Beiträge von Qnkel

    Ich hab erstmal meine Situation geschildert und gefragt, ob das "Starre Fristen"-Urteil hier Anwendung finden kann.

    Darauf hat Mainschwimmer mir mit einem hilfreichen Beitrag geantwortet und ich habe seine Frage nach den Farben beantwortet, mit dem Hinweis, dass mir bewusst ist, dass ich die kräftigen Farben im Falle einer Renovierung auf jeden Fall streichen muss.

    Er hat darauf hingewiesen, das man das Gelb vielleicht auch nochmal streicht. Werde schauen hell/dunkel es beim Auszug wirklich aussieht (mit dunklen Möbeln ist das ja alles anders) und dann entscheiden bzw. den Vermieter einfach fragen.

    Dann habe ich nur, ohne irgendwelchen Bezug/Rachegelüsten/Verantwortungsstehlerei, gefragt ob wir überhaupt renovieren müssen, wenn es nicht vereinbart ist und OB die Schönheitsreparaturklausel quasi die Vereinbarung zur Renovierung bei Auszug ist (so hab ich sie anfangs nicht interpretiert, deswegen DIESE Nachfrage).

    Dann kommt die Antwort von Berny, in der er mir vor wirft ich hätte die Wohnung "verschandelt"! Dieser Beitrag ist mir sauer auf gestoßen. Weiß ja nicht wie ihr die Kinderzimmer eurer Mädchen gestaltet, aber wir mit Sicherheit nicht weiß. Und ein sehr helles Gelb im Wohnzimmer ist auch keine Verschandelung. Selbst wenn die Decken schwarz sind, ich hatte bei allen vorherigen Wohnungen die Regelung, dass ich bei Einzug renoviere. Da haben wir schon so manche lila Wand neu tapezieren müssen.

    Die Mietzeit ist ja wohl völlig irrelevant. Das klingt für mich, als wären wir Mietnomaden, die das Haus in 9 Monaten unbewohnbar gemacht haben, nur weil wir die Wände gestrichen haben.

    Dann kam erst die Aussage, ich würde mich aus der Verantwortung stehlen wollen, nur weil ich Nachfrage ob ein BGH-Urteil hier Anwendung findet. Dann müsste ja jeder, inklusive dem Kläger, hier im Forum schlechte Karten haben, wenn er das Urteil anwenden will.

    Auf die Frage, ob ich mit der Teilzahlung eines KVA nicht renovieren muss ist z.B. auch keiner eingegangen. Ist die Frage auch gleich eine Stehlerei aus der Verantwortung?

    Ich merke schon, in diesem Forum ist es sehr verpönnt seine Rechte und Pflichten zu hinterfragen. Da kann ich auch gleich im Vermieter-Forum fragen.

    Es ist ein Unterschied ob ich mich aus der Verantwortung stehle (sprich mit dubiosen Tricks probiere mich vor der Renovierung zu drücken) oder ich einfach hinterfrage ob ich renovieren muss oder ob ich mir die Arbeit sparen kann, weil ich nicht dazu verpflichtet bin.

    Außerdem gibt es zu der Wohnung und dem jetzigen Auszug ja auch eine Vorgeschichte. aber das tut hier eigentlich nichts zur Sache.

    Werde das Forum wieder verlassen und mir woanders Rat holen.

    Moin,

    Ich bin am 01.09.2011 in die Wohnung eingezogen und ziehe Anfang Mai wieder aus (Mietvertrag läuft bis 30. Juni).

    Bei Einzug war die Wohnung komplett renoviert (Raufaser weiß). Wir haben ein Teil der Wohnung farbig gestrichen.

    Muss ich bei Auszug wieder komplett renovieren? Der Mietvertrag ist da irgendwie nicht ganz eindeutig. Es gibt kein Übergabeprotokoll und im Mietvertrag ist nicht erwähnt in welchem Zustand die Wohnung übergeben wurde.

    Anbei mal die Klauseln.

    Gilt da schon das "Starre Fristen"-Urteil? Und wenn ich richtig verstehe, könnte ich mich aus der Renovierung "freikaufen" wenn ich 10% eines Kostenvoranschlags einer Malerfirma bezahle?!

    Sind eine Erbengemeinschaft, keine GbR. Ich will dadurch nicht jederzeit ausziehen können sondern evtl. wegen fehlender Angaben im Vertrag die Kündigungsfrist auf ein Minimum reduzieren. (Darum geht es ja in diesem Thema!) Fragen kann man ja mal.

    Zur Garage: Bis vor Gericht will ich natürlich nicht gehen! Es ging mir allgemein und wegen der Wohnung nur darum ob ich die Garage (erstmal) behalten kann (Selbstnutzung oder Untervermietung) oder ich sie wegen den Verträgen zwangsläufig mit der Wohnung mitkündigen muss bzw. mir gekündigt werden kann, wenn ich die Wohnung kündige.

    Moin,

    da es immer wieder zu Ruhestörungen kam und die Wohnung sich nur teuer beheizen lässt (Altbau, zieht in den Ecken etc.) haben wir eine neue Wohnung gefunden.

    Leider müssten wir mindestens 6 Wochen doppelte Miete zahlen, da der neue VM natürlich so schnell wie möglich vermieten will aber wir 3 Monate Kündigungsfrist (also jetzt zum 01. Juli) haben.

    Was gibt es für Möglichkeiten da schneller raus zu kommen? Die alte Wohnung haben wir früher kündigen können, weil wir einen Nachmieter gefunden hatten und der VM sich darauf eingelassen hat. Da unser jetziger VM sich bereits nur noch per Anwalt mit uns unterhält, hab ich da keine große Hoffnung. Aber ich werds anbieten.

    Es sind zwei VM (Bruder rund Schwester), aber wie ich gestern gesehen habe hat nur der Bruder den Mietvertrag unterschrieben, die Schwester nicht. Könnte man da angreifen?

    Ansonsten gibt es noch ne Garage zu der Wohnung. Getrennte Verträge aber gleichzeitig geschlossen (die Garage bekommt auch Strom über die Wohnung). Ich überlege, die Garage erstmal zu behalten, evtl. unter zu vermieten (Garage in der Innenstadt ist viel wert). Ginge das? Laut Rechtssprechung würde das wohl eindeutig als gemeinsamer Mietvertrag durchgehen (am gleichen Tag geschlossen, auf einem Grundstück, gehört eindeutig zur Wohnung wegen Strom). Vllt. könnte man so auch etwas Druck ausüben, dass man die Garage behält und so die Wohnung ja schwerer weiter zu vermieten ist.

    Wie ist eure Meinung dazu? Ich will kein Stress machen. Wir waren immer freundlich und bestimmt, nur die Nachbarn machen halt Probleme durch Ruhestörung und ein paar andere Mängel...

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