Kündigung wegen unüberbrückbarer Differenzen

  • Hallo!

    Meine Bekannte bekam in der letzten Woche eine ordentliche Kündigung wegen unüberbrückbarer Differenzen mit dem Vermieter. Er begründete diese Kündigung mit ihrem angeblich übersteigerten Qualitätsempfinden. Meine Bekannte hatte in der Vergangenheit, seit ca. sieben Jahren mehrmals berechtigte Mietminderungen geltend gemacht. Der Vermieter, die Gründe hierfür aber erst nach vielen Monaten, Jahren beseitigt.
    Nun gibt es hier noch eine Besonderheit. Der Vermieter hat in den letzten Jahren viermal gewechselt.
    Meine Frage. Inwieweit darf der jetzige Vermieter überhaupt Gründe anführen welche mehr als fünf Jahre zurück liegen und nicht in Seine Zeit (seit dem Juni 2011)als jetziger Vermieter fallen?

  • Er darf. Der neue Vermieter tritt in alle Rechte und Pflichten des bisherigen Eigentümers ein. Ein Wechsel des Individuums ist nicht gleichzusetzen mit dem einer juristischen Person.

  • Hallo Forschtner,
    auch ich kann keinen Kündigungsgrund erkennen und schliesse mich Gruwo an. Vielleicht stecken da aber auch angesichts der häufigen Vermieterwechsel ganz andere (wirtschaftliche) Gründe hinter...?

  • Naja es kommt auf die genaue Formulierung des Kündigungsschreibens an.

    Es kann auch eine außerordentliche fristgerechte Kündigung sein z.B. wegen Störung des Hausfriedens.

    So pauschal würde ich das "kein Kündigungsgrund" bei so einer schwammigen Faktenlage nicht unterschreiben.

  • Hmm vielleicht bin ich ja zu realistisch. Aber ich glaube kaum, dass sich ein Forenteilnehmer die Formulierung 'unüberbrückbare Differenzen' als Umschreibung aus den Fingern saugt. :)

    Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass im Kündigungsschreiben auch exakt diese Formulierung als Kündigungsgrund angegeben wurde....

  • Naja ich habe schon erlebt dass auf mehrmaliges Nachfragen nach dem genauen Wortlaut 3 verschiedene Versionen kamen und das am Schluß der Scan nochmal was ganz anderes war. Ich sag nur "Stille Post" und wenn ich lese "Meine Bekannte bekam... " bin ich mir nicht so sicher ob das wirklich nah am Original ist.

  • Hallo Forschtner,
    "... eine ordentliche Kündigung wegen unüberbrückbarer Differenzen mit dem Vermieter...".
    Hier laesst sich der Kuendigungsgrund nicht einfach erkennen.
    Bsp. fuer eine ordentlichen Kuendigung mit berechtigten Interesse von Seiten des Vermieters
    > schuldhafte und nicht unerhebliche Vertragsverletzung durch den Mieter
    > Eigenbedarf
    > Verhinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung der Wohnung

    "Er begründete diese Kündigung mit ihrem angeblich übersteigerten Qualitätsempfinden"
    > hier kann ist den Kuendigungsgrund nicht erkennen.

    Fazit: Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann bestimmt besser helfen genauso die Frage mit den Gruenden aus den zurueckliegenden 5 Jahren. ( Verjaehrung etc. )

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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