Hausverwaltung zahlt Guthaben aus Betriebskostenabrechnung nicht in voller Höhe aus

  • Hallo zusammen,

    angenommen, eine Hausverwaltung zahlt das Guthaben des Mieters aus der Betriebskostenabrechnung 2010 nicht in voller Höhe aus. Auf Aufforderung das verbleibende Guthaben auszuzahlen (mit Fristsetzung), reagiert die Hausverwaltung nicht. Der Mieter kürzt darum die Mietzahlung an die Vermieterin um das nicht ausgezahlte Guthaben und bittet die Vermieterin, die Betriebskostenvorauszahlung an die Hausverwaltung auch um den betreffenden Betrag zu kürzen (es handelt sich um eine Wohnanlage mit verschiedenen Eigentümern und einer gemeinsamen Hausverwaltung). Die Vermieterin sagt jetzt aber, da sie im Jahre 2010 noch gar nicht Eigentümerin der Wohnung gewesen war, hätte sie auch nichts damit zu tun und fordert den Mieter auf, den vom Mieter einbehaltenen Betrag ihr so schnell wie möglich zu überweisen. Das verbleibende Guthaben solle der Mieter dann anschließend direkt von der Hausverwaltung einfordern.

    Hat der Mieter recht, dass er die Miete um das ihm zustehende Guthaben kürzen darf? Oder darf die Vermieterin sich heraushalten und die volle Mietzahlung verlangen, obwohl sie die Betriebskostenvorauszahlung sowieso nur an die Hausverwaltung weiterleitet. Offensichtlich wäre der Mieter in der besseren Ausgangssituation das ihm zustehende Geld einzubehalten als dass er es einklagen müsste.

  • Hallo inglenook,

    der Ansprechpartner des Mieters ist grundsätzlich der Vermieter, also sein Vertragspartner.

    Danke für die Antwort. Interpretiere ich die Antwort richtig, dass somit das Vorgehen des Mieters korrekt war?

  • Danke für die Antwort. Interpretiere ich die Antwort richtig, dass somit das Vorgehen des Mieters korrekt war?


    Da ich diese Frage wegen des hin- und her nicht beantworten kann, empfehle ich Dir, im Vermieter-Forum zu posten.

  • Zitat

    angenommen, eine Hausverwaltung zahlt das Guthaben des Mieters aus der Betriebskostenabrechnung 2010 nicht in voller Höhe aus

    daß macht eine Verwaltung normal nicht ohne Grund. Welches Detail fehlt hier denn noch?

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