Betriebskostenabrechnung 2010
Habe Anfang März 2012 die Betriebskostenabrechnung für 2010 erhalten.
Nach neuem Mietrecht wäre sie hinfällig, die 12 Monatsfrist nach Abrechnungszeitraum ist überschritten.
Problem:
Ich habe aber noch einen alten Einheitsmietvertrag von 1997.
Wie ist hier die Rechtslage?
Danke.
Betriebskostenabrechnung 2010
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Altmieter -
12. März 2012 um 17:42 -
Erledigt
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Zitat
Wie ist hier die Rechtslage?
Die gleiche.
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was meinst du mit "hinfällig"?
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Die Abrechnung der Nebenkosten für Mietwohnungen muss innerhalb eines Jahres erfolgen.
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Bis 2001 galt ja das alte Mietrecht, Nachforderungszeitraum war länger.
Wo steht, das auch bei Altverträgen, vor 2001 abgeschlossen, die neue 12 Monatsfrist gültig ist?
Danke. -
Die Abrechnung der Nebenkosten für Mietwohnungen muss innerhalb eines Jahres erfolgen.
Sie ist deshalb nicht "hinfällig". Nur, der VM kann Nachzahlungen nicht mehr einfordern (es sei denn, er hat die Verspätung nachweislich nicht zu vertreten). -
Bis 2001 galt ja das alte Mietrecht, Nachforderungszeitraum war länger.
Wo steht, das auch bei Altverträgen, vor 2001 abgeschlossen, die neue 12 Monatsfrist gültig ist?
Danke.§ 556 (4) BGB
(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Im Prinzip wollte ich mit meiner Frage auf das hinaus was Berny geschrieben hat, mich hätte halt nur interessiert was der Poster sich so unter "hinfällig" vorgestellt und gewünscht hätte.
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Unter bestimmten Bedingungen dürfen Vermieter offene Betriebskosten auch noch später einfordern:
Nachzahlung noch nach Jahren
Ansonsten muss aber spätestens nach einem Jahr alles vorliegen, so viel ich weiß. Draufschlagen geht so und so nicht - wenn die Betriebskosten für 2011 noch nicht gezahlt sind, müssen entsprechende Forderungen gesondert gestellt werden. -
Unter bestimmten Bedingungen dürfen Vermieter offene Betriebskosten auch noch später einfordern:
Ich glaube, Du bist im falschen - exakt 2 Jahre alten - Thread gelandet.
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