Trockengeräte in Wohnung. Mietminderung?

  • Hallo,

    seit dem 3.3. haben wir im (jetzt "ehemaligem") Schlafzimmer einen Wasserschaden, der durch eine undichte Wasserleitung beim neuen Nachbarn über uns verursacht wurde. Der Vermieter hat die Versicherung eingeschaltet und es wird alles behoben werden.
    Seit Montag haben wir jetzt Trockengeräte und es ist momentan einfach nicht mehr auszuhalten, da es sich um eine zweiraum Altbauwohnung handelt. Die Geräte haben wir abends zum schlafen immer ausgestellt und tagsüber hab ich versucht die zu übertönen, aber trotzdem begleiten mich Kopfschmerzen. Heute ist so ein Punkt, wo ich es gar nicht mehr aushalte.
    Ich bin jetzt auch öfter über Mietminderung gestoßen. Ist das hier gerechtfertigt, im welchem Maße und wie muss ich vorgehen?

    Danke

    LG Sasa

  • Am einfachsten sprechen Sie die Problematik bei Ihrem Vermieter an. Wenn es ein profesioneller bzw. einsichtiger Vermieter / Verwalter ist wird er sich mit Ihnen auf eine angemessene Mietkürzung für die Dauer der Beeinträchtigung einigen. Schriftlich fixieren, damit nachher kein Verdächtnisschwund einsetzt.

    Der andere Weg ist steiniger. Sicher steht Ihnen eine Mietminderung zu. Wie hoch entnehmen Sie entsprechenden Listen im Internet.
    Hier empfehle ich aber den Rat eines Fachanwalts bzw. Mietervereins bzw. sich sehr gut einzulesen, denn da kann man vieles falsch machen, was nachher richtig teuer wird.

    Daher empfehle ich immer den Weg Nr. 1 zu versuchen.

    Geschickt wäre es z.B. erst nach einer Ersatzwohnung für die Zeit der Trocknung / Renovierung zu fragen und wenn der Vermieter keine anbieten kann, kommen Sie auf einen "Ausgleich für die Beeinträchtigungen". Im Prinzip ist das eine Mietminderung, aber klingt netter und wäre das kleinere Übel.

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (15. März 2012 um 11:31)

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Hm, leider ist der Vermieter an sich nicht so einsichtig. Der meinte schon als nur das Trockengerät aufgestellt wurde, dass das ja auszuhalten sei.
    Im Mieterschutzbund muss man ja Mitglied sein oder kann man sich da auch so beraten? Reicht da vielleicht auch die Verbraucherzentrale. Anwalt dürfte zu teuer werden.

  • Umsonst ist der Tod und der kostet das Leben. Nein Verbraucherschutz hat damit nichts zu tun. Ansonsten gibt es einige Abhandlungen zum Thema Mietminderung im Netz, dann hilft nur Einlesen. Ich hoffe sie haben den Zählerstand am Trockengerät notiert, nicht dass Ihnen noch der Strom in Rechnung gestellt wird.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!