Beiträge von Catsy

    Hallo zusammen,

    bin neu hier und mir brennt eine Frage unter den Nägeln:

    Mein Sohn hat im vergangenen Jahr zum 31.12.2011 eine Kündigung wegen "Eigenbedarf" erhalten.

    Vorausgegangen war ein Verkauf des Hauses, in dem er die Einliegerwohnung bewohnte. Der neue Eigentümer hatte zuvor versichert, dass mein Sohn in der Wohnung bleiben könnte, sie würden nur in die obere Wohnung selbst einziehen.

    Kurz nachdem der neue Eigentümer auch selbst eingezogen war - erhielt mein Sohn die Kündigung wegen "Eigenbedarf" für die Mutter des neuen Eigentümers, die "zufällig" auch zum 31.12.2011 eine Kündigung ihrer Wohnung wegen Eigenbedarf erhalten hatte ........... so rein zufällig.

    Das kam mir spanisch vor und ich habe nun recherchiert (mein Sohn zog zum 01.01.2012 aus und bewohnt nun seine neue Wohnung).

    Der neue Eigentümer des Hauses war zum Zeitpunkt der Kündigung (im September 2011) noch gar nicht Eigentümer des Hauses (also noch kein Grundbucheintrag - der geschah erst im Dezember 2011!).

    Des weiteren ist bis heute (die Wohnung liegt unserem Hause schräg gegenüber, deshalb sehe ich täglich was dort läuft) nicht bezogen - weder von einer "Mutter" noch von einer anderen Person!

    Jetzt haben wir März 2012! Also kann es auch mit der Eigenbedarfskündigung der Mutter zum 31.12.2011 nicht weit her gewesen zu sein.

    Nun meine Frage: Ich habe gelesen, dass in diesem Falle der Vermieter dem ausgezogenen Mieter Schadensersatz zu leisten hat.
    (Maklerkosten, Umzugskosten, evtl. Kosten für erforderliche Einrichtung (Gardinen etc.) in der neuen Wohnung - und: die Differenz der alten zur neuen Miete!)

    Wer kann mir dafür entsprechende §§ oder Gerichtsurteile benennen, die wir beim Schreiben an den Vermieter aufführen können und vor allem: für welchen Zeitraum ist die Differenz alte zur neuen Miete zu bezahlen? Ich habe etwas gelesen von 2-4 Jahre? Wie wird das festgelegt?

    Für eine kompetente Info wäre ich euch dankbar. ;)

    LG,
    Catsy

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