Hallo....
Wir haben heute unsere Nebenkostenabrechnung bekommen und ich habe dazu ein paar Fragen und hoffe inständig das mir jemand guten Rat geben kann.
Also wir wohnen in einem 5 Parteienhaus, davon standen im Jahr 2011 zwei Wohnungen leer(das gesamte Jahr 2011),dazu haben wir noch einen kleinen Laden (auch Leerstand seit 2010) im Parterre im Haus.
Frage : Darf der Laden mit in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden?? Ist ja meiner Meinung nach eine gewerbliche Fläche.
Dann kommt mir am Posten Kaltwasser was merkwürdig vor!Ich habe keine Beweise dafür,ob der Vermieter richtig abgelesen hat bzw wann er abgelesen hat,da kein Ablesedatum auf der Abrechnung steht,auch habe ich keinen Beleg über die Ablesung.
Nur durch Zufall sind wir heute in den Keller gekommen(der normal immer Verriegelt ist) weil sich ein Freund des Vermieters hier im Haus aufhielt,und mein Mann ihn höflich Fragte ob er den einen Schlüssel für den Keller hat,wir müssten mal die Wasseruhr von uns Kontollieren.Als wir dann unsere Wasseruhr sahen,ja was soll ich sagen,sie ist innen schon mit Grünspan besetzt und die letzte Eichung offenbarte die Jahreszahl 1981 (Ersteichungsjahr)!
Was sollen wir nun machen?Der Keller ist wieder verschlossen. Ist die Nebenkostenabrechnung überhaupt noch zulässig,durch die hier aufgeführten Punkte???
Lg Adriana