Drohende Kündigung?

  • Hallo,

    ich habe ein riiiiesiges Problem. Eventuell droht mir die Kündigung weil ich den Hausfrieden nachhaltig störe!

    Sachverhalt:
    Ein Wohnungseigentümer in unserem Wohnhaus (wohnt eine Etage über mir) hielt es in der Vergangenheit nicht so mit dem einhalten der Hausordnung (kein Lärm über Zimmerlautstärke zwischen 20 und 7 Uhr). Als Lehramtsstudent sehr oft maßlose Partys bis weit in die Nacht hinein und mehrmal in der Woche (nicht nur an Wochenenden). Vor ein paar Wochen ging es kurz nach Mitternacht mal wieder los. Erst lautes zuschlagen der Wohnungstür und dann Techno-Musik per Dolby-Surrond-Anlage und schon wackelte mal wieder alles bei mir. An schlafen war erst recht nicht zu denken.

    Ich ging nach oben und klopfte gleich an. Klingeln hat dort keinen Sinn. Er öffnete und es schloss sich ein ansteigender Wortwechsel an. Am Ende dachte ich wohl etwas zu laut und ging wieder hinunter in meine Wohnung. Der Nachbar fühlte sich angesprochen und folgte mir hinunter zu meiner Wohnung. Als er auf der Fußmatte stand, drückte ich die Tür zu und schloss zweimal ab. Wenige Sekunden später trat der Nachbar meine Wohnungstür ein, Schlossgegenstück im Türrahmen herausgerissen, Türgriff abgebrochen. Ich rief die Polizei und der Schaden wurde aufgenommen und ich erstattete Anzeige wegen Sachbeschädigung.

    Zwei Tage später wurde durch einen Handwerker der Schaden an der Tür beseitigt auf Kosten des Vaters des Wohnungseigentümers. So weit, so gut. Nun sollte ich doch bitte die Anzeige zurückziehen. Aber das lehnte ich strikt ab. Sogar von der Wohnungsverwaltung (der Inhaberin) wurde ich "gebeten" die Anzeige zurückzuziehen. Aber ich lehnte ab. Zivilrechtlichh hätten wir uns geeinigt, strafrechtlich macht es die Staatsanwaltschaft und entscheidet.

    Eine Woche später ging dem Wohnungseigentümer meine Anzeige per Post zu und er griff mich über Facebook an, ich hätte schließlich seine Wohnungstür durch mein Anklopfen fast zerstört. Er hätte viele Zeugen dafür. Ich hätte mich auch einmal nicht an die Hausordnung gehalten im Hinblick auf laute Musik zwischen 20 und 7 Uhr. Er hätte schon 5 Anzeigen gegen mich schreiben können... Das alles sei doch lächerlich....

    Nun, am letzten Sonntag dann der Höhepunkt: Saure Gurken, Zaziki und Röstzwiebeln zermatscht auf meiner Fußmatte und ich habe durch den Türspion alles gesehen. Das Foto mit dem Ergebnis ging schon von mir an die Polizei. Den Matsch auf der Fußmatte beseitige ich "erst einmal" nicht. Es könnte doch sein, dass die Polizei das Beweisstück in Augenschein nehmen möchte. Nicht einmal meine Nachbarin hat etwas dagegen.

    Nun wurde ich heute von der Wohnungsgesellschaft telefonisch aufgefordert, das Treppenhaus zu reinigen, was ich ablehnte. Dann man weiter zu mir, dass ich doch gar keine Beweise habe wer das angerichtet hätte, ich würde es doch alles nur vermuten. In dem Moment legte ich auf.

    Kann mir die Wohnungsgesellschaft wegen "stören des Hausfriedens" fristlos kündigen?

    Ich denke nicht, denn nicht ich störe den Hausfrieden, sondern derjenige, der mir die Wohnungstür eingetreten hat und nun die Fußmatte "verschmutzt" hat und nun alles daran setzt dass ich meine Anzeige gegen ihn zurückziehe. Nur weil er Lehramtsstudent ist und sein Vater einen gut bezahlten Job hat - nenne ich es mal so.

    Was meint Ihr? Bin auf eure Antworten gespannt! Der Sachverhalt war wirklich so. Was ich an die Polizei geschrieben habe, werde ich hier natürlich nicht preisgeben, denn man weiß nie wer hier mitliest!

    Gruß
    Bianca

  • Hallo Bianca,

    Du hättest m.E. einiges anders machen sollen.
    Btw, hier dreht es sich weniger um Mietrecht, eher um Strafrecht, also hier ist eigentlich falsche Baustelle...
    Aber trotzdem meine Meinung dazu:

    "Als Lehramtsstudent sehr oft maßlose Partys bis weit in die Nacht hinein und mehrmal in der Woche (nicht nur an Wochenenden). Vor ein paar Wochen ging es kurz nach Mitternacht mal wieder los. Erst lautes zuschlagen der Wohnungstür und dann Techno-Musik per Dolby-Surrond-Anlage"
    Was meinen denn andere Hausbewohner?
    Ich weiss bspw., dass in MG die Polizei spätestens beim dritten Einsatz die Musike mitnimmt.

    "Ich ging nach oben und klopfte gleich an. Klingeln ..."
    Falsch! Tel. 110 wählen.

    "Ich rief die Polizei und der Schaden wurde aufgenommen und ich erstattete Anzeige wegen Sachbeschädigung."
    und v.a. Hausfriedensbruch!

    "Eine Woche später ging dem Wohnungseigentümer meine Anzeige per Post zu und er griff mich über Facebook an, ich hätte schließlich seine Wohnungstür durch mein Anklopfen fast zerstört. Er hätte viele Zeugen dafür."
    Das hätte ich herauskopiert und der besthenden Anzeige nachgeschoben wg. Verdacht auf Verleumdung und/oder übler Nachrede.

    "Kann mir die Wohnungsgesellschaft wegen "stören des Hausfriedens" fristlos kündigen?"
    Weder fristlos noch fristgerecht.

    "Was ich an die Polizei geschrieben habe, ..."
    An die Polizei oder die Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens?

  • Hallo,

    es geht nicht um den Bereich Strafrecht. Falsch.

    Die Wohnungsgesellschaft wird mir wohl kündigen weil ich den Hausfrieden erheblich störe, eben wegen der Anzeige gegen den Nachbarn. Zivilrechtlich haben wir uns geeignet, dann gibt es für den strafrechtlichen Bereich auch keine Veranlassung mehr. Dazu wurde ich mehr oder weniger von der Inhaberin de Wohnungsgesellschaft "aufgefordert". Aber ich weigerte mich.

    Die Polizei habe ich in der Nacht auch noch gerufen, gleich zweimal innerhalb von 2 1/2 Stunden, erstes Mal wegen der Anzeige, zweites Mal wegen erneuter Ruhestörung. Nur versuche ich es immer erst im Guten, aber wenn es nichts hilft, dafür gibt es eben die Polizei.

    Der Facebookeintrag liegt schon bei der Polizei, ebenso auch der Hinweis auf die Rücknahme der Anzeige. Ich habe denen auch geschrieben, dass die Anzeige bestehen bleiben soll. Und sogar noch ein weiterer Vorfall, kurz nach meinem Einzug hier in 2011. Allerdings deutlich gekennzeichnet als Vermutung. Nur liegt eine Artverwandheit vor.


    Warum ich das alles geschrieben hatte. Nicht aus Langeweile, sondern weil man nur so die Sache verstehen kann.

    Mir gehts letztlich darum: Kann die Wohnungsgesellschaft mir kündigen, weil ich erstens mit einer Anzeige gegen einen Nachbarn den Hausfrieden nachhaltig störe?

    Kann mir die Wohnungsverwaltung kündigen, weil ich weigere die versaute Fussmatte vor meiner Wohnungstür zu entfernen, die mir der Nachbar verschmutzt hat? Bis zum nächsten Wochenende blebt sie aus taktischen Gründen liegen.

    Neueste Entwicklung. Nun bekommt die Wohnungsverwaltung selber eine Anzeige von mir wegen Verleumdung. Ich hätte ja gar keinen Beweis wer es mit der Fußmatte gewesen sei, ich hätte nur eine Vermutung. Nur, ich lasse mich keiner Lüge bezichtigen. Kann mir die Wohnungsgesellschaft deswegen kündigen? Nur weil ich nicht beim Spiel der Wohnungsgesellschaft mitspiele und alle Schuld vom Lehramtsstudenten fernhalte?

    LG
    Bianca

  • Kann die Wohnungsgesellschaft mir kündigen, weil ich erstens mit einer Anzeige gegen einen Nachbarn den Hausfrieden nachhaltig störe?
    Kann mir die Wohnungsverwaltung kündigen, weil ich weigere die versaute Fussmatte vor meiner Wohnungstür zu entfernen, die mir der Nachbar verschmutzt hat? Bis zum nächsten Wochenende blebt sie aus taktischen Gründen liegen.


    Ich kann hier keine stichhaltigen Kündigungsgründe erkennen.

  • Hallo zusammen,

    ja, ok. Ich habs verstanden. Vielen Dank.

    Aber - wie gehe ich vor, wenn ich morgen die Kündigung der Wohnung von der Wohnungsgesellschaft per Post bekomme?

    Für mich liegt ein Einschreiben/Rückschein-Brief bei der Post. Konnte es heute nicht entgegennehmen, da ich zu der Zeit der Zustellung berufstätig war. Das kann nur die Kündigung der Wohnung sein.

    Die andere Möglichkeit, die ich in Betracht ziehe, kann ich hier nicht erwähnen. Geht in eine andere Richtung (Strafrecht).

    LG
    Bianca

  • Bianca:

    "wie gehe ich vor, wenn ich morgen die Kündigung der Wohnung von der Wohnungsgesellschaft per Post bekomme?"
    Dann veröffentlichst Du hier den wortwörtlichen Text.

    "Für mich liegt ein Einschreiben/Rückschein-Brief bei der Post."
    Der kann dort liegen bleiben. Niemand ist verpflichtet, sowas abzuholen. Genauer: Niemand ist verpflichtet, irgendwie darauf zu reagieren, geschweige denn den Finger zu krümmen. Ausnahme: Es kommt Post vom Gericht, aber die kommt niemals per Einschreiben.
    Kannst aber, wenn Du Lust hast, innerhalb einer Woche abholen.

  • Ich lehne es ab über ungelegte Eier Vermutungen anzustellen.

    Entweder konkretes oder kauf Dir eine Glaskugel. Daß macht genauso Sinn.

    Und etwas zu tun was strafrechtliche Konsequenzen hat, davon rate ich dringend ab.

  • Von mir an die Hausverwaltung:

    "Sehr geehrte Frau S....

    die verdreckte Fußmatte bleibt bis zum Wochenende liegen! Nicht einmal meine Nachbarin hat etwas dagegen.

    Außderdem kann ich nicht einfach das Beweismittel vernichten. Könnte ja sein, dass die Polizei die Fußmatte in Augenschein nehmen möchte.

    Vermutungen habe ich auch. Auch die habe ich bereits an die Polizei weitergeleitet, aber auch deutlich als solche gekennzeichnet.

    Sobald ich Beweise habe, kann ich auch etwas behaupten. So wie mit der Fußmatte. Ich habe es durch den Spion in der Tür gesehen. Nur habe ich nicht geöffnet und die Personen zur Rede gestellt, denn ich habe inzwischen Angst um mein Leben wenn ich der Person irgendwo persönlich begegnen würde. Meine Angst um mein Eigentum (auch in meiner Wohnung) habe ich bereits der Polizei mitgeteilt.

    Falls Sie noch mal auf meine Anzeige zurückkommen sollten: Ich werde sie nicht zurückziehen. Ich bin nicht erpressbar, von niemandem.

    Über diese Vorfälle ist mein Vater, mein Bruder, meine Partnerin und eine gute Bekannte informiert. Und alle stehen voll und ganz hinter meiner Entscheidung und meinem Handeln, weil es gar nicht anders möglich ist.

    Mit freundlichen Grüßen"

    Heute von der Hausverwaltung an mich:


    "Sehr geehrte Frau W....,

    hinsichtlich Ihrer Email vom 27.03.2012 nehme ich wie folgt Stellung:

    Ich habe in keiner Weise versucht Sie zu erpressen, Ihre Anzeige zurückzuziehen. Sollte Sie diesbezüglich weiterhin falsche Behauptungen aufstellen, werden Sie mit allen rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Insbesondere werde ich auch erhebliche Schadenersatzansprüche geltend machen.

    Der Inhalt unseres Gesprächs war lediglich mein Bemühen den Hausfrieden wieder herzustellen. Da Sie offensichtlich hieran nicht interessiert sind, behalten wir uns vor, eine fristlose Kündigung bis hin zur Räumungsklage wegen Störung des Hausfriedens auszusprechen.

    Offen gestanden, ist es für mich überhaupt nicht von Bedeutung, ob Sie über Vorfälle jeglicher Art mit Vater, Bruder, Schwester oder gar dem Papst reden. Bei letzterem gehe ich allerdings davon aus, dass auch er den Versuch unternehmen würde, Ihnen ein friedvolles Verhalten nahe zu bringen.

    Mit freundlichen Grüßen"

    Von mir als Antwort darauf:

    "Sehr geehrte Frau W...,

    so ist es bei mir allerdings angekommen. Zivilrechtlich habe mich mit Herrn Krause geeinigt, strafrechtlich kann man sich nicht einigen. Das entscheidet einzig allein die Staatsanwaltschaft!

    Welche E-Mail vom 27.03.2012 meinen Sie denn? Ich habe Ihnen keine E-Mail geschrieben! Zumindest keine mit falschen Behauptungen. So etwas würde ich niemals machen! Das steht mir auch gar nicht zu.

    Ich bin natürlich auch am Hausfrieden interessiert, nur habe ich ihn nicht zerstört, nur wird es mir in die Schuhe geschoben und dagegen habe ich sehr viel.

    Bitte rufen Sie mich, Frau W..., am 02.04.zwischen 9 und 9.30 Uhr an. Vielleicht kann man die Sache doch noch unbürokratisch mit einem Telefonat bereinigen.

    Ich bin zu vielem bereit, wenn auch nicht zu allem.

    Mit freundlichen Grüßen"

    Alle E-Mails laufen unter dem Thema "Störung des Hausfriedens" (durch mich)

    Das wird ein schönes Wochenende!

    LG
    Bianca

  • Hallo Bianca,

    ich würde nicht so sehr am Rad drehen, denn, wenn es hart auf hart gehen sollte, wird es am Ende hauptsächlich Verlierer geben und dann obsiegt der, der finanziell mehr im Rücken hat...:o
    Ob dies alles für eine Kündigung ausreicht, weiss ich jedoch nicht.
    Aber, wer den finanziell längeren Atem hat, lässt sich womöglich in seinem Ego noch andere Dinge einfallen...:mad:

  • Schon klar, dass man behutsam an die Sache gehen sollte. Aber warum sollte man sich alles gefallen lassen müssen?

    Was ich nicht verstehe, warum sich ein Vermieter in eine absolut private Angelegenheit einmischt!

    Wenn ich alkoholisiert Auto fahre und einen Unfall baue, interessiert es auch nicht das Jobcenter (ALG II-Bezug vorausgesetzt) was passiert ist. Da könnte ich noch so viel drum betteln und Anwälte schreiben lassen, dass die Anzeige zurückgenommen wird. Das würde auch nicht passieren. Wenn seitens der StA das Verfahren eingestellt wird und nicht mal mit Bußgeld und Punkten und MPU belegt wird, kann man froh sein.

    Warum kann der Schadenverursacher nicht zu seiner Sache stehen und mal in sich gehen und überlegen ob er alles so im Leben richtig macht. Sogar für ein Gespräch mit ihm wäre ich bereit, wenn er mir die Chance gibt beide Ansichten zu erörtern.

    Für Montag bat ich bei der Wohnungsgesellschaft um ein Telefonat mit der Inhaberin. Gleiches gilt auch dort.

    LG
    Bianca

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