Hallo liebes Forum,
meine Mietwohnung wurde verkauft (bzw die Übergabe / Bezahlung ist erst in ein paar Tagen, Grundbucheintrag noch nicht erfolgt).
Der neue Eigentümer will Eigenbedarf anmelden (Tochter will zum Studieren einziehen). Nun hat mir der neue Eigentümer bereits eine Kündigung geschickt, zuerst mit 3-Monatsfrist. Da ich aber schon 5 Jahre in der Wohnung bin habe ich den Eigentümer darauf aufmerksam gemacht, nun habe ich eine Kündigung mit 6 Monatsfrist. Soweit so gut.
Nun will der neue Eigentümer mich aber so schnell wie möglich aus der Wohnung haben. Deshalb wollen sie jetzt die Miete erhöhen. Sie stehen definitiv noch nicht im Grundbuch und die Übergabe ist erst in ein paar Tagen, Bezahlung auch.
Die Wohnung ist recht günstig und eine Mieterhöhung um 20% sollte rechtlich OK sein.
Meine Frage: War die Kündigung rechtlich wirksam, ohne Grundbucheintrag? Wann dürfen die neuen Eigentümer die Miete erhöhen, gibts es Fristen?
Danke und Grüße