es besteht ein Original Mietvertrag mit Originalunterschriften von Mieter 1 und vom Vermieter Mieter 2 hat diesen nicht unterschrieben. Der Mieter 2 ist zwar im Mietvertrag genannt aber er hat nicht unterschrieben. Er hat es sich nochmal überlegt und wollte das nicht unterschreiben. Mieter 1 und Mieter 2 leben nun in Trennung im gleichen Haus. Hat nun Mieter 1 das Hausrecht und was kann er machen wenn der Mieter 2 ihm einen Kleinkrieg erklärt hat. Wie sieht hier die Rechtslage aus? kann mieter 1 sofort das hausrecht ausüben und den mieter 2 an die luft setzten oder gibt es hier fristen. das Ganze wird langsam unerträglich. Krieg ohne Grund Mieter 2 will einfach den anderen reizen. Mieter 2 sagte auch sie würde behaupten mieter 1 hätte sie geschlagen. (versuchte nötigung) wäre es da nicht an der zeit das hausrecht auszuüben...
Beiträge von bzzzer
-
-
Noch kurz eine frage i
Ist das egal wer den original mit original unterschriften hat. Denn nur der befindet sich bei mieter 1 weder mieter 2 noch vermieter hat einen. Die haben jeweils nur eine kopie desselben originals. -
Da kann ich jetzt nicht folgen. Mieter 2 hat einen kopierten MV er ist dort namentlich aufgeführt hat aber keine unterschrift geleIstet
-
Ja schon aber wenn der mieter 1 nicht will das der mieter 2 nachträglich seine unterschrift auf dem original hinterlässt dann ist das schon sinnvoll oder? Frage ist halt ob mieter 2 da er keine gültige unterschrift vorweisen kann weiterhin bei mieter 1 im haus leben darf oder er sich eine neue bleibe suchen muss.
-
Der mieter 2 hat nun eine kopie des originals des mieters 1 bekommen. Im prinzip gibt es nur ein original mit 2 originalunterschriften das des mieters 1 und des vermieters und dieses original hat nur der mieter 1 und der gibt es nicht mehr aus der hand nicht das hier noch nachträglich mieter 2 unterschreibt.
-
Hallo der stand der dinge hier ist so.
Lebenspartner haben ein Haus gemietet. Nun Streit und keiner will ausziehen. Jeder will in dem Haus verbleiben.
Der mietvertrag ist auf beide lebenspartner ausgestellt aber unterschrieben ist das eine original des einen lebenspartners nur mit mieter 1 und vermieter mit originalunterschrift. Der vermieter selbst findet das original nicht mehr und hat nur eine fotokopie seines originals auch mit unterschrift in kopie vom mieter 1.
Hat nun der andere lebenspartner mieter 2 nun hier rechte an dem vertrag oder ist der nicht rechtswirksam zustande gekommen. Spielt das eine rolle das der vermieter kein original mehr hat und nur noch eine kopie desselben?
Wäre dankbar fuer jede hilfe. -
ja habe ich vergessen - es handelt sich um eine Dienstwohnung und die ist mir ab 15.10.11 entzogen worden. Heißt ab da zahle ich so oder so keine Miete mehr. Es gibt ja auch keinen Mietvertrag sondern eine Dienstwohnungsvereinbarung....
An der Miete hängt es ja nicht. Es geht ja rein um die Frage : Schlüssel angenommen - gilt das als übernommen oder nicht. Er hätte mir ja alle Schlüssel lassen können - wenn man das mal weiterspinnt könnte der Vermieter jederzeit die Wohnung betreten und dort noch etwas besser beschädigen um es dann vom Mieter noch bezahlen zu lassen.
Auch wurde ja die Mängelliste mir erst jetzt zum 15.2.12 übersandt mit dem damaligen Mängelprotokoll. Welches ich unterschrieben zurück schicken soll. Was ich aber nicht mache sonst erkenne ich ja die Schäden und Mängel an wenn ich es unterschreibe. -
Nee, hier gibt es eher (gesunden) Menschenverstand...
Wenn bei der Rückgabe der Mietsache der VM auch sämtliche Schlüssel annimmt (Schlüsselaufzählung explizit im MV und/oder Übergabeprotokoll vom Mietbeginn nachzulesen), kann von Dir eigentlich schlechthin noch etwas zu erledigendes innerhalb der Mietsache erwartet werden, oder?Naja ich weiß nicht gesunder Menschenverstand hin oder her. Aber wenn der Vermieter den Schlüssel hat kann er ja auch ungehindert die Wohnung betreten und dort noch etwas beschädigen was der Mieter dann auch noch gleich reparieren soll.
Warum braucht er wenn die Wohnung nicht angenommen wird denn dann die Schlüssel - der Mieter könnte ihn ja auch rein lassen wenn er das will.
Denke ich da so falsch? -
Versuchen Sie mal zu denken. Ich will Ihnen mal ausnahmsweise dabei helfen.
Wenn er alle Schlüssel angenommen hätte, hätten Sie keine Möglichkeit der Nachrenovierung mehr gehabt. Diese Möglichkeit muß Ihnen der Vermieter allerdings einräumen. Er hat also richtig gehandelt. Hätte er Ihnen alle Schlüssel gelassen, hätte er bis zur verspäteten Übergabe keinen Zugriff auf die Wohnung gehabt (für Besichtigungen, Reparaturen etc) und hätte Ihnen für diese Zeit Miete berechnen können.
Da sollten Sie eigentlich noch sowas wie eine gewisse Dankbarkeit spüren.Rechte Dankbarkeit will da bei mir nicht aufkommen. Zahle ja auch seit 15.10.2011 keine Miete mehr für diese Wohung ist ja eine Dienstwohnung und ist mir seit dem Zeitpunkt entzogen. Ergo keine Miete.
Ja ist schon klar das ich einen Schlüssel brauche zum Renovieren - nur
dann sollte er ja auch nicht alle Schlüssel entgegen nehmen sondern mir einfach alle belassen.
Er könnte ja wenn er uneingeschränkten zutritt zur Wohnung hat ja auch dort was verunstalten was mir zur Last gelegt wird.
Gibt es hier nicht ein Urteil das besagt das wenn man einen Schlüssel als Vermieter annimmt die Wohnung als übergeben angesehen wird.Vielen Dank für die Bemühungen
-
Soll heissen ich hab da fast keine chance.
Und das mit den schlüsseln?
Darf er die entgegen nehmen mir dann noch 1 schlüssel überlassen und selbst in der zeit dort aus und ein gehen?
Spielt das auch keine rolle das dieses haus vor 1948 erbaut wurde und das sich in den mauern schimmel befindet der keller modert und in 22 jahren nichts gemacht wurde was der wohnung gut getan hätte? -
Hat denn niemand eine antwort parat?
-
Hallo,
ich wollte heute meine Dienstwohnung ohne Mietvertrag in besenreinem Zustand übergeben. Die Wohnungseigentümer (Immobilien Freistaat Bayern) wollte diese Wohnung so nicht übernehmen. Es wird mir vorgehalten ich hätte die Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt, obwohl ich bemerkte das ich dies gemacht habe und sie es ja hätten überprüfen können vor 3 Jahren. Lange Rede kurzer Sinn sie haben meine Wohnungsschlüssel übernommen und mir noch die Haustürenschlüssen überlassen damit ich die Mängel abstellen kann.
Es wird bemängelt die Heizkörper (22 Jahre alt) sind verrostet und ich soll sie streichen. Die Wände gehören weiss gestrichen und ich soll die Dübellöcher (normaler Gebrauch nicht übermäßig viele) mit Gips verschließen. Es wurden Fotos gemacht und gesagt ich bekomme Post mit den Mängeln. Normalerweise lasse ich mich bei solchen Sachen nicht einschüchtern aber nun weiß ich halt auch nicht mehr weiter ob ich das machen muss? Habe 22 Jahre in dieser Wohnung gelebt und Wohnungsübergaben waren bei anderen nicht so dramatisch. Sie mussten nicht ausmalen und nur besenrein übergeben. Es wurden auch die 4 Löcher an der meine Sat Schüssel befestigt war bemängelt. Ich muss sagen dieses Haus ist bereits 100 Jahre alt und es wurde bei mir lediglich 3 Fenster erneuert. Ansonsten waren die Fenster undicht der Keller vermodert und Schimmelbefall. Aus dem Kanal kam Faulgeruch. Desweiteren sind an der Fassade Frostschäden und der Putz brökelt ab. Kann das sein das man sich hier so sehr aufregt über solche Kleinigkeiten? Muss ich das abstellen?
Bitte helfen sie mir ich weiß nicht weiter und Umzüge kosten viel Geld wäre froh wenn ich mir ein wenig was sparen könnte.Also einen Mietvertrag habe ich nicht - das ist eine Dienstwohnung. Es gibt ein Schreiben worin festgelegt ist das Schönheitsreperaturen Küche, Bad alle 3 Jahre, Wohn- und Schlafzimmer alle 5 Jahre und der Rest unbestimmt gemacht werden muss.
Dachte so starre Fristen darf es nicht mehr geben - und es ist ja eine Dienstwohnung welche mir zugewiesen wird und nicht vermietet wird.
Außerdem sagte ich ja das ich es vor 3 Jahren gemacht habe - nur das es mittlerweile halt wieder schmutzig ist.
Der Eigentümer hätte sich halt damals davon überzeugen sollen und nicht beim Auszug dies bemängeln. Oder liege ich da falsch.Es ist ein Zettel über die Vereinbarung von Schönheitsreparaturen.
Hier steht in der Regel sind Schönheitsreparaturen in folgenden Zeitabständen erforderlich. Küche 3 Jahre, Wohn Schlafräume 5 Jahre und alle anderen 7 Jahre. Für Tapezierenden usw. können diese Fristen um bis zu 2 Jahre überschritten werden. Es steht auch drin. Bei Ende des Dienstwohnungsverhältnisses hat der Wohungsinhaber alle bis dahin je nach Grad der Abnützung oder Beschädigung erforderlichen Arbeiten auszuführen oder ausführen zu lassen oder man stellt mir die Kosten in Rechnung. Ist das hier rechtens?
Vielen Dank
LG
Hermann
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!