Keine Eichung seit 1981!!Und weitereFragen zur Nebenkostenabrechnug

  • Hallo....
    Wir haben heute unsere Nebenkostenabrechnung bekommen und ich habe dazu ein paar Fragen und hoffe inständig das mir jemand guten Rat geben kann.

    Also wir wohnen in einem 5 Parteienhaus, davon standen im Jahr 2011 zwei Wohnungen leer(das gesamte Jahr 2011),dazu haben wir noch einen kleinen Laden (auch Leerstand seit 2010) im Parterre im Haus.
    Frage : Darf der Laden mit in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden?? Ist ja meiner Meinung nach eine gewerbliche Fläche.
    Dann kommt mir am Posten Kaltwasser was merkwürdig vor!Ich habe keine Beweise dafür,ob der Vermieter richtig abgelesen hat bzw wann er abgelesen hat,da kein Ablesedatum auf der Abrechnung steht,auch habe ich keinen Beleg über die Ablesung.
    Nur durch Zufall sind wir heute in den Keller gekommen(der normal immer Verriegelt ist) weil sich ein Freund des Vermieters hier im Haus aufhielt,und mein Mann ihn höflich Fragte ob er den einen Schlüssel für den Keller hat,wir müssten mal die Wasseruhr von uns Kontollieren.Als wir dann unsere Wasseruhr sahen,ja was soll ich sagen,sie ist innen schon mit Grünspan besetzt und die letzte Eichung offenbarte die Jahreszahl 1981 (Ersteichungsjahr)!
    Was sollen wir nun machen?Der Keller ist wieder verschlossen. Ist die Nebenkostenabrechnung überhaupt noch zulässig,durch die hier aufgeführten Punkte???

    Lg Adriana

    Einmal editiert, zuletzt von Adriana80 (8. März 2012 um 21:30)

  • Aus "Mietrechtslexikon":

    Auch Wasserzähler unterliegen dem Eichgesetz, so dass die einschlägigen Eichfristen einzuhalten sind. Statt einer Nacheichung werden die Wasserzähler regelmäßig komplett ausgetauscht, eine vor-Ort Eichung wird in aller Regel nicht durchgeführt. Eine Verwendung von Wasserzählern nach Ablauf der Eichfrist ist nach § 25 EichG unzulässig.

    Das BayObLG (2Z BR 236/04 Beschluss vom 23.03.2005) hat bspw. entschieden, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft die Ablesewerte der Wasserzähler nach Ablauf der Eichfrist nicht ihrer Jahresabrechnung zugrunde legen dürfen (gilt entsprechend für Vermieter). Die Kosten müssen dann nach Miteigentumsanteilen unter den Eigentümern aufgeteilt werden. Abrechnungsbeschlüsse der Eigentümerversammlung können erfolgreich angefochten werden, wenn nicht geeichte Zähler verwendet wurden.

    Auch im Mietrecht kann keine Abrechnung über ungeeichte Zähler erfolgen, wobei jedoch regelmäßig die Wohnfläche als Ersatzumlagemaßstab heranzuziehen sein wird.

    Vielfach unbekannt ist, dass die Verwendung ungeeichter Wasserzähler auch eine Ordnungswidrigkeit nach § 19 EichG darstellt. Die Geldbuße beträgt bis zu 10.000 €.

  • Hallo Adriana,

    Kaltwasseruhren haben 6 Jahre, Warmwasseruhren 5 Jahre Laufzeit bis zum nächsten Eichtausch. Eichtausche sind auf die Mieter umlegbar.

    "in einem 5 Parteienhaus, davon standen im Jahr 2011 zwei Wohnungen leer(das gesamte Jahr 2011),dazu haben wir noch einen kleinen Laden (auch Leerstand seit 2010) im Parterre im Haus.
    Frage : Darf der Laden mit in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden?? Ist ja meiner Meinung nach eine gewerbliche Fläche."
    Macht doch nichts. Leerstände sind mit einer fiktiven Person zu verrechnen und gehen voll zulasten des VM.

    "Was sollen wir nun machen?"
    Möchte ich nicht sagen, da das unzulässige Rechtsberatung sein könnte.
    Ich würde die Kaltwasserabrechnung und die mit ihr berechneten verbundenen Abwasserkosten mit dem VM mal besprechen. Wirst ja hören, was er dazu meint.

  • Zitat

    und die letzte Eichung offenbarte die Jahreszahl 1981 (Ersteichungsjahr)!

    Das dürfte der Hauptwasserzähler gewesen sein, richtig? Auf diesen Zähler hat der Vermieter keinen Einfluss, der gehört dem Wasserwerken (Stadtwerke) und wird von denen gewartet.

    Dass die Stadtwerke einen Zähler 30 Jahre lang ohne Nacheichung betreiben, kann ich nicht glauben.

  • Nein,der Hauptwasserzähler ist 2010 geeicht wurden.
    Es handelt sich definitiv um den Wasserzähler für unsere Wohnung!!

    Mit dem Vermieter darüber zu Sprechen ist aussichtslos,er ist sehr "temperamentvoll",droht immer gleich mit Kündigung.

    Musste auch feststellen,das sich ständig die qm2 der Wohnung bzw des gesamten Hauses ändern.

  • Zitat

    Mit dem Vermieter darüber zu Sprechen ist aussichtslos,er ist sehr "temperamentvoll",droht immer gleich mit Kündigung.

    Und das kann ich erst recht nicht verstehen. Die Kosten für die Eichung sind nämlich umlegbar und belasten den Vermieter überhaupt nicht.

    Wobei keine Wasseruhr heute nachgeeicht wird, die werden gegen neue getauscht, weil das preiswerter ist.

  • Unser Vermieter ist eigensinnig!Jeder Cent ist zuviel,alles sollen die Mieter zahlen.
    Wie gesagt in der jetzigen und auch schon vorhergehenden Betriebskostenabrechnung ist was Faul,habe nochmal etwas Recherchiert.

    Ich werde erstmal nichts Bezahlen,dass Eichamt informieren und mir rechtliche Hilfe holen,da ich mir richtig abgezockt vorkomme.
    Es wird eine Gewerbefläche mit Reingerechnet in die Abrechnung,dadurch erklärt sich nun auch der hohe Grundsteuerbetrag,die hohe Haftpflicht und die hohe Gebäuderversicherung,die qm der Wohnung variieren um bis zu 20 qm.Die Wasseruhren sind seit 30 Jahren nicht mehr Geeicht wurden usw...

    Lg

  • Unser Vermieter ist eigensinnig!


    Mit Kündigung drohen ist nicht so einfach...
    Ich empfehle Dir, einen Fachanwalt zu konsultieren.
    Er sollte auch mal eroieren, inwiefern der § 263 StGB anwendbar sein könnte.

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