Schlüsselrückgabe bei Auszug einer Mietpartei

  • Guten Morgen,

    mein Ex-Freund und ich stehen beide im Mietvertrag, vor einigen Wochen ist er nun ausgezogen, weigert sich aber die Schlüssel die er, seine Schwester und seine Eltern (gleichzeitig die Vermieter :(). Habe ich eine Grundlage, die Schlüssel zurückzufordern? Oder hat er einen Anspruch darauf sie zu behalten bis der Mietvertrag Ende August endet? Sollte er weiter die Rückgabe verweigern, kann ich dann einfach das Schloss auswechseln? Seine Sachen hat er weitesgehend geholt und eigentlich keinen Grund sich im Mietobjekt aufzuhalten.

    Viele Grüße und Danke für die Antwort(en)

  • Schriftlich Frist setzen zur Rückgabe der Schlüssel.Auch hier schriftlich deinen Ex dazu auffordern zu einem Termin zu erscheinen. Versuchen einen Termin mit dem Vermieter zu erreichen ,so das der Vermieter deinen Ex aus dem Mietvertrag löschen (entlassen) kann. Bei Verstreichung der Frist zur Rückgabe der Schlüssel (auch wenn es ein paar Euro kostet). Verlust der Schlüssel vom Mietobjekt dem Vermieter mitteilen (auch Erwähnen das es dein Ex ist) .Schlösser an der Wohnungstür austauschen (Wohnung) . Schlüssel dem Vermieter vom neuen Schloss geben und sollte es ein Bestimmter Schließzylinder sein der eine Genehmigung bedarf (wie bei einem Zentralen Schließsystem), die Rechte daran dem Vermieter übertragen. Kosten würde dann dein Ex tragen. Da müsstest dann ihm hinterherhecheln um dein Geld zu kriegen. Ist zwar doof (gebe ich gern zu) aber dies wäre der direkte und Korrekte Weg.

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