Bei Auszug renovieren, wenn es kein Übergabeprotokoll gab und Mietvertrag nichts sagt

  • Moin,

    Ich bin am 01.09.2011 in die Wohnung eingezogen und ziehe Anfang Mai wieder aus (Mietvertrag läuft bis 30. Juni).

    Bei Einzug war die Wohnung komplett renoviert (Raufaser weiß). Wir haben ein Teil der Wohnung farbig gestrichen.

    Muss ich bei Auszug wieder komplett renovieren? Der Mietvertrag ist da irgendwie nicht ganz eindeutig. Es gibt kein Übergabeprotokoll und im Mietvertrag ist nicht erwähnt in welchem Zustand die Wohnung übergeben wurde.

    Anbei mal die Klauseln.

    Gilt da schon das "Starre Fristen"-Urteil? Und wenn ich richtig verstehe, könnte ich mich aus der Renovierung "freikaufen" wenn ich 10% eines Kostenvoranschlags einer Malerfirma bezahle?!

  • Zitat

    Wir haben ein Teil der Wohnung farbig gestrichen.

    Dezente Pastell, oder kräftige Farben?

    Starre Fristen kann ich nicht erkennen, denn es heißt ja angemessene Zeitabstände.

  • Wohnzimmer ist in einem sehr hellen Gelb (wie PostIt-Notizzettel), das denke ich, können wir lassen und nur ausbessern (Löcher etc.). Im Kinderzimmer ist ein kräftiges Gelb und Lila, das denke ich müssen wir weißen sowie eine rote Wand im Schlafzimmer.

  • Frage ist halt, ob wir überhaupt renovieren müssen,


    Eine nach neun Monaten Mietzeit derart verschandelte Wohnung würde ich als Vermieter entschädigungslos nicht zurücknehmen.
    Unverschämt, was Ihr gemacht habt! Fehlen nur noch schwarze Zimmerdecken...

  • Was hat die Mietzeit bitte mit der Gestaltung zu tun? Ich kann meine Wohnung ja wohl so gestalten, wie ich es möchte und muss mich von dir dafür nicht so anpampen lassen.

  • Ihre Einstellung ist imho grenzwertig ein anderes Wort verkneife ich mir.

    Sie haben Veränderungen vorgenommen was auch ihr gutes Recht ist. Jeder kann leben wie er möchte solange er andere damit nicht in ihrem Recht einschränkt. Wenn Sie auf solche Farbwahl stehen, ihre Sache. Aber eine Weitervermietung ist mit dieser Farbwahl nicht zuzumuten. Daher ist es Ihre Pflicht einen angemessenen farblichen Zustand wiederherzustellen.

    Sie versuchen sich jetzt aus der Verantwortung zu stehlen weil Sie irgendwo gelesen haben, dass bei starren Fristen keine Renovierung anfällt. Wie Mainschwimmer schon ausgeführt hat ist imho dies hier nicht der Fall. Daher empfehle ich das Überstreichen der Flächen.

    Sie können natürlich auch einen höheren Geldbetrag an Anwalt und Gericht spenden um sich diese Arbeit zu ersparen.
    Als Vermieter würde ich die Abnahme verweigern, sie auffordern einen angemessenen Zustand herzustellen, wenn Sie dies nicht durchführen einen Maler beauftragen und von Ihrer Kaution abziehen. Wenn Sie die Übergabe auch noch auf den letzten Tag machen, ist natürlich noch der Mietausfall fällig.

    Es gibt immer einen einfachen und einen steinigen teuren Weg.

  • Ich merke schon, in diesem Forum ist es sehr verpönnt seine Rechte und Pflichten zu hinterfragen. Da kann ich auch gleich im Vermieter-Forum fragen.

    Es ist ein Unterschied ob ich mich aus der Verantwortung stehle (sprich mit dubiosen Tricks probiere mich vor der Renovierung zu drücken) oder ich einfach hinterfrage ob ich renovieren muss oder ob ich mir die Arbeit sparen kann, weil ich nicht dazu verpflichtet bin.

    Außerdem gibt es zu der Wohnung und dem jetzigen Auszug ja auch eine Vorgeschichte. aber das tut hier eigentlich nichts zur Sache.

    Werde das Forum wieder verlassen und mir woanders Rat holen.

  • Zitat

    Frage ist halt, ob wir überhaupt renovieren müssen, wenn konkret nichts vereinbart ist oder greift dann automatisch diese Schönheitsklausel?

    Sieh die Sache doch mal aus der Sicht deines möglichen Nachmieters. Ob der so glücklich wäre, bei deiner Farbwahl, dürfte doch wohl zu hinterfragen sein. Und wenn dein Vermieter so lange die Wohnung nicht vermieten kann, bis jemand kommt, der deine bunten Wände akzeptiert, dann hat dein Vermieter das Recht auf Schadensersatz wegen der ausgebliebenen Miete.

  • Zitat

    Werde das Forum wieder verlassen und mir woanders Rat holen.

    Auch dort werden Sie nicht die Antwort erhalten, die Sie hören möchten.
    In der direkten Antwort von Mainschwimmer steht es bereits drin.

    Zitat

    "Starre Fristen kann ich nicht erkennen, denn es heißt ja angemessene Zeitabstände. "

    wären es dezente Farben, wäre es auch noch ok.
    Da es aber keine dezenten Farben sind ergibt sich daraus eindeutig was Sie tun müssen.

    Danach versuchen Sie wieder

    Zitat


    "Frage ist halt, ob wir überhaupt renovieren müssen, wenn konkret nichts vereinbart ist oder greift dann automatisch diese Schönheitsklausel?"

    Dies wurde von Mainschwimmer bereits beantwortet und auch Berny verneint wieder. Ich weiss dies ist eine Antwort die Sie nicht hören möchten.

    Zitat

    Was hat die Mietzeit bitte mit der Gestaltung zu tun? Ich kann meine Wohnung ja wohl so gestalten, wie ich es möchte und muss mich von dir dafür nicht so anpampen lassen.

    ja die Wahrheit gesagt zu bekommen tut manchmal weh ...
    zudem hat er nicht angepampt und bestimmt nicht wegen der Farbwahl sondern wenn dann ist ihre Verweigerungshaltung zur Wiederherstellung eines annehmbaren Zustands zu kritisieren die Sie hartnäckig gegen besseres Wissen weiter verfolgen

    Und zu ihrem letzten Posting.

    Zitat

    Ich merke schon, in diesem Forum ist es sehr verpönnt seine Rechte und Pflichten zu hinterfragen.


    Im Gegenteil, nur Recht ist nunmal Recht und wenn die Situation sich so darstellt, können wir Ihnen ja nichts Falsches erzählen nur damit Sie ihre Meinung bestätigt sehen. Wenn es keine starren Fristen im MV gibt und die Farbwahl wie beschrieben ist, kann man seriös nichts anderes empfehlen. Die Art wie Sie dann nochmal nachhaken verrät einfach, dass Sie sich aus der Verantwortung stehlen wollen.

    Zitat

    Da kann ich auch gleich im Vermieter-Forum fragen.

    oder beim Mieterverein oder einem seriösen Anwalt .. nur zu .. dort ist aber auch nicht garantiert dass sie hören werden was sie hören wollen.

    Zitat


    Es ist ein Unterschied ob ich mich aus der Verantwortung stehle (sprich mit dubiosen Tricks probiere mich vor der Renovierung zu drücken) oder ich einfach hinterfrage ob ich renovieren muss oder ob ich mir die Arbeit sparen kann, weil ich nicht dazu verpflichtet bin.


    Lesen Sie ihre Postings nochmal durch und überlegen Sie mal warum dieser Eindruck wohl entsteht...

    Zitat

    Außerdem gibt es zu der Wohnung und dem jetzigen Auszug ja auch eine Vorgeschichte. aber das tut hier eigentlich nichts zur Sache.


    tjo dann kann man auch dazu nix sagen. Aber ihre Rachegelüste gegenüber dem Vermieter ändert nichts an der Rechtslage. Wobei dies auch nur eine Einschätzung unsererseits ist. Fragen Sie einen Anwalt, dem glauben Sie sicher eher.

    Zitat

    Werde das Forum wieder verlassen und mir woanders Rat holen.

    Viel Erfolg.

  • Qnkel:

    "Ich merke schon, in diesem Forum ist es sehr verpönnt seine Rechte und Pflichten zu hinterfragen."
    Überhaupt nicht. Davon "lebt" ein solches Forum nämlich.

    "Da kann ich auch gleich im Vermieter-Forum fragen."
    Gute Idee! Aber erwarte bitte nicht, dass die dortigen Antworten Deinem Geschmack (im wahrsten Sinne des Wortes) entsprechen.

    "Außerdem gibt es zu der Wohnung und dem jetzigen Auszug ja auch eine Vorgeschichte. aber das tut hier eigentlich nichts zur Sache."
    Richtig. Einzig und allein zählen Mietvertrag und evtl. nachweislich getroffene Vereinbarungen.:D

    "Werde das Forum wieder verlassen und mir woanders Rat holen."
    Keine schlechte Idee.

  • Ich hab erstmal meine Situation geschildert und gefragt, ob das "Starre Fristen"-Urteil hier Anwendung finden kann.

    Darauf hat Mainschwimmer mir mit einem hilfreichen Beitrag geantwortet und ich habe seine Frage nach den Farben beantwortet, mit dem Hinweis, dass mir bewusst ist, dass ich die kräftigen Farben im Falle einer Renovierung auf jeden Fall streichen muss.

    Er hat darauf hingewiesen, das man das Gelb vielleicht auch nochmal streicht. Werde schauen hell/dunkel es beim Auszug wirklich aussieht (mit dunklen Möbeln ist das ja alles anders) und dann entscheiden bzw. den Vermieter einfach fragen.

    Dann habe ich nur, ohne irgendwelchen Bezug/Rachegelüsten/Verantwortungsstehlerei, gefragt ob wir überhaupt renovieren müssen, wenn es nicht vereinbart ist und OB die Schönheitsreparaturklausel quasi die Vereinbarung zur Renovierung bei Auszug ist (so hab ich sie anfangs nicht interpretiert, deswegen DIESE Nachfrage).

    Dann kommt die Antwort von Berny, in der er mir vor wirft ich hätte die Wohnung "verschandelt"! Dieser Beitrag ist mir sauer auf gestoßen. Weiß ja nicht wie ihr die Kinderzimmer eurer Mädchen gestaltet, aber wir mit Sicherheit nicht weiß. Und ein sehr helles Gelb im Wohnzimmer ist auch keine Verschandelung. Selbst wenn die Decken schwarz sind, ich hatte bei allen vorherigen Wohnungen die Regelung, dass ich bei Einzug renoviere. Da haben wir schon so manche lila Wand neu tapezieren müssen.

    Die Mietzeit ist ja wohl völlig irrelevant. Das klingt für mich, als wären wir Mietnomaden, die das Haus in 9 Monaten unbewohnbar gemacht haben, nur weil wir die Wände gestrichen haben.

    Dann kam erst die Aussage, ich würde mich aus der Verantwortung stehlen wollen, nur weil ich Nachfrage ob ein BGH-Urteil hier Anwendung findet. Dann müsste ja jeder, inklusive dem Kläger, hier im Forum schlechte Karten haben, wenn er das Urteil anwenden will.

    Auf die Frage, ob ich mit der Teilzahlung eines KVA nicht renovieren muss ist z.B. auch keiner eingegangen. Ist die Frage auch gleich eine Stehlerei aus der Verantwortung?

  • Zitat

    Auf die Frage, ob ich mit der Teilzahlung eines KVA nicht renovieren muss ist z.B. auch keiner eingegangen.

    Nein. Da es sich hier nicht um Schönheitsreparaturen sondern die Wiederherstellung eines durch Euch geänderten Zustandes handelt.

    Bsp.: Ihr zieht eine Trennwand ein, dann muss diese beim Auszug auch wieder entfernt werden.
    Ihr hängt alle Türen aus und stellt die in den Keller. Dann müssen die auch wieder eingehängt werden.

    Schönheitsreparaturen sind was anderes.
    z.B. Die Wände werden neu tapeziert/gestrichen, weil nach einigen Jahren die Farbe abblättert.

    Ist der Unterschied klar?

    Wenn diese Arbeiten von Euch nicht durchgeführt wurden, kann der Vermieter entsprechend Eurer Wohndauer die Kosten anteilig oder ganz von Euch verlangen.

    Bei ausgefallener Farbwahl, bleiben die Kosten aber an Euch komplett hängen oder man machts selber.

    Zum Thema aus der Verantwortung stehlen wollen äußere ich mich hier nicht weiter.

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