Neuer Eigentümer - Kündigung, Ärger

  • Hallo liebes Forum,

    meine Mietwohnung wurde verkauft (bzw die Übergabe / Bezahlung ist erst in ein paar Tagen, Grundbucheintrag noch nicht erfolgt).

    Der neue Eigentümer will Eigenbedarf anmelden (Tochter will zum Studieren einziehen). Nun hat mir der neue Eigentümer bereits eine Kündigung geschickt, zuerst mit 3-Monatsfrist. Da ich aber schon 5 Jahre in der Wohnung bin habe ich den Eigentümer darauf aufmerksam gemacht, nun habe ich eine Kündigung mit 6 Monatsfrist. Soweit so gut.

    Nun will der neue Eigentümer mich aber so schnell wie möglich aus der Wohnung haben. Deshalb wollen sie jetzt die Miete erhöhen. Sie stehen definitiv noch nicht im Grundbuch und die Übergabe ist erst in ein paar Tagen, Bezahlung auch.

    Die Wohnung ist recht günstig und eine Mieterhöhung um 20% sollte rechtlich OK sein.

    Meine Frage: War die Kündigung rechtlich wirksam, ohne Grundbucheintrag? Wann dürfen die neuen Eigentümer die Miete erhöhen, gibts es Fristen?

    Danke und Grüße

  • Nein, habe nur ein Übergabedatum. Könnte das aber sicherlich bekommen, da ich ein gutes Verhältnis zu meinem alten VM habe. Was würde mir das bringen? Ist es nicht so, dass man erst kündigen darf wenn man im Grundbuch als Eigentümer steht? Genauso eine Mieterhöhung? Gibt es keine Fristen wie eine Mieterhöhung angekündigt werden muss oder nach Verkauf eine Ruhefrist oder sowas ähnliches?

    Einmal editiert, zuletzt von fred21k (8. März 2012 um 23:10)

  • fred21k:

    "Nein, habe nur ein Übergabedatum."
    Ist wertlos. Meine Frage lautete: hast Du vom alten VM schriftlich, an wen er mit Wirkung von welchen Datum verkauft hat? - Sonst könnte ja jeder kommen.

    "Könnte das aber sicherlich bekommen, da ich ein gutes Verhältnis zu meinem alten VM habe."
    Dass Dir das rechtssicher mitgeteilt wird, ist eine Bringschuld des alten VM. Der neue VM hat Dir dann schriftlich seine Bankverbindung mitzuteilen.

    "Was würde mir das bringen?"
    Rechtssicherheit und evtl. erhebliche Kostenersparnisse. Es gab schon Porozesse, wo der Mieter an beide gezahlt hat... bzw. sogar musste, da er nicht aufgepasst hatte.

    "Ist es nicht so, dass man erst kündigen darf wenn man im Grundbuch als Eigentümer steht?"
    Nein, GBEinträge gehen den Mieter nichts an. Nur das Schriftliche vom Alt-VM zählt.

    "Genauso eine Mieterhöhung?
    Gibt es keine Fristen ..."
    Erst muss er nachweislich Dein neuer VM sein.

    "wie eine Mieterhöhung angekündigt werden muss oder nach Verkauf eine Ruhefrist oder sowas ähnliches?"
    M.W. nein. Das Prozedere nennt sich übrigens Mieterhöhungsbegehren.

  • Zitat

    § 558 b BGB

    (1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.

    Habe mal bisschen gesucht und laut BGB tritt die erhöhte Miete frühestens in 3 Monaten ein.

    Bleibt noch die Frage ob der neue Eigentümer überhaupt schon kündigen darf bzw Miete erhöhen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!