Mietkürzung erlaubt?

  • Hallo, ich habe Probleme mit meinem Vermieter. Der hat letzten Sommer das Haus hier modernisiert und gedämmt. Zudem wurde im Keller neue Heizanlage (rießige Wasserthermen die mit Gas geheizt werden) installiert. Vorher hatte ich einen Durchlauferhitzer, jetzt wird das Heiz- und Warmwasser fürs Bad aus dem Keller bezogen. Doch es gab und gibt immer noch Mängel.

    - im Bad wurden mir die Wände aufgebohrt, die Fließen kaputtgeschlagen und ein paar Rohre gezogen. Danach die Rohre in ein Kasten gekleidet, einige Fließen drumherum haben Risse bekommen. Der Kasten wurde zugemacht, eine Wasseruhr eingestzt und mit Fließen umbaut. Leider fehlten die Fließen inzwischen (sind angeblich nicht mehr nachbestellbar) und nu habe ich gerissene Fließen und eine Wand dieses Kastens (etwa 5 1/2 große 20x20 Fließen) ist nicht verkleidet sondern nur bemalt. Für mich ein ganz klarer Mangel. Zudem hat sich die Wohnfläche um die Größe des Kastens natürlich auch verkleinert
    - die Heizkörper - musste ich vorher in 10 Jahren nicht einmal tun - müssen spätestens nach 18 Stunden entlüftet werden, dann nehme ich einen Schlüssel und entlüfte sie mit einem lauten Zischen
    - die Heizkosten wurden um 20% erhöht im Vergleich zu dem was ich vorher zahlte (früher 52€, jetzt 63€) obwohl das vorher nicht angekündigt wurde, es wurde sogar behauptet, daß es günstiger sein sollte
    - immer wieder Freitags nacht läuft die Anlage garnicht, ich habe eine kalte Wohnung. Als es noch Kalt war eine Zumutung
    - im Keller liegt noch überall Dreck und Reste Dämmaterial vor meiner Kellertür. Obwohl ich das gemeldet habe, wurde das nicht behoben
    - die Handwerker haben stets die Termine nicht eingehalten, im Folge dessen war ich ganzen Sommer Schach-Matt gesetzt, konnte nirgenwohin. Zuerst sollten sie Ende Juli kommen, kamen aber schon Mitte Juni, seitdem stets irgendwelche Bohrarbeiten, Terminverschiebungen, Löcher im Boden des Badezimmers bis zum Nachbarn (sehr schön wenn man gerade mal muss und der Nachbar darunter durch das 20cm Durchmesser-Loch zuhört.
    - die Arbeiter arbeiteten auch auf dem Dach, ich habe hier eine Dachwohnung, sie kamen einfach so schon kurz vor 7 Uhr mit den schweren Stiefeln angelatscht, ich konnte nicht schlafen. Allerdings arbeite ich nachts, oftmals bis 0300 bzw. 0400 und muss auch mal schlafen gehen

    Muss ich mir das alles wirklich gefallen lassen? Kann ich die Miete kürzen und wenn ja um wieviel? Ich habe mal gelesen, daß bei Fließsen bis zu 20% möglich sind bis das behoben wurde.

  • Sie können selbstverständlich die Miete kürzen. Dauer und Höhe finden Sie im Internet.
    Bedenken Sie aber auch, das das eine Kriegserklärung an den Vermieter ist.

    BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Was eine unerhebliche Minderung ist, sollten Sie aber genau vorher in Ihre Überlegungen einbeziehen.

  • Zitat

    Zudem hat sich die Wohnfläche um die Größe des Kastens natürlich auch verkleinert

    Und wieviel ist das in Quadratmetern, damit man sich ein Bild machen kann?

    Zitat

    Vorher hatte ich einen Durchlauferhitzer,

    Wurde der mit Strom oder Gas betrieben? Und die Energie dafür hast du geschenkt bekommen?

    Zitat

    - die Heizkosten wurden um 20% erhöht im Vergleich zu dem was ich vorher zahlte (früher 52€, jetzt 63€) obwohl das vorher nicht angekündigt wurde, es wurde sogar behauptet, daß es günstiger sein sollte

    Incl. Warmwasser? Denn das hast du nach eigenen Angaben zuvor in einem Durchlauferhitzer auf Temperatur gebracht.

    Zitat

    - immer wieder Freitags nacht läuft die Anlage garnicht,

    Komisch, hieß der Schlager damals nicht so: Immer wieder sonntags......

    Zitat

    Ich habe mal gelesen, daß bei Fließsen bis zu 20% möglich sind bis das behoben wurde.

    Dann such mal schön, bis du die Stelle gefunden hast mit den 20% wegen der Fliesen. Kolinum hat dir ja schon den Tipp mit der Suche im Internet genannt. Es gibt ja mittlerweile einige Suchmaschinen, auch solche mit mieterfreundlichen Ergebnissen.

  • Zudem hat sich die Wohnfläche um die Größe des Kastens natürlich auch verkleinert

    Und womöglich durch Abhängen des Durchlauferhitzers vergrößert.;)

  • Nein, nicht wirklich. Der Durchlauferhitzer (GAS) hing in einer Abstellkammer. Die Kosten zahlte ich an einen Gaslieferanten meiner Wahl, nicht an den Vermieter. Der Durchlauferhitzer war für das Wasser und die Heizkörper zuständig. Oder zählt so eine Abstellkammer auch als Wohnfläche? Der Kasten ist 20x20 cm und ca. 160cm hoch.

    Ich dachte ich wäre hier im Internet? Ich habe gesucht und "Mietrecht.de" gefunden. Ich nahm den Namen für bare Münze, sonst hieße es ja "Mietrecht-Hilf-dir-selbst-und-frag-uns-bloß-nicht.de" oder?


  • Ich dachte ich wäre hier im Internet? Ich habe gesucht und "Mietrecht.de" gefunden. Ich nahm den Namen für bare Münze, sonst hieße es ja "Mietrecht-Hilf-dir-selbst-und-frag-uns-bloß-nicht.de" oder?

    Richtig. Sie haben ein Problem geschildert und haben darauf Antworten bekommen. Wenn Sie allerdings glauben hier eine mitfühlende Gemeinde vorzufinden, welche Ihnen entprechend Ihren Wunschvorstellungen, nach dem Munde redet, sind Sie leider im falschen Film.
    Da wären Sie bei einem Mieterverein oder Anwalt sicher besser bedient. Das Dumme ist, die wollen Geld.

  • Zitat

    Ich habe gesucht und "Mietrecht.de" gefunden.

    Und diese Hilfe gibt es hier. Und sogar kostenlos.

    Aber um auf deine Eingangsfrage zurück zu kommen:

    1. Auch die Abstellkammer gehört zu deiner Wohnfläche, oder glaubst du, die hat nichts gekostet?

    2. Wenn du nicht in der Lage bist, den Dreck vor deiner Kellertür zu entfernen, dann schieb ihn den Nachbarn vor die Tür. Aber du gehst lieber den anderen Weg und willst die Miete mindern.

    3. Sich wegen der nun höheren Kosten für Heizung und Warmwasser aufzuregen, dürfte auch verfrüht sein. Warte erst einmal ab, wieviel Geld du dafür tatsächlich bezahlst, wenn die Abrechnung der Heizkosten kommt.

    4. Sich wegen dem Verlust von der Größe eines Blattes Papier aufgrund der Leitungen im Bad aufzuregen, ist doch wohl nur als Witz zu verstehen, oder meinst du, dass man dich damit ernst nehmen muss?

  • Schau, es geht nicht um die Frage der Machbarkeit was den Dreck angeht oder des 20x20cm Kastens. Aber ich pfeiffe schon ohnehin aus dem letzten Loch, ich kann mir keine Erhöhungen leisten. Ich habe schon sowieso einigermaßen günstige Miete, die Mieten sind sonst hier extrem hoch und ich bin recht froh, daß ich nur das zahle was ich zahlen soll, denn mehr kann ich auch nicht aufbringen. Jeder cent den ich zusätzlich den Vermieter in den Hals schiebe, ist ein cent, den ich weniger zum Leben habe. Ich bin kein Milionär, für den es 5 € keinen Unterschied ausmacht. Für mich sind das Welten.

    Die Abstellkammer besteht zu 85% aus einer Schräge (Dach), die schon bei einer Höhe von 1m anfängt.

    Es gehr lediglich ums Prinzip - wer Geld verlangt, muss dafür auch was leisten und nicht nur "Verbrannte Erde" (naja, übertrieben) sondern auch etwas was funktioniert hinter sich lassen oder? "Verschlimmbesserung" werde ich sicherlich nicht bezahlen. Und ja, der Vermieter kann nicht machen was er will, er muss auch Rücksicht auf die Mieter nehmen und muss dafür sorgen, daß das was er machen ließ auch funktioniert. Kaufe ich ein Auto, dann zahle ich auch nicht für einen Wagen der kaputt ist. Wenn ich mal meine Miete nicht zahlen kann, habe ich schon nach spätestens 3 Tagen ein Schreiben des Vermieters - das sind für ihn aber nur Peanuts - ist ein großer. Also wenn er sich wegen Kleinigkeiten schnell aufregt, dann kann ich das bestimmt besser.

    Mir geht es lediglich um die Höhen der möglichen Mietkürzungen. Das "Mitgefühl" kann sich Derjenige wieder schon einstecken - brauch ich nicht.

  • Mir geht es lediglich um die Höhen der möglichen Mietkürzungen.


    Aha! Endlich kommt das Schlagwort...
    Ich würde sämtliche Mängel tabellarisch aufschreiben,
    Daten seit wann sie existieren,
    Daten wann Du sie dem Vermieter gemeldet hast (möglichst nachweislich mit Aufforderung sie zeitnah zu beheben),
    und was zwischenzeitlich geschah.
    Mit dieser Liste, dem Mietvertrag, evtl. Übergabeprotokoll und sonstigem Schriftverkehr gehste dann zu einem Fachanwalt zwecks "Erstberatung" (ist kostenmässig günstiger).

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