Schadensersatz bei vorgetäuschter Eigenbedarfskündigung?

  • Hallo zusammen,

    bin neu hier und mir brennt eine Frage unter den Nägeln:

    Mein Sohn hat im vergangenen Jahr zum 31.12.2011 eine Kündigung wegen "Eigenbedarf" erhalten.

    Vorausgegangen war ein Verkauf des Hauses, in dem er die Einliegerwohnung bewohnte. Der neue Eigentümer hatte zuvor versichert, dass mein Sohn in der Wohnung bleiben könnte, sie würden nur in die obere Wohnung selbst einziehen.

    Kurz nachdem der neue Eigentümer auch selbst eingezogen war - erhielt mein Sohn die Kündigung wegen "Eigenbedarf" für die Mutter des neuen Eigentümers, die "zufällig" auch zum 31.12.2011 eine Kündigung ihrer Wohnung wegen Eigenbedarf erhalten hatte ........... so rein zufällig.

    Das kam mir spanisch vor und ich habe nun recherchiert (mein Sohn zog zum 01.01.2012 aus und bewohnt nun seine neue Wohnung).

    Der neue Eigentümer des Hauses war zum Zeitpunkt der Kündigung (im September 2011) noch gar nicht Eigentümer des Hauses (also noch kein Grundbucheintrag - der geschah erst im Dezember 2011!).

    Des weiteren ist bis heute (die Wohnung liegt unserem Hause schräg gegenüber, deshalb sehe ich täglich was dort läuft) nicht bezogen - weder von einer "Mutter" noch von einer anderen Person!

    Jetzt haben wir März 2012! Also kann es auch mit der Eigenbedarfskündigung der Mutter zum 31.12.2011 nicht weit her gewesen zu sein.

    Nun meine Frage: Ich habe gelesen, dass in diesem Falle der Vermieter dem ausgezogenen Mieter Schadensersatz zu leisten hat.
    (Maklerkosten, Umzugskosten, evtl. Kosten für erforderliche Einrichtung (Gardinen etc.) in der neuen Wohnung - und: die Differenz der alten zur neuen Miete!)

    Wer kann mir dafür entsprechende §§ oder Gerichtsurteile benennen, die wir beim Schreiben an den Vermieter aufführen können und vor allem: für welchen Zeitraum ist die Differenz alte zur neuen Miete zu bezahlen? Ich habe etwas gelesen von 2-4 Jahre? Wie wird das festgelegt?

    Für eine kompetente Info wäre ich euch dankbar. ;)

    LG,
    Catsy

  • Der Anwalt den Sie dafür fürstlich entlohnen werden müssen.

    Oder soll ich ihnen schonmal etwas Hoffnung nehmen den großen Reibach zu machen?

    Zitat

    bin neu hier und mir brennt eine Frage unter den Nägeln:

    die Frage lautet wieviel Geld kann ich/mein Sohn da rausschlagen?

    Zitat

    Mein Sohn hat im vergangenen Jahr zum 31.12.2011 eine Kündigung wegen "Eigenbedarf" erhalten.
    Vorausgegangen war ein Verkauf des Hauses, in dem er die Einliegerwohnung bewohnte.


    Kauf bricht Miete nicht. Spielt also nur untergeordnet eine Rolle.

    Zitat


    Der neue Eigentümer hatte zuvor versichert, dass mein Sohn in der Wohnung bleiben könnte, sie würden nur in die obere Wohnung selbst einziehen.


    Hat er schriftlich einen Kündigungsverzicht erhalten, ggf. beidseitig?

    Zitat


    Kurz nachdem der neue Eigentümer auch selbst eingezogen war - erhielt mein Sohn die Kündigung wegen "Eigenbedarf" für die Mutter
    des neuen Eigentümers, die "zufällig" auch zum 31.12.2011 eine Kündigung ihrer Wohnung wegen Eigenbedarf erhalten hatte
    ........... so rein zufällig.


    ja Zufälle gibts, das fällt dann dummerweise unter Schicksal aka. Lebensrisiko

    Zitat


    Das kam mir spanisch vor und ich habe nun recherchiert (mein Sohn zog zum 01.01.2012 aus und bewohnt nun seine neue Wohnung).


    Naja eher zum 31.12. denn Verträge werden zum Monatsletzten .. aber egal

    Zitat


    Der neue Eigentümer des Hauses war zum Zeitpunkt der Kündigung (im September 2011) noch gar nicht Eigentümer des Hauses
    (also noch kein Grundbucheintrag - der geschah erst im Dezember 2011!).


    Wayne. Interessiert nicht, solange der alte Vermieter ihm die Rechte z.B. durch Vollmacht überträgt spielt der Eintrag im Grundbuch keine Rolle
    Es dauert immer einige Zeit nachdem das Geld den Eigentümer gewechselt hat bis das Grundbuch aktualisiert wird.

    Zitat


    Des weiteren ist bis heute (die Wohnung liegt unserem Hause schräg gegenüber, deshalb sehe ich täglich was dort läuft) nicht bezogen -
    weder von einer "Mutter" noch von einer anderen Person!


    Skandal.

    Zitat


    Jetzt haben wir März 2012! Also kann es auch mit der Eigenbedarfskündigung der Mutter zum 31.12.2011 nicht weit her gewesen zu sein.

    Zitat


    Nun meine Frage: Ich habe gelesen, dass in diesem Falle der Vermieter dem ausgezogenen Mieter Schadensersatz zu leisten hat.
    (Maklerkosten, Umzugskosten, evtl. Kosten für erforderliche Einrichtung (Gardinen etc.) in der neuen Wohnung - und: die Differenz der alten zur neuen Miete!)


    Wenn eine fremde Person eingezogen wäre und wenn es sich nicht um Einliegerwohnung handeln würde, dann wäre ggf. bei entsprechendem Nachweis von Mehrkosten ein Schadensersatz vor Gericht einklagbar.
    Wenn, wenn, wenn..

    jetzt kommt aber der Knackpunkt:

    Zweifamilienhaus mit Eigentumswohnung?
    Dann brauch der Vermieter nichtmal einen Grund für eine Kündigung.
    Eigenbedarf oder nicht, eine Kündigung ist auch ohne Eigenbedarf möglich. Es verlängert sich nur die Kündigungsfrist um 3 Monate.

    Einliegerwohnung: Sie brauchen keinen Kündigungsgrund - Mieten & Vermieten

    Zitat


    Wer kann mir dafür entsprechende §§ oder Gerichtsurteile benennen, die wir beim Schreiben an den Vermieter aufführen können und vor allem: für welchen Zeitraum ist die Differenz alte zur neuen Miete zu bezahlen? Ich habe etwas gelesen von 2-4 Jahre? Wie wird das festgelegt?

    Ein Fachanwalt den Sie natürlich bezahlen müssen.

    Nach meiner Meinung werden Sie hier aber keine Chance haben, vorallem wegen des Status der Eigentumswohnung und dass die Wohnung leer steht, begründet keine Vortäuschung eines Eigenbedarfs, der zudem für diese Kündigung als Begründung garnicht notwendig wäre.

    Schlechte Karten.

    Mein Beileid.

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