Beiträge von Daniel86

    Das wäre doch wohl ein Witz, wenn der Mieter für lau hätte heizen können.

    Gut, das macht natürlich (keinen) Sinn. Aber ich gucke natürlich aus der Perspektive, dass ich um einen Einbau der Zähler gebeten habe, aber über Monate einfach nichts passiert ist.

    Zitat

    Das Urteil besagt nämlich etwas anderes. Der Vermieter kann hier nicht mit Pi x Daumen rangehen, sondern muss z.B. mithilfe der Gradtagstabelle den Verbrauch für diese Monate bestimmen. Oder er rechnet die gesamten Kosten anstatt mit 12 auf 9 Monate um.

    Hm, aber wo ist dann der Sinn des Urteils? Es wird doch erklärt, wann eine Schätzung nicht zulässig ist. Und Abrechnung mittels Gradtagstabelle ist doch eine Schätzung!?
    (Gut, irgendwo habe ich auch gelesen, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Errechnung durch Gradtagstabelle als verbrauchsabhängig gilt. Aber ich hätte rein theoretisch auch von Januar bis März abwesend sein können und nicht geheizt haben.)

    Leider gibt es auch dieses Mal wieder Unstimmigkeiten in meiner Nebenkostenabrechnung. Im Internet finde ich nicht wirklich Antworten, so dass ich nun hier mein Glück versuche. Vielleicht weiß jemand von Euch Rat.

    Am 24.12.2011 kam die Nebenkostenabrechnung für 2010 inkl. Nachzahlungsforderung (97,16 €). Die Verbrauchskosten Heizung und Warmwasser sowie die Kaltwasser-Kosten sind geschätzt worden. Für mich nicht nachvollziehbar, da die entsprechenden Zähler für den Wasserverbrauch vorhanden waren. Auch an den Heizkörpern waren seit etwa April 2010 Zähler vorhanden. (Das genaue Datum weiß ich leider nicht mehr.)

    Zitat

    Werden demgegenüber Verbrauchserfassungsgeräte für Heiz- und Warmwasserkosten erst während des laufenden Abrechnungszeitraumes eingebaut, ist eine Schätzung des für die vorangegangene Zeit nicht erfassten Verbrauchs nicht zulässig (AG Köpenick, Urteil v. 29.04.08, 9 C 15/08).

    Verstehe ich das richtig, dass man mir für Januar bis ca. April demnach keine Heizkosten berechnen darf?

    Am 14.01.2012 kam die Überraschung: 1. Mahnung wegen rückständiger Miete.
    Datum: 31.12.2011 / BK-Abrechnung 2010 / Forderung: -189,00 / Saldo: -189,00
    Dieses zweite Schreiben ist mir ein absolutes Rätsel:
    - Es wird eine völlig andere Adresse der Hausverwaltung angegeben. (Die Bankverbindung ist aber dieselbe.)
    - Die Zahlungsfrist aus der Abrechung vom Dezember endete am 25.01.2012, also kam diese Mahnung noch vor deren Ablauf.
    - Es fehlt jegliche Erklärung und Berechnung für diesen völlig anderen Wert. (immerhin fast das Doppelte)

    Am Telefon hieß es nur, dass vermutlich eine Korrektur der Abrechnung vorgenommen worden sei und wohl bald ein entsprechendes Schreiben käme, man wisse aber nichts Genaues. Ich habe daraufhin die Abrechnung auf Grund der Schätzung reklamiert. Ende Februar habe ich noch mal angerufen und nach dem Stand der Dinge gefragt. Man wolle die Angelegenheit zeitnah klären. Bis heute habe ich noch nichts gehört. So langsam würde ich aber doch gerne wissen, was es mit den zwei verschiedenen Adressen (zwei Städte) auf sich hat und was da bei der Abrechnung schiefgelaufen ist. Wie lange kann die Hausverwaltung sich mit ihrer Korrektur Zeit lassen?
    Und inwiefern müsste ich eine Schätzung sämtlicher Verbrauchswerte akzeptieren? Das war schon in der Abrechnung für 2009 Thema. Hier wurden aber nur die Heizkosten geschätzt. (Zähler waren bei Einzug nicht vorhanden und wurden trotz Aufforderung erst etwa April des Folgejahres eingebaut. Laut Hausverwaltung hätte es jedoch nichts geändert, wenn sie installiert gewesen wären, da "mehr als 25% der Verbrauchswerte über das Abrechnungsjahr zu schätzen waren".)

    Ich habe meine Abrechnung der Betriebs- und Heizungskosten erhalten und eine Frage dazu. Vielleicht kann hier jemand weiterhelfen - ich würde mich freuen.
    Ich muss laut Rechnung einen Betrag von 68 Euro nachzahlen. Gut, das ist keine horrende Summe. Mir geht es einfach darum, die Forderung nachzuvollziehen und herauszufinden, ob das alles so rechtmäßig gelaufen ist.
    Ich bin am 1. Oktober 2009 in meine 1-Zimmer-Wohnung (30 m²; Erstbezug nach Umbau/Sanierung) eingezogen. Damals waren noch keine Heizkostenzähler an den Heizkörpern angebracht, was so auch im Wohnungsübergabeprotokoll vermerkt wurde. Diese und andere Mängel wurden auch erst mal nicht behoben, so dass ich in einem Brief vom 31. Oktober 2009 erneut darauf hingewiesen habe. Letztlich wurden die Zähler erst Monate später angebracht. Das genaue Datum weiß ich leider nicht mehr. Es war zwischen Februar und April 2010.
    In der Abrechnung ist nun vermerkt, dass die Einheiten geschätzt wurden - mit Verweis auf §9a Heizkosten V:

    "(1) Kann der anteilige Wärme- oder Warmwasserverbrauch von Nutzern für einen Abrechnungszeitraum wegen Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfasst werden, ist er vom Gebäudeeigentümer auf der Grundlage des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren Zeiträumen oder des Verbrauchs vergleichbarer anderer Räume im jeweiligen Abrechnungszeitraum oder des Durchschnittsverbrauchs des Gebäudes oder der Nutzergruppe zu ermitteln. Der so ermittelte anteilige Verbrauch ist bei der Kostenverteilung anstelle des erfassten Verbrauchs zu Grunde zu legen.
    (2) Überschreitet die von der Verbrauchsermittlung nach Absatz 1 betroffene Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum 25 vom Hundert der für die Kostenverteilung maßgeblichen gesamten Wohn- oder Nutzfläche oder des maßgeblichen gesamten umbauten Raumes, sind die Kosten ausschließlich nach den nach § 7 Absatz 1 Satz 5 und § 8 Absatz 1 für die Verteilung der übrigen Kosten zu Grunde zu legenden Maßstäben zu verteilen."


    Da ich anscheinend der erste Mieter dieser Wohnung bin, kann zur Schätzung kein "Verbrauch der betroffenen Räume in vergleichbaren Zeiträumen" herangezogen worden sein. Ich wüsste gerne, welcher Vergleichswert da herangezogen wurde. Die Hausverwaltung konnte mir auf Anfrage nur sagen, dass die Schätzung von ista vorgenommen wurde. Ich bräuchte allerdings dort nicht anrufen, da ich ohnehin keinen Sachbearbeiter sprechen könne. Das müsse postalisch über die Hausverwaltung laufen. (Und die Firma habe schließlich jahrelange Erfahrung.)
    Leider soll das Geld spätestens am 15. Januar überweisen werden. (Ich habe die Rechnung leider erst gestern lesen können. Sie ist mit dem 20. Dezember 2010 datiert und zwischen dem 24. Dezember 2010 und gestern eingeworfen worden.)

    Meine Frage: Ist das verspätete Anbringen der Heizkostenzähler (trotz Aufforderung dazu) ein solcher "anderer zwingender Grund"? Muss ich die Nachzahlung wirklich leisten?

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