[quote='1']
"... konnten wir 2monatsmieten nicht vollständig zahlen und haben dies bei der vermieterin angekündigt.
... bekamen wir vom anwalt die ausserordentliche kündigung,"
Wann?
QUOTE]
die ausserordentliche kündigung kam mitte november.
hmh wie zitiere ich jetzt den rest????
:D:D:D
der termin zur räumungsklage kam im januar und wurde von unsererseite zurückgewiesen, da wir unseren auszug erklärten und somit keinen bedarf an weiteren kosten hatten
ausgezogen sind wir dann ende februar
die vm und wir haben telefonisch zur gleichen zeit die kündigung ausgesprochen wobei wir innerhalb des gespräches dies als erstes taten
das mit dem gericht, dass wir vermehrt darauf hingewiesen haben hatte ich geschrieben, damit es für das gericht ersichtlich ist, dass keine räumungsklage nötig ist und wir unsere mietschuld eingestehen und deren begleichung auch nachkommen wollen.
für die ra- kosten, die von uns gefordert werden, muss also eine neue klage vom anwalt erhoben werden, oder kann er die nicht mehr nötige räumungsklage dazu nutzen????
danke für die antworten und hoffenltich drücke ich mich um die zeit verständlich aus:-)
lg
phil