Hallo,
folgendes: Meine Eltern haben in Ihrer Wohnung mit Feuchtigkeit zu kämpfen. Die Wohnung ist saniert, Erstbezug war 1998.
Das Problem mit der Feuchtigkeit tritt nur in der kalten Jahreszeit auf, in Schlafraum, Flur und teilweise im Bad, in Wohnraum und Küche nicht bzw. in der Küche nur in der Kochecke minimal, was aber vom Kochen kommt bzw. kommen kann.
Nun ist es so, lüften, das wird mind. 3 mal täglich gemacht, natürlich NICHT auf Kippstellung. Die Luftfeuchtigkeit sinkt dann von durchschnittlich 65% auf 50% oder noch weniger.
Das Problem besteht schon länger, auch bei den Vormietern wie wir jetzt erfahren haben. Es hieß von Seiten des Vermieters, dass es natürlich am Lüften liegt. Aber, das scheint nicht zu stimmen, da man ja regelmäßig lüftet und auch richitg heizt.
Mittlerweile haben wir das Problem in Griff bekommen, außer Flur, Ausgang zum Hausflur, der nicht beheizt wird. Dort Außenflur, war im jetzigen Winter die tiefste Temperatur bei -1C°, dahinter gleich der Flur der Wohnung.
Es ist so, das keine bzw. nur geringe minimale Feuchtigkeit auftritt, wenn wir die Temperatur auf min. 20 C° in den besagten Räumen hochstellen, was gerade im Flur und im Schlafraum eigentlich viel zu viel ist. Mitunter kann man bei dieser Temperatur nicht Schlafen.
Jetzt zu meiner Frage: Es kann doch nicht sein, das man als Mieter Mehrkosten bei den Heizkosten hat nur damit die Wohnung nicht feucht wird. Gerade im Schlafraum oder auch Flur sind doch eigentlich 18 C° völlig ausreichend. Kann ich als Mieter dann einen Mietminderung oder eben einen Nachlass bei den Heizkosten einfordern?
Für eine Antwort(en) schon mal vielen Dank.