Hallo der stand der dinge hier ist so.
Lebenspartner haben ein Haus gemietet. Nun Streit und keiner will ausziehen. Jeder will in dem Haus verbleiben.
Der mietvertrag ist auf beide lebenspartner ausgestellt aber unterschrieben ist das eine original des einen lebenspartners nur mit mieter 1 und vermieter mit originalunterschrift. Der vermieter selbst findet das original nicht mehr und hat nur eine fotokopie seines originals auch mit unterschrift in kopie vom mieter 1.
Hat nun der andere lebenspartner mieter 2 nun hier rechte an dem vertrag oder ist der nicht rechtswirksam zustande gekommen. Spielt das eine rolle das der vermieter kein original mehr hat und nur noch eine kopie desselben?
Wäre dankbar fuer jede hilfe.
Lebenspartnerin Trennung
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bzzzer -
26. März 2012 um 19:25 -
Erledigt
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Der mietvertrag ist auf beide lebenspartner ausgestellt aber unterschrieben ist das eine original des einen lebenspartners nur mit mieter 1 und vermieter mit originalunterschrift. Der vermieter selbst findet das original nicht mehr und hat nur eine fotokopie seines originals auch mit unterschrift in kopie vom mieter 1.
Hat nun der andere lebenspartner mieter 2 nun hier rechte an dem vertrag oder ist der nicht rechtswirksam zustande gekommen. Spielt das eine rolle das der vermieter kein original mehr hat und nur noch eine kopie desselben?
Hier dreht es sich m.E. eher um allg. Vertragsrecht als um Mietrecht.
Welche Beweismöglichkeiten hat denn überhaupt Mieter 2? -
Der mieter 2 hat nun eine kopie des originals des mieters 1 bekommen. Im prinzip gibt es nur ein original mit 2 originalunterschriften das des mieters 1 und des vermieters und dieses original hat nur der mieter 1 und der gibt es nicht mehr aus der hand nicht das hier noch nachträglich mieter 2 unterschreibt.
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Im prinzip gibt es nur ein original mit 2 originalunterschriften das des mieters 1 und des vermieters und dieses original hat nur der mieter 1 und der gibt es nicht mehr aus der hand
Halte ich für OK.:) -
Das Problem ist eigentlich Krümelkackerei.
Wenn es vor Gericht geht, muß der Besitzer des Originales das sowieso rausrücken. -
Ja schon aber wenn der mieter 1 nicht will das der mieter 2 nachträglich seine unterschrift auf dem original hinterlässt dann ist das schon sinnvoll oder? Frage ist halt ob mieter 2 da er keine gültige unterschrift vorweisen kann weiterhin bei mieter 1 im haus leben darf oder er sich eine neue bleibe suchen muss.
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Ja schon aber wenn der mieter 1 nicht will das der mieter 2 nachträglich seine unterschrift auf dem original hinterlässt dann ist das schon sinnvoll oder? Frage ist halt ob mieter 2 da er keine gültige unterschrift vorweisen kann weiterhin bei mieter 1 im haus leben darf oder er sich eine neue bleibe suchen muss.
Frage ist doch eher, ob "Mieter"2 überhaupt nachweisen kann, einen MV zu haben... -
Da kann ich jetzt nicht folgen. Mieter 2 hat einen kopierten MV er ist dort namentlich aufgeführt hat aber keine unterschrift geleIstet
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Da kann ich jetzt nicht folgen. Mieter 2 hat einen kopierten MV er ist dort namentlich aufgeführt hat aber keine unterschrift geleIstet
Ich sehe das so, dass er keinen gültigen MV hat. Ein gültiger MV hat m.E. Life-Unterschriften von VM + M. -
Noch kurz eine frage i
Ist das egal wer den original mit original unterschriften hat. Denn nur der befindet sich bei mieter 1 weder mieter 2 noch vermieter hat einen. Die haben jeweils nur eine kopie desselben originals. -
"Ist das egal wer den original mit original unterschriften hat."
Nee, wirklich nicht."Denn nur der befindet sich bei mieter 1"
dem Glücklichen."weder mieter 2 noch vermieter hat einen."
Deren Pech. -
es besteht ein Original Mietvertrag mit Originalunterschriften von Mieter 1 und vom Vermieter Mieter 2 hat diesen nicht unterschrieben. Der Mieter 2 ist zwar im Mietvertrag genannt aber er hat nicht unterschrieben. Er hat es sich nochmal überlegt und wollte das nicht unterschreiben. Mieter 1 und Mieter 2 leben nun in Trennung im gleichen Haus. Hat nun Mieter 1 das Hausrecht und was kann er machen wenn der Mieter 2 ihm einen Kleinkrieg erklärt hat. Wie sieht hier die Rechtslage aus? kann mieter 1 sofort das hausrecht ausüben und den mieter 2 an die luft setzten oder gibt es hier fristen. das Ganze wird langsam unerträglich. Krieg ohne Grund Mieter 2 will einfach den anderen reizen. Mieter 2 sagte auch sie würde behaupten mieter 1 hätte sie geschlagen. (versuchte nötigung) wäre es da nicht an der zeit das hausrecht auszuüben...
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Ich würde die Klamotten meines Besuchers vor die Tür stellen und das Schloss auswechseln.
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