Kündigungsfrist umgehen? Garage evtl. behalten?

  • Moin,

    da es immer wieder zu Ruhestörungen kam und die Wohnung sich nur teuer beheizen lässt (Altbau, zieht in den Ecken etc.) haben wir eine neue Wohnung gefunden.

    Leider müssten wir mindestens 6 Wochen doppelte Miete zahlen, da der neue VM natürlich so schnell wie möglich vermieten will aber wir 3 Monate Kündigungsfrist (also jetzt zum 01. Juli) haben.

    Was gibt es für Möglichkeiten da schneller raus zu kommen? Die alte Wohnung haben wir früher kündigen können, weil wir einen Nachmieter gefunden hatten und der VM sich darauf eingelassen hat. Da unser jetziger VM sich bereits nur noch per Anwalt mit uns unterhält, hab ich da keine große Hoffnung. Aber ich werds anbieten.

    Es sind zwei VM (Bruder rund Schwester), aber wie ich gestern gesehen habe hat nur der Bruder den Mietvertrag unterschrieben, die Schwester nicht. Könnte man da angreifen?

    Ansonsten gibt es noch ne Garage zu der Wohnung. Getrennte Verträge aber gleichzeitig geschlossen (die Garage bekommt auch Strom über die Wohnung). Ich überlege, die Garage erstmal zu behalten, evtl. unter zu vermieten (Garage in der Innenstadt ist viel wert). Ginge das? Laut Rechtssprechung würde das wohl eindeutig als gemeinsamer Mietvertrag durchgehen (am gleichen Tag geschlossen, auf einem Grundstück, gehört eindeutig zur Wohnung wegen Strom). Vllt. könnte man so auch etwas Druck ausüben, dass man die Garage behält und so die Wohnung ja schwerer weiter zu vermieten ist.

    Wie ist eure Meinung dazu? Ich will kein Stress machen. Wir waren immer freundlich und bestimmt, nur die Nachbarn machen halt Probleme durch Ruhestörung und ein paar andere Mängel...

  • Zitat

    wir 3 Monate Kündigungsfrist (also jetzt zum 01. Juli) haben.

    Falsch! Am 30.06. endet das Mietverhältnis

    Zitat

    hab ich da keine große Hoffnung.

    Die Hoffnung stirbt zuletzt. Aber Fakt ist, dass der Vermieter nur einen vom Mieter vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren muss, wenn die vertraglich vereinbart ist.

    Zitat

    die Schwester nicht. Könnte man da angreifen?

    Was willst du denn für dich daraus ableiten? Sind Bruder und Schwester eine GbR, oder hoffst du darauf, dass der gesamte Vertrag ungültig ist? Hoffst du darauf, dass du jederzeit ausziehen kannst, weil die Unterschrift der Schwester fehlt?

    Zitat

    Vllt. könnte man so auch etwas Druck ausüben, dass man die Garage behält und so die Wohnung ja schwerer weiter zu vermieten ist.

    Wer hat dir denn diesen Gedanken eingegeben? Wenn du eine Aufforderung vom Gericht brauchst, um die Garage heraus zu geben, dann ist die Idee tatsächlich nicht zu toppen.

  • Sind eine Erbengemeinschaft, keine GbR. Ich will dadurch nicht jederzeit ausziehen können sondern evtl. wegen fehlender Angaben im Vertrag die Kündigungsfrist auf ein Minimum reduzieren. (Darum geht es ja in diesem Thema!) Fragen kann man ja mal.

    Zur Garage: Bis vor Gericht will ich natürlich nicht gehen! Es ging mir allgemein und wegen der Wohnung nur darum ob ich die Garage (erstmal) behalten kann (Selbstnutzung oder Untervermietung) oder ich sie wegen den Verträgen zwangsläufig mit der Wohnung mitkündigen muss bzw. mir gekündigt werden kann, wenn ich die Wohnung kündige.

  • Zitat

    wegen fehlender Angaben im Vertrag die Kündigungsfrist auf ein Minimum reduzieren.

    Diese Frage wäre doch nur relevant, wenn du eine Kündigung mit fehlender Unterschrift erhalten hättest. Die gesetzliche Frist beträgt 3 Monate, da ändern auch keine gewagten Konstruktionen mit ungültigem Mietvertrag u.ä. etwas daran.

  • Hallo Qnkel,
    gemaess Ihrer Darstellung kommt folgende Moeglichkeit wohl nicht mehr in Frage. Das waere die "Aufhebungsvereinbarung" zwischen den Mieter und den Vermieter die eine verkuerzte Kuendigungszeit ermoeglich. Eine fristlose Kuendigung von Seiten des Mieters ist hier wohl nicht gegeben. Das sind die "Punkte" unter den Paragraf 569 BGB. > ... nachhaltige Stoerung des Hausfriedens durch den Vermieter. > ... erheblich Gefaehrdung des Gesundheit des Mieters.
    Ansonsten zaehlt hier wohl Vertrag ist Vertrag.
    Wenn die Garage eindeutig zur Wohnung gehoert aber ein sep. Mietvertrag zu dieser besteht ist es nicht eindeutig ob diese "automatisch" mitgekuendigt wird. Eindeutigkeit kann daraus sichtbar sein, dass im Wohnmietvertrag eine Klausel in Bezug auf die Garage besteht oder umgekehrt oder beide Vertraege sind miteinander "Verbunden"
    Wegen den Strombezug aus der Wohnung kann hier schon die weitere Nutzungsmoeglichkeit eingeschraenkt sein. Auch hier kommt wohl eine Fortfuehrung mit der Zustimmung vom Vermieter wohl nicht mehr in Frage.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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