Räumungsklage

  • Hallo @n alle Mitglieder tolles Forum,

    ich benötige eine Info, seit mehr als 2 Jahre kürtzen wir die Miete wegen erhebliche gravierende Mängel, nun hat mein VM uns fristlos gekündigt und gleichzeitig eine Räumungsklage eingereicht.

    Wir haben zeitgleich unser Mietverhältnis über ein Anwalt bis zum 30.04.2012 auf unzumutbahrkeit gekündigt und werden die Wohnung verlassen.

    Frage: Hat die Räumungsklage noch einen Sin:confused: da wir ohne hin gehen,unser Rechtsbeistand meint wir sollen uns und vor Gericht äußern? für mich bzw uns hat das doch kein Sinn mehr oder?

    MfG

  • Fips:

    "seit mehr als 2 Jahre kürtzen wir die Miete wegen erhebliche gravierende Mängel, nun hat mein VM uns fristlos gekündigt und gleichzeitig eine Räumungsklage eingereicht."
    Ungewöhnlich...

    "Wir haben zeitgleich unser Mietverhältnis über ein Anwalt bis zum 30.04.2012 auf unzumutbahrkeit gekündigt und werden die Wohnung verlassen."
    Na, schön.

    "Hat die Räumungsklage noch einen Sin:confused: da wir ohne hin gehen,unser Rechtsbeistand meint wir sollen uns und vor Gericht äußern? für mich bzw uns hat das doch kein Sinn mehr oder?"
    Meine ich auch - aber Euer Anwalt wird Euch sicherlich gerne weiter beraten.

  • Nun ich gehe davon aus, dass der Vermieter sichergehen möchte, dass er euch los wird .. daher die Räumungsklage, falls Ihr euch doch noch entscheidet nicht auszuziehen.

  • Nun ich gehe davon aus, dass der Vermieter sichergehen möchte, dass er euch los wird ..


    Falls mein VM meine Kündigung hat und auch mir gekündigt hat und auch noch zusätzlich eine Räumungsklage eingereicht hat (die er ja auch vorfinanzieren musste), käme mir das doch recht gelegen, denn die Kosten blieben an ihm hängen.

  • Die Situation ist mit nur einer Sicht der Problematik schwer einzuschätzen. Ich will ja nichts unterstellen, aber es kann ja auch vorkommen, dass ein Mieter kündigt dann aber doch nicht auszieht und die Räumungsklage dann noch ein paar Monate länger braucht falls man sie zurückgezogen hat. Inwiefern die Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt werden können bin ich überfragt.
    Vorallem es ist eine fristlose Kündigung, aber der Mieter hält sich nicht daran sondern verbleibt ungerechtfertigt in der Wohnung. Damit sind die Voraussetzungen für eine Räumungsklage schon gegeben. Ob die Klage letztendlich noch notwendig ist klärt sich erst nach dem wirkliche Auszug und zum Thema Kosten kann dies durchaus noch auf den Mieter zurückfallen. Aber da mal den Anwalt fragen.

    Die Klage würde ich erst zurückziehen wenn der Mieter draussen ist.

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