Guten Tag,
der Vermieter hat u. a. uns mitgeteilt, dass er die elektrischen Anlagen in allen Mietwohnungen prÜfen lässt.
Hierzu hat er eine Elektrofirma beauftragt, die uns mitteilt:
***
a.) Zwecks überprÜfung mÜssen ALLE Steckdosen, Lichtschalter und der Elektroverteiler zugänglich sein. (ANSONSTEN WERDEN UNS DIREKT ZUSATZKOSTEN BERECHNET, WENN DIES NICHT DER FALL IST UND MAN SELBST RÄUMEN MUSS ODER NOCH EINMAL WIEDERKOMMEN MUSS.)
Frage hierzu:
Elektroverteiler bzw. Sicherungskasten ist klar - sind immer zugänglich. Aber alle Steckdosen zugänglich machen, bedeutet 70% des Wohnungsinventars abrÜcken oder umräumen. (Darunter auch 3 Uralt- bzw. Antikschränke 200-300 kg je StÜck + Schrankinhalte, KÜhlschränke, SpÜlmaschine, Waschmaschine, Spiegelschrank Badezimmer, Großaquarium usw..) Ist das vom Aufwand her dem Mieter Überhaupt zumutbar? (1 Tag alles abrÜcken und abbauen + 1 Tag wieder alles richtig aufstellen).
***
b.) Noch eine Frage: Und, was gibt es Überhaupt an Lichtschaltern und Standard-Steckdosen zu prÜfen? Hatte dort anrufen lassen, die Frau konnte nichts erklären, meinte nur, es handele sich um einen Routinecheck. Und gibt weiter keine Auskünfte, da hierzu nur der Vermieter berechtigt ist, der aber an die Elektrofirma zurückverweist. Also läuft man im Kreis herum. (Dieser Teil, also Überprüfung von Lichtschaltern und Steckdosen, kommt mir vor wie eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, damit die Elektrofirma schön etwas in Rechnung stellen kann.)
***
c.) Dazu kommt, dass uns mitgeteilt wird, dass wir an diesem Tage im Zeitraum von 9.00 - 15.00 Uhr fÜr die Monteure (30 Minuten ca. Arbeitszeit) verfÜgbar sein müssen.
Ist eine solche Zeitspanne zumutbar? Oder kann man da dem Vermieter (der diese Firma beauftragt hat) 1 Urlaubstag in Rechnung stellen?
Vielleicht hat jemand hier ein paar Tipps bzw. Ideen dazu?
***
d.) Dann wäre noch die Frage, worunter das fällt. Reparaturen, Instandhaltungsmaßnahmen, bzw. darf so etwas in den Nebenkosten verrechnet werden.
Gruß
Michael
Routineprüfung der Wohnungselektrik durch Vermieter bzw. beauftragte Elektrofirma
-
mi_ka -
24. März 2012 um 14:12 -
Erledigt
-
-
-
Was soll die ganze Schreiberei ??
Schaffen Sie einfach für den Elektriker Arbeitsfreiheit und basta.
Die Überprüfung dient der Sicherheit des Hauses und letztendlich auch Ihrer Wohnung. Bei einem Wohnungsbrand wären Sie doch dann der Erste, welcher dem bösen Vermieter die Schuld geben würde. -
Hallo Michael,
"der Vermieter hat u. a. uns mitgeteilt, dass er die elektrischen Anlagen in allen Mietwohnungen prÜfen lässt."
Bei uns sind es kommende Woche die Gasleitungen."a.) Zwecks überprÜfung mÜssen ALLE Steckdosen, Lichtschalter und der Elektroverteiler zugänglich sein."
Ist klar, also macht Ihr soviel frei, wie einfach möglich."Aber alle Steckdosen zugänglich machen, bedeutet 70% des Wohnungsinventars abrÜcken oder umräumen. (Darunter auch 3 Uralt- bzw. Antikschränke 200-300 kg je StÜck + Schrankinhalte, KÜhlschränke, SpÜlmaschine, Waschmaschine, Spiegelschrank Badezimmer, Großaquarium usw..) Ist das vom Aufwand her dem Mieter Überhaupt zumutbar?"
Würde ich (wohl auch) nicht machen."was gibt es Überhaupt an Lichtschaltern und Standard-Steckdosen zu prÜfen?"
Nicht Dein "Problem"."Dazu kommt, dass uns mitgeteilt wird, dass wir an diesem Tage im Zeitraum von 9.00 - 15.00 Uhr fÜr die Monteure (30 Minuten ca. Arbeitszeit) verfÜgbar sein müssen."
Trotzdem wirst Du mit der Firma einen individuellen Termin abmachen können (müssen)."Frage, worunter das fällt. Reparaturen, Instandhaltungsmaßnahmen,"
welche lt. § 535 BGB der VM zu trgen hat."darf so etwas in den Nebenkosten verrechnet werden."
Njet; es sei denn, diese Überprüfung wurde explizit im MV individuell vereinbart. -
Kolinum:
Das war wenig hilfreich. Wenn es ein paar Stühle, Tische und Blumentöpfe in einer 1 Raum-Wohnung wären - dann hätte ich nicht nachgefragt. Es ist aber eine vollgestellte 6-Raumwohnung. In 40 Jahren und 5 Mietwohnungen habe ich so einen Kiki mit "Steckdosen und Lichtschalter prüfen" noch nie gehört. Und es ist ja, muss ich mal so sagen "absolut komprimierter Schwachsinn" zu behaupten, ich würde bei einem Wohnungsbrand zunächst mal den Vermieter dafür schuldig machen.
***
@ Berny:
Deine Meinung bestärkt mich in meinem Denken. Ich habe mir auch schon gedacht, dass ich soviel an Kleinmöbeln wegrücke wie es irgend geht, vertretbar ist und es den Bodenbelägen nicht schadet - um den guten Willen zu zeigen.
Mit dem Termin zeigt man sich leider uneinsichtig. Ich habe den Spieß jetzt umgedreht und denen geschrieben, sie möchten zwischen 13-15Uhr kommen, da ich unmöglich den ganzen Tag zur Verfügung stehen kann. Mit der bewährten Formulierung "Sollte ich keinen gegenteiligen Bescheid von Ihnen erhalten, so gehe ich davon aus, dass Sie die vorstehende Zeitspanne wahrnehmen.". Und fertig ist.NACHTRAG EDIT:
Mein Kollege kommt gerade mit einem Ausdruck "... können unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebskosten umgelegt werden ...":
http://www.rechtsindex.de/mietrecht/227-…-betriebskostenMuss ich mal den Mietvertrag im Detail noch einmal prüfen.
-
Mein Kollege kommt gerade mit einem Ausdruck "... können unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebskosten umgelegt werden ...":
Überprüfung der Betriebssicherheit sind umlagefähige Betriebskosten | RECHT + URTEIL
Muss ich mal den Mietvertrag im Detail noch einmal prüfen.Zitat daraus: "In vorliegenden Fall hatten die Parteien im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart, dass Kosten für die Revision von Elektroanlagen, Gasgeräten, brandschutztechnischen Einrichtungen sowie weiterer installierter Haustechnik als "sonstige Betriebskosten" im Sinne von Paragraf 2 Nr.17 Betriebskostenverordnung (bzw. Anlage 3 Nr 17 zu Paragraf 27 der II. Berechnungsverordnung) umgelegt werden können."
Interessant, danke für die Info!:) -
Wenn unter der Rubrik "sonstige Betriebskosten" die Gebühren für die Überprüfung der Anlagen festgeschrieben sind, sind das Betriebskosten. Aber nur in diesem Fall.
Ist zu diesem Thema nichts festgelegt, sind es keine Betriebskosten! Der Turnus der Überprüfung ist sicher auf mehr als ein Jahr; damit sind das keine regelmäßig anfallenden Kosten. Diese Kosten muß dann der Vermieter übernehmen.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!