Anwaltskosten ohne Gerichtsurteil???

  • hi,
    bin neu und habe gleich ein größeres problem.
    aufgrund gesundheitlicher und finanzieller schwierigkeiten konnten wir 2monatsmieten nicht vollständig zahlen und haben dies bei der vermieterin angekündigt.
    ihrerseits war kein einsehen der situation da und nach einigen unfeinen minuten am telefon bekamen wir vom anwalt die ausserordentliche kündigung, welche auch per räumungsklage vollstreckt werden sollte.
    hierfür wurde ein termin gemacht, welchen wir aber nciht wahrnehmen mussten, da wir vorher schon ausgezogen sind...
    wir wollten das auch und haben im november vor dem anwaltsschreiben die kündigung auf ende januar ausgesprochen und die kündigung der vm auf ende januar akzeptiert.

    jetzt will der anwalt von uns seine kosten erstattet, obwohl es zu keinem gerichtsurteil kam, da wir ja ausgezogen sind.
    der anwalt droht bei gericht seine kosten und die ausstehenden mietschulden einzuklagen wobei wir nun schon zigmal dem gericht mitteilten, dass wir unsere mietschulden in raten zahlen, da ich jetzt eine neue arbeitsstelle und somit finanzielle ressourcen habe.
    es kann als imho nicht mehr zur räumungsklage kommen, da wir ja das schuldeingeständnis in bezug auf die miete gegeben haben und auch den ratenzahlungsplan des anwalts zustimmen was die miete und nk betrifft.
    seine rechnung möchte ich aber nciht übernehmen, da sein einschreiten nicht nötig war...wiederholt habe ich der vm zugesagt meinen rückständen nachzukommen und die wohnung zu räumen und dennoch kam das schreiben vom ra
    ich habe jetzt noch eine woche mich bei gericht zu melden, wegen dem vergleich in dem halt steht, dass wir sämtliche kosten übernehemn...
    ansonsten geht der anwalt vor gericht und klagt..
    bin ratlos wegen der anwaltskosten, möchte kein gerichtsverfahren...
    welche möglichkeiten haben wir????
    lieben dank
    phil
    ps: sry wegen der rechtsschreibung, ist das gegen i-welche regeln im forum`?

  • Hallo MarcoR,

    je klarer Du Dich ausdrückst, desto weniger muss nachgefragt werden...:

    "... konnten wir 2monatsmieten nicht vollständig zahlen und haben dies bei der vermieterin angekündigt.
    ... bekamen wir vom anwalt die ausserordentliche kündigung,"
    Wann?

    "hierfür wurde ein termin gemacht,"
    Wer mit wem machte einen Termin zu welchem Datum?

    "..., da wir vorher schon ausgezogen sind..."
    Wann?

    "haben im november vor dem anwaltsschreiben die kündigung auf ende januar ausgesprochen und die kündigung der vm auf ende januar akzeptiert."
    Wann hat die VM selbst gekündigt?

    "der anwalt droht bei gericht seine kosten und die ausstehenden mietschulden einzuklagen"
    Dazu bedarf es einer Klageschrift.

    "wobei wir nun schon zigmal dem gericht mitteilten, dass wir unsere mietschulden in raten zahlen, da ich jetzt eine neue arbeitsstelle und somit finanzielle ressourcen habe."
    Das interessiert das Gericht nicht, denn es ist kein Korrespondenzverein.

    "es kann als imho nicht mehr zur räumungsklage kommen, da wir ja das schuldeingeständnis in bezug auf die miete gegeben haben und auch den ratenzahlungsplan des anwalts zustimmen was die miete und nk betrifft."
    Sind wohl völlig verschiedene Dinge, oder?

    "seine rechnung möchte ich aber nciht übernehmen, da sein einschreiten nicht nötig war."
    Das würde ich dann dem Gericht mitteilen, wenn seine Klageschrift vorliegt.

    "ich habe jetzt noch eine woche mich bei gericht zu melden,"
    Wer hat das geschrieben?

    "welche möglichkeiten haben wir????"
    Falls wirklich Post vom Gericht kommt und Ihr mit der Erwiderung (mit Antrag auf Ablehnung der Klage) nicht zurechtkommt, solltet Ihr Euch von einem spezialisierten RA beraten lassen.
    Hier im Forum können/dürfen ja nur Meinungen kundgetan werden.

  • [quote='1']
    "... konnten wir 2monatsmieten nicht vollständig zahlen und haben dies bei der vermieterin angekündigt.
    ... bekamen wir vom anwalt die ausserordentliche kündigung,"
    Wann?
    QUOTE]

    die ausserordentliche kündigung kam mitte november.
    hmh wie zitiere ich jetzt den rest????
    :D:D:D
    der termin zur räumungsklage kam im januar und wurde von unsererseite zurückgewiesen, da wir unseren auszug erklärten und somit keinen bedarf an weiteren kosten hatten

    ausgezogen sind wir dann ende februar

    die vm und wir haben telefonisch zur gleichen zeit die kündigung ausgesprochen wobei wir innerhalb des gespräches dies als erstes taten

    das mit dem gericht, dass wir vermehrt darauf hingewiesen haben hatte ich geschrieben, damit es für das gericht ersichtlich ist, dass keine räumungsklage nötig ist und wir unsere mietschuld eingestehen und deren begleichung auch nachkommen wollen.

    für die ra- kosten, die von uns gefordert werden, muss also eine neue klage vom anwalt erhoben werden, oder kann er die nicht mehr nötige räumungsklage dazu nutzen????

    danke für die antworten und hoffenltich drücke ich mich um die zeit verständlich aus:-)
    lg
    phil

  • "die ausserordentliche kündigung kam mitte november."
    zum Datum?

    "der termin zur räumungsklage kam im januar"
    von wem?

    "ausgezogen sind wir dann ende februar"
    OK.

    "die vm und wir haben telefonisch zur gleichen zeit die kündigung ausgesprochen wobei wir innerhalb des gespräches dies als erstes taten"
    Papperlapapp. Eine Kündigung MUSS schriftlich erfolgen und Originalunterschrift(en) tragen.

    "für die ra- kosten, die von uns gefordert werden, muss also eine neue klage vom anwalt erhoben werden,"
    Ja.

  • Die gegnerischen Anwaltskosten müsst ihr aber in jedem Fall zahlen, da ihr mit der Miete in Verzug wart.
    Seit lieber froh, dass es nicht zum Gerichtstermin und zur Räumung gekommen ist, denn dann wären die Kosten noch um einiges höher.

  • Imho muss man hier unterscheiden.

    Handelt es sich beim Vermieter um ein größeres Wohnungsunternehmen oder um einen privaten Vermieter

    BGH Erstattung Anwaltskosten Kündigung Vermieter

    beim privaten Vermieter spielt das hin und her und gekündige keine Rolle, es bestand ein ausreichender Mietrückstand, den haben Sie nicht ausgeglichen, daher sind fristlose Kündigung und die dazugehörigen Anwaltskosten gerechtfertigt und die werden Sie auch zahlen müssen.

  • Noch zur genaueren Einschätzung:
    habt ihr Dezember, Januar, Februar Miete bezahlt?

    "für die ra- kosten, die von uns gefordert werden, muss also eine neue klage vom anwalt erhoben werden,"
    Ja aber da hat der keine Probleme mit.

    Geschickter wäre es gewesen statt keine Miete zumindest einen Teil der Miete zu zahlen. Erst wenn in der Summe 2 Monatsmieten offen sind, rechtfertigt dies die fristlose Kündigung.

  • Mal wieder ein typischer Wulff-Thread:
    Informationen müssen die hilfreichen Geister nach und nach erfragen, und der Hilfesuchende rückt sie auch nur (bewusst?) scheibchenweise heraus.

    Übrigens bin ich der Meinung, dass ich erst dann gegnerische Anwaltskosten zahlen MUSS, wenn ich durch Gerichtsurteil letztendlich dazu verdonnert wurde.

  • Zitat

    Übrigens bin ich der Meinung, dass ich erst dann gegnerische Anwaltskosten zahlen MUSS, wenn ich durch Gerichtsurteil letztendlich dazu verdonnert wurde.

    Der Satz ist so nicht ganz unrichtig.
    MÜSSEN zahlen wirst Du die Kosten nach dem Urteil ganz bestimmt + die Kosten der Klage + Gericht + Beitreibung.

    Aber rein rechtlich musst Du sie auch schon vorher zahlen, denn es handelt sich dabei um Folgen aus deiner Vertragsverletzung. Also haftest Du für die Kündigungsfolgeschäden.

    Ob es gerechtfertigt ist für eine fristlose Kündigung einen Anwalt einzuschalten ist abhängig davon, ob es sich um Profivermieter oder einen Amateur handelt. Spätestens für die Räumungsklage ist imho sogar ein Anwalt zwingend erforderlich.

    Als Mietschuldner nun zu argumentieren, wäre ja garnicht nötig gewesen einen Anwalt einzuschalten weil wir ja 4 Monate später eh ausgezogen sind ... ist ziemlich blauäugig .. ich befürchte mal da kommen ggf. noch Kosten für die Räumungsklage auf ihn zu falls er die Mietzahlung für die letzten Monate nicht noch weitergeführt hat.

    Nein, es wäre ja nicht nötig gewesen einen Anwalt einzuschalten, wenn der Mieter seine Miete immer pünktlich gezahlt hätte. Nur dann wird ein Schuh daraus.

    Fristlose Kündigung - Mieter muss Anwaltskosten zahlen

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