Hallo,
mal angenommen, ein Vermieter kündigt das Mietverhältnis wegen Eigenbedarf unter Einhaltung aller Fristen und formgerecht zum 30.04.2012. Der Mieter widerspricht der Kündigung aufgrund eines Härtefalls innerhalb der Frist.
Grund für den Härtefall:
Der Mieter (+ Lebensgefährtin) können die neue Wohnung erst zum 01.06.2012 beziehen. Es würden hohe Kosten für die Einlagerung der Möbel und Hotelkosten entstehen. Wäre dies ein Härtefall (Doppelter Umzug), welcher anerkannt werden muss/kann? Es handelt sich hierbei nur um einen Monat.
Was ist, wenn der Vermieter den Widerspruch des Mieters ablehnt?
Hat man als Mieter hier kein Recht und muss man sich der Kündigung beugen? Auch wenn das Mietverhältnis erst 2 Jahre besteht und es nie zu Zahlungsverzug kam?
Danke für die Hilfe!
Viele Grüße
Michael