Beiträge von mi_ka

    Kolinum:
    Das war wenig hilfreich. Wenn es ein paar Stühle, Tische und Blumentöpfe in einer 1 Raum-Wohnung wären - dann hätte ich nicht nachgefragt. Es ist aber eine vollgestellte 6-Raumwohnung. In 40 Jahren und 5 Mietwohnungen habe ich so einen Kiki mit "Steckdosen und Lichtschalter prüfen" noch nie gehört. Und es ist ja, muss ich mal so sagen "absolut komprimierter Schwachsinn" zu behaupten, ich würde bei einem Wohnungsbrand zunächst mal den Vermieter dafür schuldig machen.
    ***
    @ Berny:
    Deine Meinung bestärkt mich in meinem Denken. Ich habe mir auch schon gedacht, dass ich soviel an Kleinmöbeln wegrücke wie es irgend geht, vertretbar ist und es den Bodenbelägen nicht schadet - um den guten Willen zu zeigen.
    Mit dem Termin zeigt man sich leider uneinsichtig. Ich habe den Spieß jetzt umgedreht und denen geschrieben, sie möchten zwischen 13-15Uhr kommen, da ich unmöglich den ganzen Tag zur Verfügung stehen kann. Mit der bewährten Formulierung "Sollte ich keinen gegenteiligen Bescheid von Ihnen erhalten, so gehe ich davon aus, dass Sie die vorstehende Zeitspanne wahrnehmen.". Und fertig ist.


    NACHTRAG EDIT:
    Mein Kollege kommt gerade mit einem Ausdruck "... können unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebskosten umgelegt werden ...":
    http://www.rechtsindex.de/mietrecht/227-…-betriebskosten

    Muss ich mal den Mietvertrag im Detail noch einmal prüfen.

    Guten Tag,
    der Vermieter hat u. a. uns mitgeteilt, dass er die elektrischen Anlagen in allen Mietwohnungen prÜfen lässt.
    Hierzu hat er eine Elektrofirma beauftragt, die uns mitteilt:
    ***
    a.) Zwecks überprÜfung mÜssen ALLE Steckdosen, Lichtschalter und der Elektroverteiler zugänglich sein. (ANSONSTEN WERDEN UNS DIREKT ZUSATZKOSTEN BERECHNET, WENN DIES NICHT DER FALL IST UND MAN SELBST RÄUMEN MUSS ODER NOCH EINMAL WIEDERKOMMEN MUSS.)
    Frage hierzu:
    Elektroverteiler bzw. Sicherungskasten ist klar - sind immer zugänglich. Aber alle Steckdosen zugänglich machen, bedeutet 70% des Wohnungsinventars abrÜcken oder umräumen. (Darunter auch 3 Uralt- bzw. Antikschränke 200-300 kg je StÜck + Schrankinhalte, KÜhlschränke, SpÜlmaschine, Waschmaschine, Spiegelschrank Badezimmer, Großaquarium usw..) Ist das vom Aufwand her dem Mieter Überhaupt zumutbar? (1 Tag alles abrÜcken und abbauen + 1 Tag wieder alles richtig aufstellen).
    ***
    b.) Noch eine Frage: Und, was gibt es Überhaupt an Lichtschaltern und Standard-Steckdosen zu prÜfen? Hatte dort anrufen lassen, die Frau konnte nichts erklären, meinte nur, es handele sich um einen Routinecheck. Und gibt weiter keine Auskünfte, da hierzu nur der Vermieter berechtigt ist, der aber an die Elektrofirma zurückverweist. Also läuft man im Kreis herum. (Dieser Teil, also Überprüfung von Lichtschaltern und Steckdosen, kommt mir vor wie eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, damit die Elektrofirma schön etwas in Rechnung stellen kann.)
    ***
    c.) Dazu kommt, dass uns mitgeteilt wird, dass wir an diesem Tage im Zeitraum von 9.00 - 15.00 Uhr fÜr die Monteure (30 Minuten ca. Arbeitszeit) verfÜgbar sein müssen.
    Ist eine solche Zeitspanne zumutbar? Oder kann man da dem Vermieter (der diese Firma beauftragt hat) 1 Urlaubstag in Rechnung stellen?
    Vielleicht hat jemand hier ein paar Tipps bzw. Ideen dazu?
    ***
    d.) Dann wäre noch die Frage, worunter das fällt. Reparaturen, Instandhaltungsmaßnahmen, bzw. darf so etwas in den Nebenkosten verrechnet werden.
    Gruß
    Michael

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