Hallo!
Meine Bekannte bekam in der letzten Woche eine ordentliche Kündigung wegen unüberbrückbarer Differenzen mit dem Vermieter. Er begründete diese Kündigung mit ihrem angeblich übersteigerten Qualitätsempfinden. Meine Bekannte hatte in der Vergangenheit, seit ca. sieben Jahren mehrmals berechtigte Mietminderungen geltend gemacht. Der Vermieter, die Gründe hierfür aber erst nach vielen Monaten, Jahren beseitigt.
Nun gibt es hier noch eine Besonderheit. Der Vermieter hat in den letzten Jahren viermal gewechselt.
Meine Frage. Inwieweit darf der jetzige Vermieter überhaupt Gründe anführen welche mehr als fünf Jahre zurück liegen und nicht in Seine Zeit (seit dem Juni 2011)als jetziger Vermieter fallen?