Mietverhältnis gekündigt , Härtefall

  • Hallo,

    mal angenommen, ein Vermieter kündigt das Mietverhältnis wegen Eigenbedarf unter Einhaltung aller Fristen und formgerecht zum 30.04.2012. Der Mieter widerspricht der Kündigung aufgrund eines Härtefalls innerhalb der Frist.
    Grund für den Härtefall:
    Der Mieter (+ Lebensgefährtin) können die neue Wohnung erst zum 01.06.2012 beziehen. Es würden hohe Kosten für die Einlagerung der Möbel und Hotelkosten entstehen. Wäre dies ein Härtefall (Doppelter Umzug), welcher anerkannt werden muss/kann? Es handelt sich hierbei nur um einen Monat.

    Was ist, wenn der Vermieter den Widerspruch des Mieters ablehnt?

    Hat man als Mieter hier kein Recht und muss man sich der Kündigung beugen? Auch wenn das Mietverhältnis erst 2 Jahre besteht und es nie zu Zahlungsverzug kam?

    Danke für die Hilfe!

    Viele Grüße
    Michael

  • Hier würde ich proaktiv auf den Vermieter zugehen und versuchen eine gütliche Einigung zu erzielen. Es gibt ein älteres Urteil welches auch den Doppelten Umzug als Härtefall anerkennt, dies ist aber tatsächlich abhängig vom Urteil des Gerichts, denn unter Umständen ist es schwer nachzuweisen, daß Sie keine andere Wohnung zu früherem Zeitpunkt hätten mieten können.
    Läßt sich mit dem Vermieter keine Einigung erzielen, empfehle ich auf jeden Fall eine Beratung beim Fachanwalt

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/haertefaelle.htm

  • Vielleicht wäre als Einigung Folgendes denkbar?:
    Auszug zum 30.04.2012, kostenfreies Wohnen im letzten Monat
    es wären zwar nicht die kompletten Kosten aber für die Einlagerung der Möbel wären die Kosten vieleicht damit gedeckt.

  • Dass kann Ihnen nur der Vermieter beantworten.
    Nett, freundlich, offen ... das geht meistens am Besten.

    Ich weiss nicht bei allen, aber erstmal versuchen dann weiterschauen.

    Einlagerung der Möbel durch ein Umzugsunternehmen befürchte ich decken Sie nicht mit einer Monatsmiete.
    Bei einer Räumung rechnet der Gerichtsvollzieher für die Einlagerung erstmal 1000 Euro pro Zimmer wenn ich mich recht erinnere.

  • Hallo Michael55,
    es gibt den Paragraf 574 BGB. "Eine Haerte liegt auch vor, wenn angemessener Wohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann". Ob das in Ihren Fall anwendbar ist, kann am besten ein Rechtsanwalt beantworten.
    Wenn alles ordnungsgemaess "ablaeuft" mit der Kuendigung, -grund, -frist usw. bleibt in der Regel der direkte Kontakt zu den Vermieter. Wenn ein Vermieter von der Aenderung profitieren kann, ist es nicht unbedingt zum Nachteil fuer Sie bei den oben genannten Kosten die Sie haben.

    Tipp: Eine Eigenbedarf Kuendigung ist nicht so leicht und
    selbstverstaendlich fuer einen Vermieter. Am besten hier noch einmal den ganzen Ablauf auf seine Richtigkeit ueberpruefen. Sollte es nicht ordnungsgemaess sein, dann kann das gut fuer Sie sein.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!