Ich habe gelesen, dass ein Allgemeines Rauchverbot in Mietverträgen nicht zulässig ist. Gilt dies auch für Untermietverträge, in denen die Hauptmieter selbst mit in der Wohnung wohnen (sprich WG)?
Leider hält sich mein aktueller Mitbewohner nicht gerne an mündliche Vereinbarungen, daher würde ich gerne wissen, ob ich das im Mietvertrag festhalten kann oder wie man das sonst regeln könnte (nur gern schriftlich, reden kann jeder viel..) ?
(nein, ich möchte niemanden etwas verbieten, nur in meiner Wohnung möchte ist das nicht. Und einen Balkon gibt es auch nicht)
und eine Frage zu einem ganz anderen Thema: Wer haftet, wenn das Fenster offen gelassen wird (nicht gekippt, ganz geöffnet) und keiner in der Wohnung ist (Einbruch schließe ich beim 3. OG mal aus)? Bin ich als Hauptmieter für die ganze Wohnung verantwortlich? Ist es davon abhängig, ob es sich um das vermietete Zimmer oder um Gemeinschaftsfläche handelt?
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen oder mir sagen, wo ich sonst fragen könnte!
Schönen Gruß