Moin,
Ich bin am 01.09.2011 in die Wohnung eingezogen und ziehe Anfang Mai wieder aus (Mietvertrag läuft bis 30. Juni).
Bei Einzug war die Wohnung komplett renoviert (Raufaser weiß). Wir haben ein Teil der Wohnung farbig gestrichen.
Muss ich bei Auszug wieder komplett renovieren? Der Mietvertrag ist da irgendwie nicht ganz eindeutig. Es gibt kein Übergabeprotokoll und im Mietvertrag ist nicht erwähnt in welchem Zustand die Wohnung übergeben wurde.
Anbei mal die Klauseln.
Gilt da schon das "Starre Fristen"-Urteil? Und wenn ich richtig verstehe, könnte ich mich aus der Renovierung "freikaufen" wenn ich 10% eines Kostenvoranschlags einer Malerfirma bezahle?!