

    "der vermieter meinte auch schon nachts um 3 uhr das hämmern anfangen zu müssen weil ja am nächsten tag die handwerker kamen und er beim fernschauen eingeschlafen sei"
    Abhilfe schafft Tel. 110.

    "habe ich vielleicht etwas komisch alles ausgedrückt ziemlich verwirrend alles."
    OK

    "die warmwasserleitung in der küche fehlt komplett... fehlte die ganze zeit.... wurde aber auch versprochen das zumindestens ein boiler hinkommt..."
    Das war's.. *andernaseabwisch*

    "die miete steht bei uns im mietvertrag immer am 5ten auf dem konto sein.... das war bisher auch nie ein problem, da wir ja auf der gleichen bank auch noch sind.... nur halt das einmal wo das wochenende dazwischen lag ..da kam die miete zum 6ten"
    Dann wäre das ja gar kein Thema.

    "kann er wenn noch 2 andere parteien im haus mit wohnen
    trotzdem für die wohnung die wir angemietet haben eigenbedarf anmelden ???."
    Anmelden ja, aber ich bezweifle, dass er erfolgreich sein wird - denn das Gericht wägt in solchen Fällen auch die gegnseitigen Interessen (auch Eure Behinderungen) ab.

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