Falsche Nebenkostenabrechnung, danach sofort 1. Mahnung

  • Leider gibt es auch dieses Mal wieder Unstimmigkeiten in meiner Nebenkostenabrechnung. Im Internet finde ich nicht wirklich Antworten, so dass ich nun hier mein Glück versuche. Vielleicht weiß jemand von Euch Rat.

    Am 24.12.2011 kam die Nebenkostenabrechnung für 2010 inkl. Nachzahlungsforderung (97,16 €). Die Verbrauchskosten Heizung und Warmwasser sowie die Kaltwasser-Kosten sind geschätzt worden. Für mich nicht nachvollziehbar, da die entsprechenden Zähler für den Wasserverbrauch vorhanden waren. Auch an den Heizkörpern waren seit etwa April 2010 Zähler vorhanden. (Das genaue Datum weiß ich leider nicht mehr.)

    Zitat

    Werden demgegenüber Verbrauchserfassungsgeräte für Heiz- und Warmwasserkosten erst während des laufenden Abrechnungszeitraumes eingebaut, ist eine Schätzung des für die vorangegangene Zeit nicht erfassten Verbrauchs nicht zulässig (AG Köpenick, Urteil v. 29.04.08, 9 C 15/08).

    Verstehe ich das richtig, dass man mir für Januar bis ca. April demnach keine Heizkosten berechnen darf?

    Am 14.01.2012 kam die Überraschung: 1. Mahnung wegen rückständiger Miete.
    Datum: 31.12.2011 / BK-Abrechnung 2010 / Forderung: -189,00 / Saldo: -189,00
    Dieses zweite Schreiben ist mir ein absolutes Rätsel:
    - Es wird eine völlig andere Adresse der Hausverwaltung angegeben. (Die Bankverbindung ist aber dieselbe.)
    - Die Zahlungsfrist aus der Abrechung vom Dezember endete am 25.01.2012, also kam diese Mahnung noch vor deren Ablauf.
    - Es fehlt jegliche Erklärung und Berechnung für diesen völlig anderen Wert. (immerhin fast das Doppelte)

    Am Telefon hieß es nur, dass vermutlich eine Korrektur der Abrechnung vorgenommen worden sei und wohl bald ein entsprechendes Schreiben käme, man wisse aber nichts Genaues. Ich habe daraufhin die Abrechnung auf Grund der Schätzung reklamiert. Ende Februar habe ich noch mal angerufen und nach dem Stand der Dinge gefragt. Man wolle die Angelegenheit zeitnah klären. Bis heute habe ich noch nichts gehört. So langsam würde ich aber doch gerne wissen, was es mit den zwei verschiedenen Adressen (zwei Städte) auf sich hat und was da bei der Abrechnung schiefgelaufen ist. Wie lange kann die Hausverwaltung sich mit ihrer Korrektur Zeit lassen?
    Und inwiefern müsste ich eine Schätzung sämtlicher Verbrauchswerte akzeptieren? Das war schon in der Abrechnung für 2009 Thema. Hier wurden aber nur die Heizkosten geschätzt. (Zähler waren bei Einzug nicht vorhanden und wurden trotz Aufforderung erst etwa April des Folgejahres eingebaut. Laut Hausverwaltung hätte es jedoch nichts geändert, wenn sie installiert gewesen wären, da "mehr als 25% der Verbrauchswerte über das Abrechnungsjahr zu schätzen waren".)

    Einmal editiert, zuletzt von Daniel86 (29. März 2012 um 18:33)

  • Zitat

    Verstehe ich das richtig, dass man mir für Januar bis ca. April demnach keine Heizkosten berechnen darf?

    Das wäre doch wohl ein Witz, wenn der Mieter für lau hätte heizen können. Das Urteil besagt nämlich etwas anderes. Der Vermieter kann hier nicht mit Pi x Daumen rangehen, sondern muss z.B. mithilfe der Gradtagstabelle den Verbrauch für diese Monate bestimmen. Oder er rechnet die gesamten Kosten anstatt mit 12 auf 9 Monate um.

    Es wurde doch geheizt in der Zeit. Jetzt kommt es darauf an, dass so gut es geht nach Verbrauch abgerechnet werden muss.

  • Das wäre doch wohl ein Witz, wenn der Mieter für lau hätte heizen können.

    Gut, das macht natürlich (keinen) Sinn. Aber ich gucke natürlich aus der Perspektive, dass ich um einen Einbau der Zähler gebeten habe, aber über Monate einfach nichts passiert ist.

    Zitat

    Das Urteil besagt nämlich etwas anderes. Der Vermieter kann hier nicht mit Pi x Daumen rangehen, sondern muss z.B. mithilfe der Gradtagstabelle den Verbrauch für diese Monate bestimmen. Oder er rechnet die gesamten Kosten anstatt mit 12 auf 9 Monate um.

    Hm, aber wo ist dann der Sinn des Urteils? Es wird doch erklärt, wann eine Schätzung nicht zulässig ist. Und Abrechnung mittels Gradtagstabelle ist doch eine Schätzung!?
    (Gut, irgendwo habe ich auch gelesen, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Errechnung durch Gradtagstabelle als verbrauchsabhängig gilt. Aber ich hätte rein theoretisch auch von Januar bis März abwesend sein können und nicht geheizt haben.)

  • Abrechnung mittels Gradtagstabelle ist doch eine Schätzung!?


    Falsch.
    Wenn Du bspw. v. 1.4.-31.12. 1234 Einheiten verbraucht hast, kann man rechtssicher nach der Tabelle den Jahresverbrauch errechnen:
    1234/550*1000=2244 Einheiten.

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